Die Stadt Bern führt mehrere bestehende Begegnungszonen in den Quartieren Obstberg, Schönberg und Oberes Galgenfeld zu einer grossflächigen Begegnungszone mit der Bezeichnung Obstberg Nord zusammen. Der Gemeinderat hat dafür einen Projektierungs‑ und Umsetzungs‑Kredit von 295'000 Franken bewilligt, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte.
Was bedeutet die neue Zone konkret?
Im gesamten Perimeter der neuen Begegnungszone gilt künftig Tempo 20. Fussgängerinnen und Fussgänger erhalten dort den Vortritt. Das Gebiet wird begrenzt durch die Autobahn sowie die Ostermundigenstrasse, die Laubeggstrasse und die Schosshaldenstrasse. Die Stadt plant, die Massnahme ab Frühling 2027 umzusetzen.
Hintergrund und Zielsetzung
Der Vorstoss geht auf einen Antrag der Quartiervertretung Stadtteil 4 zurück. Hauptziel der Zusammenlegung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder. Aus Sicht der Stadtverwaltung sollen durch die einheitliche Regelung Bewegungsabläufe entschleunigt und Konflikte zwischen Fussverkehr, Velos und motorisiertem Verkehr reduziert werden.
Stadtweite Entwicklung
Die Umwandlung zur Begegnungszone ist Teil einer längerfristigen Strategie der Stadt Bern: Die neue Fläche ist die zehnte grossflächige Begegnungszone der Stadt. Insgesamt gehören rund ein Viertel der etwa 320 Kilometer Gemeindestrassen bereits zu Begegnungszonen. Weitere Zonen befinden sich in Planung oder Prüfung.
| Aspekt | Angabe |
|---|---|
| Kredit | 295'000 Fr. |
| Geltendes Tempo | 20 km/h |
| Vortritt | Fussgängerinnen und Fussgänger |
| Umsetzung | Ab Frühling 2027 |
Weitere Begegnungszonen in Planung
Die Stadt nennt mehrere weitere Quartiere, in denen Begegnungszonen geplant sind. Dazu zählen Aaregg, Rossfeld, Gryphenhübeli, Wyler und Bümpliz Stapfenacker sowie das Gebiet rund um die Optingenstrasse. Die Ausweitung zeigt, dass die Begegnungszone als Instrument zur Verkehrsberuhigung in Bern systematisch angewendet wird.
- Einheitliche Regeln sollen das Sicherheitsniveau erhöhen.
- Tempo 20 reduziert die Unfallfolgen insbesondere bei Kindern.
- Verkehrsflächen werden zugunsten nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer neu geordnet.
Auswirkungen für Anwohnende und Verkehrsteilnehmende
Für die Bewohnerinnen und Bewohner im Perimeter bedeutet die Umwandlung eine verbindliche, stadtweit gültige Verkehrsregelung: Fahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit deutlich reduzieren und Fussverkehr hat Vortritt. Für den motorisierten Durchgangsverkehr sollen die Massnahmen abschreckender wirken, sodass weniger Fahrzeuge die Quartiere als Abkürzung nutzen.
Die Stadt wird den Projektierungs‑ und Umsetzungsprozess verwenden, um die genaue Linienführung der Verkehrsflächen, Markierungen, Signalisation und mögliche bauliche Anpassungen festzulegen. Die bewilligten Mittel dienen gemäss Mitteilung sowohl der Planung als auch der Realisation.
Einordnung
Begegnungszonen gelten als wirksames Mittel zur Verkehrsberuhigung: Durch niedrige Geschwindigkeiten und klare Vortrittsregelungen sinkt das Risiko schwerer Unfälle, und der Strassenraum wird für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden sicherer nutzbar. In Bern setzt die Stadt mit der zehnten grossflächigen Zone auf eine konsistente Strategie, die bereits einen beträchtlichen Anteil des kommunalen Strassennetzes betrifft.
Konkrete Detailpläne und allfällige temporäre Einschränkungen während der Umsetzungsarbeiten will die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt kommunizieren. Bis dahin bleiben die bestehenden Verkehrsregeln gültig.