Der Kanton Thurgau will die Liste der geschützten Arten prüfen und dabei den Bezug zu aktuellen wissenschaftlichen Roten Listen klären. Anlass für die angekündigte Revision war eine Anfrage der Grünen-Kantonsräte Mathis Müller (Pfyn) und Didi Feuerle (Arbon), die auf die Diskrepanz zwischen veralteter kantonaler Rechtsgrundlage und neueren nationalen und internationalen Bewertungsstandards hinwiesen.
Veraltete Grundlagen und aktueller Handlungsbedarf
Die bestehende Liste der geschützten Arten im Kanton Thurgau ist laut Regierungsrat noch stark durch Grundlagen aus den 1980er-Jahren geprägt. Die Vorstossführenden wiesen darauf hin, dass sich sowohl die wissenschaftliche Nomenklatur als auch die systematische Einordnung zahlreicher Arten in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert haben. Zudem lägen aktualisierte nationale Rote Listen sowie nationale und kantonale Prioritätslisten vor, die im kantonalen Recht nur «teilweise oder gar nicht berücksichtigt» seien.
«Seit der Erarbeitung dieser Liste haben sich sowohl die wissenschaftliche Nomenklatur als auch die systematische Einordnung zahlreicher Arten wesentlich verändert.»
In seiner Antwort zeigt sich der Regierungsrat offen für eine Anpassung: Er erklärt, der Kanton werde den Anhang II der Verordnung zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat überprüfen. Dabei soll geklärt werden, wie der Bezug zu den wissenschaftlich erarbeiteten Roten Listen im kantonalen Recht Eingang finden soll.
«Der Kanton Thurgau wird den Anhang II überprüfen und dabei klären, wie der Bezug zu den wissenschaftlich erarbeiteten Roten Listen auch im kantonalen Recht Eingang finden soll und wie stark dabei der F...»
Mehlschwalbe als Beispiel für Konflikte
Ein bereits vollzogener Schritt betrifft die Mehlschwalbe. Sie wurde 2016 in die kantonale Liste der geschützten Arten aufgenommen und gilt als Sonderfall: Weil sie häufig an Gebäuden brütet, kommt es wiederholt zu Spannungen mit Hausbesitzenden. Der Kanton unterstützt Betroffene sowohl beratend als auch finanziell, um Konflikte wie Verschmutzung von Fassaden und Fenstersimsen zu mildern.
Aus der Antwort des Regierungsrats geht hervor, dass die Mehlschwalbe bisher die Ausnahme bildet; für andere Arten steht nun eine systematische Überprüfung an.
Welche Fragen bleiben offen?
Trotz der Ankündigung der Überprüfung lassen sich aus der verfügbaren Antwort noch keine konkreten Zeitangaben oder eine Liste neu aufzunehmender Arten entnehmen. Offen ist insbesondere:
- In welchem Zeitrahmen die Revision erfolgen soll.
- Ob und wie Prioritätsarten aus nationalen Roten Listen direkt übernommen werden.
- Wie die Überprüfung mit der kantonalen Biodiversitätsstrategie verknüpft wird.
Praktische Auswirkungen für Gemeinden und Privathaushalte
Eine Anpassung der geschützten Artenliste kann direkte Folgen haben: Kommunen, Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie Bauverantwortliche müssen sich allenfalls künftig mit neuen Schutzbestimmungen auseinandersetzen. Das betrifft etwa Baugenehmigungen, Pflege von Lebensräumen, Rücksichten bei Sanierungsarbeiten an Gebäuden und mögliche finanzielle Unterstützungsleistungen des Kantons.
| Aspekt | Mögliche Auswirkung |
|---|---|
| Aufnahme neuer Arten | Erweiterte Schutzpflichten für Private und Gemeinden |
| Bezug zu Roten Listen | Stärkere wissenschaftliche Fundierung von Schutzmassnahmen |
| Beratung & Hilfe | Weiterführung oder Ausbau finanzieller Unterstützung (wie bei der Mehlschwalbe) |
Warum die Revision wichtig ist
Eine aktualisierte Artenschutzliste bildet die rechtliche Basis für Schutzmassnahmen und Förderprogramme. Sie entscheidet darüber, welche Arten in Planungs- und Bewirtschaftungsprozesse einbezogen werden. Die kantonale Biodiversitätsstrategie sieht die Liste als zentrales Instrument vor; eine Diskrepanz zwischen aktueller Forschung und Rechtliche Grundlage schwächt die Effektivität von Naturschutzbemühungen.
Ausblick und Erwartungen
Der nächste Schritt liegt nun beim Regierungsrat, der den Anhang II überprüfen will. Naturschutzorganisationen, Gemeinden und Fachstellen werden bei einer solchen Revision wichtige Partner sein. Für Betroffene wie Hausbesitzende bedeutet die Ankündigung vorerst, Hinweise und mögliche künftige Anpassungen zu beobachten, insbesondere wenn geplante Bau- oder Sanierungsarbeiten anstehen.
Die konkrete Umsetzung der angekündigten Überprüfung wird zeigen, wie rasch Thurgau veraltete Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpasst und welche Arten neu in den Schutz aufgenommen werden. Bis dahin bleibt die Mehlschwalbe ein Beispiel dafür, wie kantonales Handeln zur Konfliktlösung zwischen Natur- und Hausinteressen beitragen kann.