Politik Kreuzlingen Thurgau (TG)

Kreuzlingen-Parlament stimmt für Verbot privater Feuerwerke – Entscheidung kommt vors Volk

Das Stadtparlament von Kreuzlingen hat sich knapp für ein Verbot privater Feuerwerke ausgesprochen. Über das konkrete Verbot wird das Stimmvolk entscheiden; die Stadtregierung soll Ausnahmen für Silvester und 1. August räumen können.

Kreuzlingen-Parlament stimmt für Verbot privater Feuerwerke – Entscheidung kommt vors Volk
©Illustration KI Andreas Keller / we-news.com

Das Kreuzlinger Stadtparlament hat am letzten Donnerstag mit knapper Mehrheit dafür gestimmt, das Abbrennen privater Feuerwerke in der Stadt zu verbieten und die endgültige Entscheidung dem Stimmvolk zu überlassen. Die Vorlage geht auf eine Motion der Gemeinderätin Ramona Zülle (Fraktion Mitte/EVP) zurück und sieht Ausnahmen für pyrotechnische Gegenstände mit geringfügiger Lärmentwicklung vor.

Knappe Abstimmung im Stadtparlament

Der Gemeinderat beschloss mit 19 Ja- gegen 17 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen grundsätzlich ein Verbot privater Feuerwerke, überliess die definitive Entscheidung jedoch den Bürgerinnen und Bürgern von Kreuzlingen. Aufgrund des hohen Ausländeranteils in der Stadt sind nur etwa ein Drittel der Wohnbevölkerung stimmberechtigt, die letztlich über die Frage entscheiden können.

In der Motion «Feuerwerksverbot in der Stadt Kreuzlingen» wird ein Verbot gefordert, das jedoch Ausnahmen vorsieht. Dazu gehören pyrotechnische Produkte mit geringer Lärm- und Gefährdungsemission, etwa Vulkane oder Wunderkerzen. Begründet wird dies damit, dass bei diesen Produkten weder eine relevante Gefährdung für Tiere noch eine nennenswerte Umweltbelastung durch unkontrolliert niedergingene Rückstände zu erwarten sei.

Öffentliche Grossfeuerwerke und Ausnahmen

Nicht betroffen vom geplanten Verbot sind öffentliche Grossfeuerwerke, wie sie zum Seenachtsfest oder zum 1. August üblich sind. Abweichend vom ursprünglichen Antrag beschloss das Parlament zudem, dass der künftige Abstimmungstext eine weitere Ausnahmeregel enthalten soll: Die Stadtregierung soll befugt werden, für die Silvesternacht und den Nationalfeiertag örtlich und zeitlich begrenzte Ausnahmen zu erlassen.

«Die Befugnis der Stadtregierung soll erlauben, Tradition und Schutzinteressen gegeneinander abzuwägen.»

Hintergrund dieses Vorgehens ist unter anderem ein Urteil des Bundesgerichts (Aktenzeichen 1C_601/2018), das privates Feuerwerk an bestimmten Tagen als Tradition einstuft und den Gemeinden überlässt, wie sie dieses Interesse gegen Schutzinteressen abwägen wollen.

Nationaler Kontext und lokale Gründe

Die Diskussion in Kreuzlingen findet vor dem Hintergrund einer verstärkten Debatte auf nationaler Ebene statt: Ende November stimmen die Stimmberechtigten in der Schweiz zudem über ein landesweites Verbot lauter privater Feuerwerke ab. Befürworterinnen und Befürworter eines solchen Verbots führen vor allem den Schutz der Tierwelt und die Verringerung von Feinstaub und Abfall an. Gegnerinnen und Gegner, darunter die Feuerwerksbranche, betonen Tradition und persönliche Freiheit.

Auch klimatische Bedingungen spielten in diesem Jahr eine Rolle: Wegen Hitze und Trockenheit hatten zahlreiche Kantone und Gemeinden, darunter auch Kreuzlingen, bereits für den 1. August Feuer- und Feuerwerksverbote erlassen, um Wald- und Flächenbrände zu verhindern.

Was nun auf die Bevölkerung zukommt

Das Parlament hat die inhaltlichen Grundsätze festgelegt und die Frage zur Abstimmung zugelassen. Nun muss der genaue Abstimmungstext ausgearbeitet werden. Dieser wird neben den allgemeinen Verbotstatbeständen auch die genannten Ausnahmen und die Regelung zur Befugnis der Stadtregierung enthalten.

  • Parlamentsentscheid: 19 Ja / 17 Nein / 2 Enthaltungen
  • Stimmrecht: Nur rund ein Drittel der Einwohnerinnen und Einwohner ist stimmberechtigt
  • Ausnahmen: Vulkane, Wunderkerzen; öffentliche Grossfeuerwerke ausgenommen
  • Zusatz: Stadtregierung kann lokal/zeitlich begrenzte Ausnahmen für Silvester und 1. August erlassen
Element Stand
Parlamentarische Abstimmung 19 Ja / 17 Nein / 2 Enthaltungen
Abstimmung durch Volk Ausstehend, Text in Ausarbeitung
Ausnahmen Vulkane, Wunderkerzen, öffentliche Grossfeuerwerke; städtische Ausnahmeregelung möglich

Für die Kreuzlingerinnen und Kreuzlinger bedeutet das weitere Verfahren, dass sie sich in der bevorstehenden Abstimmungsphase mit den Vor- und Nachteilen eines solchen Verbots auseinandersetzen müssen. Die Entscheidung berührt Sicherheitsfragen, den Umgang mit Tieren, Umweltschutzaspekte und kulturelle Traditionen. Der Gemeinderat wird in den kommenden Wochen den offiziellen Abstimmungstext formulieren und die weiteren Schritte zur Urnenabstimmung koordinieren.

Die Debatte in Kreuzlingen ist Teil einer breiteren Auseinandersetzung in der Schweiz über das Verhältnis von Tradition und öffentlichem Interesse an Sicherheit und Umweltschutz. Wie die Stadt letztlich entscheidet, hängt bald von der Stimme der Stimmberechtigten ab.

Andreas Keller
Andreas KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Thurgau – WE NEWS online

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