Der Kanton Graubünden will häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt künftig mit einem eigenen Gesetz gezielter angehen. Die Bündner Regierung veröffentlichte die Botschaft, die im Herbst im Grossen Rat beraten wird. Ziel ist ein koordiniertes Vorgehen, das Prävention, frühe Erkennung und die Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen verbindlich regelt.
Neue kantonale Datensammlung soll Entwicklungen sichtbar machen
Ein zentraler Baustein des Entwurfs ist die Einrichtung einer kantonalen Datensammlung. Damit will der Kanton Trends und Muster häuslicher Gewalt frühzeitig erkennen und bedarfsgerechte Massnahmen ableiten. Die Regierung betont, die erhobenen Daten würden anonym bleiben; gleichzeitig solle eine Analyse ermöglichen, wer Opfer und wer Täter ist sowie welche sozialen Schichten besonders betroffen sind.
«Wir haben nun eine Lösung gefunden, die auch vom Datenschutzbeauftragten akzeptiert wurde»,
so Regierungsrat Marcus Caduff (Mitte), Direktor des Departements für Volkswirtschaft und Soziales. Andere Kantone, etwa Bern und Zürich, beobachteten das Bündner Modell mit Interesse, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Zahlenlage: Alarmierender Trend
Die vorliegenden Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit: Im Jahr 2025 registrierte der Kanton Graubünden 260 Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Die Bündner Opferhilfe betreute im Jahr zuvor 393 Opfer. Bei der Regierung löst diese Entwicklung Besorgnis aus: Frauen, Kinder und Jugendliche seien besonders betroffen; in geringerem Mass auch Männer.
| Jahr | Erfasste Fälle / Betreuung |
|---|---|
| 2025 | 260 registrierte Straftaten (häusliche Gewalt) |
| 2024 | 393 betreute Opfer durch Bündner Opferhilfe |
Rechtliche Orientierung und Kooperation
Der Gesetzentwurf orientiert sich an der Definition der Istanbul-Konvention und umfasst Gewalt in bestehenden oder früheren Paarbeziehungen sowie innerhalb familialer Beziehungen. Im Gesetzestext soll die Zusammenarbeit aller relevanten Stellen verankert werden: Polizei, Opferhilfe, Sozialdienste, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen sowie Gemeinden.
Die Regierung will damit die vorhandenen Angebote besser vernetzen, Warteschlangen verkürzen und Verantwortlichkeiten klarer regeln. Die vermehrte Koordination soll auch ermöglichen, Ressourcen gezielter zu steuern und Präventionsangebote dort zu stärken, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
Prävention und Sensibilisierung als Schwerpunkt
Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs sind verstärkte Präventionsmassnahmen. Vorgesehen sind unter anderem Sensibilisierungskampagnen, Präventionsprojekte für Kinder und Jugendliche sowie Informationsbroschüren. Die Regierung formuliert das Ziel, ein deutliches Zeichen zu setzen, dass Gewalt in der Gesellschaft keinen Platz habe und aktiv verhütet und bekämpft werden müsse.
- Aufbau einer anonymen kantonalen Datensammlung
- Verpflichtende Zusammenarbeit der beteiligten Stellen
- Ausbau von Präventions- und Informationsangeboten
Ausblick und politischer Prozess
Die Botschaft wurde öffentlich gemacht; im Herbst steht die Beratung im Grossen Rat an. Dort wird sich zeigen, wie die politischen Kräfte das vorgeschlagene Instrumentarium bewerten und welche Anpassungen vorgenommen werden. Die Akzeptanz beim Datenschutzbeauftragten ist ein wichtiger Schritt, doch dürfte die konkrete Ausgestaltung der Datenerhebung und der Meldeprozesse Gegenstand intensiver politischer Debatten werden.
Für Betroffene und Fachstellen bleibt zentral, dass die Massnahmen rasch Wirkung zeigen: Eine bessere Datengrundlage kann die Prävention und die Versorgung verbessern, wenn daraus konkrete, lokal abgestützte Angebote entstehen. Für die Regionen und Täler des Kantons bedeutet dies, dass die bestehenden Hilfeleistungen vernetzt und die Präventionsarbeit in Schulen und Gemeinden gestärkt werden könnte.
Die geplante Gesetzeslösung stellt einen Versuch dar, ein strukturiertes Antwortsystem aufzustellen, das Prävention, Schutz und Nachsorge verbindet. Wie dies in der Praxis umgesetzt wird und ob die erwarteten Effekte eintreten, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.