Im Kanton Graubünden steht die Versorgung von von häuslicher Gewalt Betroffenen offenbar an einem kritischen Punkt. Das Frauenhaus Graubünden war im vergangenen Jahr durchschnittlich zu 91% ausgelastet. Diese begrenzte Kapazität führte laut Petition dazu, dass 91 Frauen und 89 Kinder abgewiesen werden mussten. Vor diesem Hintergrund fordern Initiantinnen und Initianten vom Grossen Rat und der Regierung eine verbindliche, kantonale Finanzierung und den Ausbau von Schutzplätzen.
Warum die Petition gestartet wurde
Die Unterschriftensammlung appelliert an die politische Verantwortung des Kantons: Betroffene müssten geschützt werden, schreiben die Initiantinnen. Kernforderungen sind die gesetzliche Verankerung der Grundversorgung im Bereich Schutz vor häuslicher Gewalt, eine konsequente Finanzierung nach dem Vorbild anderer Kantone sowie ein Ausbau der Schutzplätze gemäss der Istanbul-Konvention.
"Betroffene schützen – konsequente Finanzierung für das Frauenhaus Graubünden!"
Die Petition nennt als Ziel, die Zahl der Familienzimmer nach der Empfehlung der Istanbul-Konvention zu erhöhen: ein Familienzimmer pro 10’000 Einwohnerinnen und Einwohner, verteilt auf die Region, damit Schutzräume überhaupt erreichbar sind.
Zahlen und Kontext
Neben den Daten zum Frauenhaus nennt die Petition weitere Zahlen zur Lage in Graubünden und in der Schweiz: Für 2025 meldet das Dokument 260 Fälle von häuslicher Gewalt im Kanton. Auf nationaler Ebene wurden 2025 laut Petition 22’066 Fälle registriert; das Recherchekollektiv Stop Femizid zählte im selben Jahr 27 Femizide, wobei mehr als die Hälfte der Tötungsdelikte im Kontext häuslicher Gewalt verübt worden sein soll.
| Indikator | Zahl (2025) |
|---|---|
| Durchschnittliche Belegung Frauenhaus GR | 91% |
| Abgewiesene Frauen | 91 |
| Abgewiesene Kinder | 89 |
| Registrierte Fälle häusliche Gewalt GR | 260 |
| Registrierte Fälle häusliche Gewalt Schweiz | 22’066 |
| Erfasste Femizide (Stop Femizid) | 27 |
Forderungen im Detail
Die Petition listet mehrere konkrete Massnahmen auf, die den Schutz für Betroffene verbessern sollen. Dazu gehören:
- Eine gesetzliche Verankerung der Grundversorgung im Bereich Schutz vor häuslicher Gewalt.
- Eine konsequente kantonale Finanzierung des Frauenhauses Graubünden, analog zu Modellen in anderen Kantonen.
- Der Ausbau der Anzahl Schutzplätze gemäss Istanbul-Konvention, mit regional verteilten Schutzräumen.
- Mehr Fachpersonal sowie Ressourcen für psychologische und kindgerechte Betreuung.
- Anschlusslösungen und Nachbetreuung für Betroffene.
Die Initiantinnen betonen, dass die aktuelle finanzielle Unsicherheit den Betrieb belastet: Weil die Mittel knapp seien, verliessen sich Mitarbeitende auch auf Spendenaufrufe statt auf planbare, staatliche Leistungen. Das erschwere langfristige Planung und verhindere notwendige Erweiterungen.
Auswirkungen vor Ort
Eine zentrale Sorge ist die Erreichbarkeit von Schutzräumen in einem Kanton mit grossen Entfernungen und abgelegenen Tälern. Werden Angebote nicht regional verteilt, nehmen Betroffene längere Wege oder Abweisungen in Kauf. Die Petition fordert deshalb nicht nur mehr Plätze, sondern auch deren faire Verteilung, damit Schutz nicht an der Distanz scheitert.
Für Mitarbeitende von Schutz- und Beratungsstellen bedeutet eine dauerhafte Unterfinanzierung zusätzlichen Druck: Administrative Aufgaben und die Suche nach Spenden beanspruchen Zeit, die für Begleitung, Krisenintervention und Nachbetreuung fehlen.
Was nun?
Die Petition richtet sich direkt an den Grossen Rat und die Regierung des Kantons Graubünden. Sie soll den politischen Entscheidungsprozess in Gang setzen: Ist der Kanton bereit, die Grundversorgung gesetzlich zu verankern und die Finanzierung sicherzustellen? Die Unterzeichnenden fordern, dass Schutz vor häuslicher Gewalt als öffentliche Aufgabe verstanden und entsprechend finanziell abgesichert wird.
Für die Betroffenen geht es nicht nur um Zahlen, sondern um konkrete Sicherheit: Platz, fachliche Begleitung und Perspektiven nach dem Aufenthalt im Frauenhaus. Die aktuelle Auslastung und die dokumentierten Abweisungen zeigen, dass in Graubünden Nachbesserungsbedarf besteht — sowohl strukturell als auch finanziell.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob und wie die Politik reagiert. Bis dahin bleibt die Versorgung von Schutzsuchenden ein Prüfstein für die Sozialpolitik im Kanton.