Gesellschaft Chur Graubünden (GR)

Graubünden plant eigenes Gesetz gegen häusliche Gewalt mit kantonaler Datensammlung

Die Bündner Regierung legt eine Gesetzesbotschaft vor, die Prävention, Koordination und anonymisierte Datenerhebung zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt verankern will. Die Vorlage orientiert sich an der Istanbul-Konvention und wird im Herbst im Grossen Rat beraten.

Graubünden plant eigenes Gesetz gegen häusliche Gewalt mit kantonaler Datensammlung
©Illustration KI Seraina Cadonau / we-news.com

Der Kanton Graubünden will häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt künftig mit einem eigenen Gesetz konsequent angehen. Die Regierung veröffentlichte am Dienstag die Botschaft zur Gesetzesvorlage, die im Herbst im Grossen Rat beraten wird. Ziel ist ein koordiniertes Vorgehen zur Prävention, Intervention und Datenerhebung.

Koordination und Prävention im Zentrum

Die neue Regelung soll die Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen verbindlich regeln. Im Gesetzestext ist vorgesehen, Präventionsmassnahmen zu stärken, etwa durch Sensibilisierungskampagnen, Präventionsprojekte für Kinder und Jugendliche sowie Informationsbroschüren. Damit will die Regierung ein «klares Signal» senden, dass Gewalt in der Gesellschaft keinen Platz habe und gezielt verhütet und bekämpft werde.

Regierungsrat Marcus Caduff (Mitte), Direktor des Departements für Volkswirtschaft und Soziales, betonte die Bedeutung einer gesamtheitlichen Antwort: Es gehe nicht allein um Strafverfolgung, sondern um Vorsorge, Schutz und Nachsorge für Betroffene sowie um die bessere Vernetzung von Polizei, Opferhilfe, Sozialdiensten und Gesundheitsinstitutionen.

«Wir haben nun eine Lösung gefunden, die auch vom Datenschutzbeauftragten akzeptiert wurde»,

so Caduff zur vorgesehenen kantonalen Datensammlung. Andere Kantone wie Bern und Zürich beobachteten das Bündner Modell mit Interesse.

Anonyme Datensammlung als zentrales Element

Zentrales Element der Vorlage ist die Schaffung einer kantonalen Datensammlung, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und bedarfsgerechte Massnahmen abzuleiten. Die Daten sollen anonym bleiben, gleichzeitig soll es möglich sein, zu analysieren, welche Gruppen besonders betroffen sind: Wer ist Opfer, wer ist Täter, welche sozialen Schichten sind stärker betroffen.

Caduff machte deutlich, dass diese Erkenntnisse bisher gefehlt hätten. Eine systematische Datengrundlage werde helfen, Interventionen zu planen und Ressourcen gezielt einzusetzen – ohne den Datenschutz zu verletzen.

Hintergrund: Zunahme der Fälle und betroffene Gruppen

Die Regierung stützt ihre Initiative auf Zahlen, die ein steigendes Problem andeuten: Im Jahr 2025 wurden im Kanton Graubünden 260 Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt registriert. Die Bündner Opferhilfe betreute im Vorjahr 393 Personen, die von Gewalt betroffen waren. Caduff zeigte sich beunruhigt: «Wir stellen fest, dass die Fälle in den letzten Jahren zugenommen haben. Vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche sind betroffen. In geringerem Masse auch Männer.»

Die Gesetzesvorlage orientiert sich an der Definition der Istanbul-Konvention. Erfasst werden Gewaltformen in bestehenden oder früheren Paarbeziehungen sowie innerhalb familiärer Beziehungen.

Praktische Folgen und Erwartungen

Mit dem Gesetz will der Kanton sowohl die Prävention als auch den Schutz Betroffener verbessern. Erwartet werden unter anderem:

  • Bessere Koordination zwischen Polizei, Opferhilfe, Sozialdiensten und Gesundheitsfachpersonen
  • Gezielte Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche
  • Öffentliche Sensibilisierungskampagnen und Informationsmaterialien
  • Regelmässige, anonymisierte Datenauswertung zur Steuerung von Massnahmen

Diese Massnahmen sollen nicht nur Fälle reduzieren, sondern auch das gesellschaftliche Bewusstsein schärfen und Betroffenen den Zugang zu Hilfe erleichtern.

Politische und fachliche Diskussion

Die Botschaft geht nun zur Beratung in den Grossen Rat. Dort werden parlamentarische Diskussionen über Umfang, Finanzierung und Ausgestaltung der Datensammlung sowie über die konkrete Umsetzung der Koordinationsaufgaben folgen. Kritische Fragen dürften insbesondere zum Datenschutz, zur Finanzierung von Opferhilfeangeboten und zur Verbindlichkeit der Zusammenarbeit verschiedener Akteure auftauchen.

Fachstellen und Gemeinden werden die Vorlage ebenfalls prüfen. Der Hinweis, dass das Konzept bereits vom kantonalen Datenschutzbeauftragten akzeptiert worden sei, dürfte in der Debatte beruhigend wirken. Zugleich beobachten andere Kantone die Entwicklungen in Graubünden mit Interesse und könnten das Modell adaptieren, sofern sich die Massnahmen bewähren.

Ausblick

Die geplante Gesetzesvorlage markiert einen Schritt hin zu einer systematischeren und transparenteren Auseinandersetzung mit häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt im Kanton. Ob sie das Problembewusstsein in den Tälern stärkt und zu spürbaren Verbesserungen im Schutz für Betroffene führt, hängt von der parlamentarischen Beratung, der konkreten Umsetzung in den Gemeinden und den zur Verfügung gestellten Ressourcen ab.

Die Debatte im Grossen Rat wird zeigen, in welchem Masse Graubünden künftig Prävention, Intervention und Nachsorge vernetzen kann, ohne individuelle Freiheiten unnötig einzuschränken und ohne Datenschutz zu gefährden.

Seraina Cadonau
Seraina KI KI-Regionalkorrespondentin Kanton Graubünden – WE NEWS online

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