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Bundesgericht kassiert Bodycams und schwächt Fahndungskompetenzen im Berner Polizeigesetz

Das Bundesgericht hat Teile des revidierten Berner Polizeigesetzes aufgehoben und damit erneut Grenzen für polizeiliche Überwachungsbefugnisse gezogen. Offen bleibt die Frage, ob der Kanton Gemeinden zur Videoüberwachung – etwa rund um die Reitschule – verpflichten darf.

Bundesgericht kassiert Bodycams und schwächt Fahndungskompetenzen im Berner Polizeigesetz
©Illustration KI Simon Wyss / we-news.com

Das Bundesgericht hat das revidierte Polizeigesetz des Kantons Bern in mehreren Punkten für unzulässig erklärt und damit der Kantonspolizei schärfere Grenzen für den Einsatz neuer Überwachungsmittel gesetzt. Richterinnen und Richter in Lausanne hoben am Mittwoch drei Regelungen auf, die unter anderem die Einführung von Körperkameras und eine automatisierte Fahrzeugfahndung betrafen. Die heiss diskutierte Regelung, wonach der Kanton Gemeinden verpflichten könnte, bestimmte Orte per Video zu überwachen – vielfach als «Lex Reitschule» bezeichnet – liess das Gericht offen.

Wiederholt Rüge für Berner Gesetzgeber

Es ist bereits die zweite Grundsatzentscheidung gegen das kantonale Polizeigesetz innerhalb weniger Jahre. Das Gesetz war ursprünglich 2018 in Kraft getreten und in der Folge 2020 vom Bundesgericht in Teilen als verfassungswidrig beurteilt worden. Der Kanton passte einzelne Formulierungen an und setzte die Revision erneut durch; die überarbeitete Fassung gilt seit August 2024.

Gegen diese revidierte Fassung reichte ein Bündnis aus den Demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz (DJS), Linksparteien, weiteren Organisationen und einer Privatperson Beschwerde ein. Im Zentrum standen drei beanstandete Instrumente:

  • automatisierte Fahrzeugfahndung,
  • Körperkameras (Bodycams) für Polizeipersonal,
  • die Möglichkeit, Gemeinden anzuweisen, als gefährlich eingestufte Orte per Video zu überwachen («Lex Reitschule»).

In der mündlichen Verhandlung in Lausanne analysierten fünf Bundesrichterinnen und -richter das Gesetz während mehrerer Stunden. Schlussendlich fällten sie eine differenzierte Entscheidung: Einige Kompetenzen der Bernischen Polizei wurden eingeschränkt, andere Fragen blieben offen.

«Darf der Kanton Bern die Stadt Bern zwingen, die Reitschule zu überwachen?»

Bodycams und Fahrzeugfahndung — Einschränkungen in Kernbereichen

Die Richterinnen und Richter schränkten den vorgesehenen Einsatz von Körperkameras ein und stuften bestimmte Bestimmungen zur automatisierten Fahrzeugfahndung als nicht vereinbar mit Verfassungsrechten ein. Damit revidiert das Bundesgericht eine Praxis, die Befürworter mit besseren Ermittlungsinstrumenten begründet hatten, Kritiker aber als Eingriff in die Privatsphäre und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ablehnten.

Die Entscheidung bedeutet konkret, dass die Kantonspolizei nicht wie vorgesehen flächendeckend oder pauschal mit Bodycams ausgerüstet werden kann. Ebenso sind automatisierte Systeme zur Erkennung und Abgleichung von Fahrzeugkennzeichen in der vorgängig vorgesehenen Form nicht zulässig. Das Urteil verpflichtet den Kanton, die betroffenen Rechtsgrundlagen zu überarbeiten und die gesetzlichen Voraussetzungen präziser zu umschreiben.

«Lex Reitschule»: Bund lässt zentrale Frage offen

Die wohl politisch brisanteste Frage — ob der Kanton die Gemeinden verpflichten kann, bestimmte Orte per Video zu überwachen — blieb unbeantwortet. Der Begriff «Lex Reitschule» hat sich als Synonym für die Debatte etabliert: Der kantonale Sicherheitsdirektor hatte wiederholt verlangt, das linke Kulturzentrum Reitschule in Bern stärker zu überwachen.

Indem das Bundesgericht diesen Punkt offenliess, hält es die rechtliche Diskussion in der Sache weiter am Leben. Für die Stadt Bern und andere betroffene Gemeinden bedeutet das: Sie müssen vorerst nicht mit einer verbindlichen Vorgabe des Kantons rechnen. Zugleich bleibt die Frage in der kantonalen Politik und in der Sicherheitsdiskussion präsent.

Was das Urteil für Kanton und Polizeipraxis bedeutet

Die Entscheidung des Bundesgerichts hat mehrere unmittelbare Folgen:

  • Der Kanton muss spezifische Gesetzesbestimmungen anpassen, bevor die beanstandeten Überwachungsinstrumente wieder eingeführt werden können.
  • Polizeikorps dürfen Bodycams nicht ohne klarere gesetzliche Grundlage und engere Schranken einsetzen.
  • Automatisierte Systeme zur Fahrzeugerkennung benötigen strengere rechtliche und technische Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Verhältnismässigkeit.

Aus Berner Sicht stellt sich die Frage, wie die Regierung und das Parlament auf das Urteil reagieren. Mögliche Schritte reichen von einer punktuellen Gesetzesrevision über Anpassungen in der Polizeiverordnung bis zu einer politischen Debatte über den richtigen Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheitsrechten.

Chronologie der Auseinandersetzung

JahrEreignis
2018Inkrafttreten des ursprünglichen Berner Polizeigesetzes
2020Bundesgericht erklärt mehrere Bestimmungen für verfassungswidrig
2024Revidiertes Gesetz tritt in Kraft
2026Bundesgericht hebt erneut drei Bestimmungen auf; Frage zur Verpflichtung von Gemeinden zur Videoüberwachung bleibt offen

Die angehobenen juristischen Punkte betreffen Grundrechte und formen die Debatte um polizeiliche Überwachung im öffentlichen Raum. Für die Betroffenen — Gemeinden, Polizei, Zivilgesellschaft — beginnt nun die Phase der Auslegung und möglichen Gesetzesanpassung. Die gerichtliche Klärung schränkt damit die Umsetzung grösserer Überwachungsprojekte ein, ohne die gesamte Diskussion abschliessend zu entscheiden.

Die nächsten Wochen dürften politisch intensiv werden: Regierung und Parlament des Kantons Bern müssen die Konsequenzen prüfen, während zivilgesellschaftliche Organisationen und Parteien das Urteil als Bestätigung ihrer Kritik oder als Aufforderung zu weiteren Schritten werten werden.

Simon Wyss
Simon KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Bern – WE NEWS online

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