In Basel ist am Samstag eine vom Bündnis «Basel 4 Palestine» initiierte Kundgebung nicht bewilligt worden. Die Veranstaltung war unter dem Titel «Death to Zionism» angekündigt worden, aus Anlass des Jahrestages des ersten Zionistenkongresses, der 1897 im Basler Stadtcasino stattfand. Die Kantonspolizei schirmte den Theaterplatz ab; auf dem Barfi hielten sich weiterhin einige Dutzend Sympathisantinnen und Sympathisanten auf.
Begründung der Behörden
Die Kantonspolizei von Basel-Stadt bewertete den Slogan als potenzielle Aufforderung zu Gewalt gegen Personen und machte deshalb deutlich, dass die Kundgebung nicht bewilligungsfähig sei. Gleichzeitig gab die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt ein Verfahren wegen des Verdachts des öffentlichen Aufrufs zu Gewalt nach Artikel 259 des Strafgesetzbuches bekannt.
«Die Kundgebung unter diesem Slogan ist nicht bewilligungsfähig.»
Bei der Polizei sei zudem kein Gesuch für die Demonstration eingegangen, teilt die Behörde mit. Das Vorgehen der Einsatzkräfte sorgte dafür, dass die Situation auf dem Theaterplatz als weitgehend eingefroren beschrieben wurde.
Reaktionen aus Gesellschaft und Politik
Der Aufruf löste in Basel breite Kritik aus. Jüdische Organisationen äusserten Befürchtungen, die Kundgebung könne Gewalt gegen Jüdinnen und Juden sowie gegen jüdische Einrichtungen nach sich ziehen. Politische Stimmen aus dem gesamten Spektrum – von rechts bis links – verurteilten die Wortwahl. Linke Vertreter wiesen jedoch darauf hin, dass die anhaltende Not der palästinensischen Bevölkerung nicht in Vergessenheit geraten dürfe.
Basel 4 Palestine selbst wies die Gewaltvorwürfe zurück und betonte, dass Zionismus nicht mit Judentum gleichzusetzen sei. Die Organisation erklärte, ihre Proteste richteten sich gegen als ungerecht empfundene Zustände und nicht gegen Personen jüdischen Glaubens.
Polizei und Justiz: Nulltoleranz bei Gewaltaufrufen
Die Kombination aus präventivem Einschreiten der Kantonspolizei und dem strafrechtlichen Prüfverfahren unterstreicht die Sensibilität der Behörden gegenüber politisch aufgeladenen Protesten, die als Aufforderung zur Gewalt interpretiert werden könnten. Artikel 259 StGB zielt auf öffentliche Aufrufe zur Gewalttat; die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob der Demo-Aufruf diesen Tatbestand erfüllt.
- Polizei: Kein Bewilligungsgesuch eingegangen; Theaterplatz und Barfi gesichert.
- Staatsanwaltschaft: Verfahren wegen Verdachts eines öffentlichen Aufrufs zu Gewalt (Art. 259 StGB) eröffnet.
- Basel 4 Palestine: Leugnet Gewaltaufruf; Unterschied zwischen Zionismus und Judentum betont.
- Jüdische Organisationen: Ausdruck von Sorge um Sicherheit von Personen und Einrichtungen.
- Politik: Breite Kritik an der Wortwahl, zugleich Hinweise auf legitime Erinnerung an palästinensisches Leid.
Kontext: Erinnerung und Provokation
Der Terminwahl als Jahrestag des ersten Zionistenkongresses in Basel 1897 war symbolisch geladen. Historische Daten werden immer wieder als Anlass für politische Demonstrationen genutzt; gleichzeitig steigt das Risiko, dass Erinnerungsformate in Provokation umschlagen. In diesem Fall empfanden Behörden und Teile der Zivilgesellschaft die gewählte Wortwahl als Überschreitung einer Grenze.
| Akteur | Position |
|---|---|
| Basel 4 Palestine | Protest gegen Ungerechtigkeit; Gewaltvorwurf wird zurückgewiesen |
| Kantonspolizei Basel-Stadt | Kundgebung nicht bewilligt; Einsatz am Theaterplatz |
| Staatsanwaltschaft | Prüft möglichen öffentlichen Aufruf zu Gewalt (Art. 259 StGB) |
| Jüdische Organisationen | Sorge um Sicherheit von Personen und Einrichtungen |
Wie sich der Strafverfahren weiterentwickelt, bleibt abzuwarten. Entscheidend wird sein, ob die Justiz in der Wortwahl des Aufrufs eine strafbare Aufforderung zur Gewalt erkennt oder ob die Äusserungen als zulässige, wenn auch provokante, politische Meinungsäusserung eingestuft werden.
Lokale Folgen und Ausblick
Für die Stadt Basel bedeutet der Vorfall eine weitere Bewährungsprobe: Behörden müssen einerseits Versammlungsfreiheit und Meinungsäusserung schützen, andererseits Sicherheit und Schutz vor Hetze gewährleisten. Staatsanwaltschaftliche Abklärungen könnten Signalwirkung haben, ebenso wie politische Debatten über Form und Grenzen des Protests.
Praktisch betrifft die Entwicklung vor allem das Sicherheitsdispositiv bei künftigen, hochsensiblen Demonstrationen sowie die Diskussion über die Verantwortung von Veranstaltern bei der Wahl von Slogans und Symbolik. Die kommenden Tage werden zeigen, ob das Verfahren eingestellt oder zu Anklagen führt; vorerst bleibt die Lage in Basel angespannt und aufmerksam beobachtet.