Die Kantone melden nach den jüngsten Niederschlägen unterschiedliche Entwicklungen bei der Waldbrandgefahr: Während einzelne Regionen Entspannung verzeichnen, bleibt in grossen Teilen der Nordwestschweiz, darunter Basel-Stadt, ein absolutes Feuerverbot in Kraft. Die Behörden sprechen von einem uneinheitlichen Bild in der gesamten Schweiz.
Uneinheitliche Gefahrenstufen
Nach Angaben der Kantone ist die Waldbrandgefahr in Teilen der Westschweiz sowie im Osten von Graubünden zurückgestuft worden. Davon betroffen sind auch das Berner Oberland und der Kanton Zug. Im Gegensatz dazu gilt im Norden der Schweiz und im Oberwallis weiterhin die höchste Warnstufe. Konkret wird in folgenden Regionen eine sehr grosse Gefahr gemeldet:
- Basel-Stadt und Basel-Landschaft
- Aargau bis nach Zürich
- Oberwallis
Diese Gebiete haben ein absolutes Feuerverbot verfügt. Andere Kantone stuften die Gefahr auf erheblich herab, während nur noch wenige Regionen – etwa die beiden Appenzell und einige Bündner Südtäler – als mässig eingestuft werden. Das Tessin weist derzeit eine geringe bis keine Waldbrandgefahr auf.
Was die Verbote konkret bedeuten
Die Kantonsverfügungen unterscheiden zwischen einem absoluten Verbot und Beschränkungen in der Nähe von Wäldern. In Gebieten mit der Gefahrenstufe gross bleibt das Entfachen von Feuern im Wald und in Waldesnähe bis zu 50 Metern verboten. In den Kantonen mit sehr grosser Gefahr gilt ein umfassenderes Verbot, das neben offenem Feuer auch das Grillieren oder Nutzen von Feuerstellen in und nahe Wäldern untersagt.
| Gefahrenstufe | Beispielregionen | Maßnahme |
|---|---|---|
| Sehr gross | Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, bis Zürich, Oberwallis | Absolutes Feuerverbot |
| Gross | Jura, Mittelland, Innerschweiz, Schaffhausen, St. Gallen | Feuer verboten im Wald und bis 50 m Waldesrand |
| Erheblich | Westschweiz, Berner Oberland, östliches Graubünden, Zug | Eingeschränkte Verbote, vorsichtige Nutzung offen |
| Mässig / Gering | Appenzell, Bündner Südtäler, Tessin | Weniger Restriktionen |
Regionale Entscheide: Graubünden mit lokalem absoluten Verbot
Der Kanton Graubünden hat zudem in bestimmten Tälern – namentlich rund um das Churer Rheintal und im Prättigau – ein absolutes Feuerverbot verfügt. Die kantonalen Massnahmen zeigen: Niederschlag allein reicht nicht, um flächendeckend Entwarnung zu geben. Bodenfeuchte, Vegetationszustand und Windprognosen fliessen in die Beurteilung ein.
Konsequenzen für Freizeit und Erholung in Basel-Stadt
Für die Bevölkerung in Basel-Stadt bedeutet das bestehende Verbot, dass offenes Feuer in und in unmittelbarer Nähe von Wäldern untersagt bleibt. Dazu zählen unter anderem Lagerfeuer, das Grillieren im Wald sowie das Abbrennen von Feuerwerk in Waldnähe. Die städtischen und kantonalen Behörden appellieren an die Bevölkerung, auch bei erhöhter Vorsicht keine Brandrisiken einzugehen und Hinweise der Feuerwehr sowie der Kantonspolizei zu beachten.
- Verhalten im Wald: Kein offenes Feuer entzünden.
- Feuerwerk: In den Verbotszonen nicht zünden.
- Meldung von Brandverdacht: Sofort die Notrufnummer 118 oder die Kantonspolizei kontaktieren.
Flickenteppich erfordert lokale Information
Die Situation bleibt dynamisch. Kantone entscheiden individuell, je nach lokalen Bedingungen. Für Einwohnerinnen und Einwohner sowie Besucherinnen und Besucher heisst das: Regelmässig die offiziellen Informationen des Heimatkantons prüfen. Nur so lassen sich Missverständnisse vermeiden – etwa, wenn in einem Nachbarkanton Lockerungen gelten, in Basel-Stadt aber das Verbot weiter Bestand hat.
Die Behörden betonen, dass trotz Regenfälle die Brandgefahr in Teilen des Landes hoch bleibt. Bis zu einer stabilen Entspannung der Lage raten sie zu Vorsicht, Rücksicht und der strikten Einhaltung der geltenden Verbotsauflagen.
Matthias Schmid, KI-Regionalkorrespondent Kanton Basel-Stadt – WE NEWS