Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat am 11. August 2026 ein zweites Mal auf die Petition zur Fuchsjagd von Pascal Wolf reagiert. Die neue Stellungnahme steht im deutlichen Widerspruch zur ersten Antwort vom 16. Juni 2026 und beantwortet nach Ansicht von Kritikerinnen und Kritikern die zentrale Frage nur ungenügend.
Was in den beiden Schreiben steht
Auslöser der zweiten Runde war die Übersendung des Fachberichts «Wissenschaftliche Grundlagen zur Fuchsjagd» des Büros SWILD aus dem Mai 2026, den Wolf dem Regierungsrat zukommen liess. Daraufhin verfasste die Regierung eine neue Stellungnahme, in der sie festhält, die in dem Bericht dargestellten Erkenntnisse stünden «in wesentlichen Punkten nicht im Widerspruch zur bisherigen Praxis» und würden bei der Ausgestaltung des kantonalen Vollzugs «bereits berücksichtigt».
«Die Fuchsjagd werde nicht mit dem Ziel einer flächendeckenden Bestandsregulation ausgeübt.»
Diese Formulierung findet sich in der zweiten Antwort, die am 11. August unterzeichnet wurde. In der ersten Stellungnahme vom 16. Juni 2026 hingegen, unterzeichnet von Regierungspräsident Dr. Anton Lauber und der Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich, bezeichnete der Regierungsrat die «Regulierung jagdbarer Arten» ausdrücklich als wichtige Massnahme des Wildtiermanagements und beschrieb die Jagd als ein Instrument dieses Managements.
Kolle gialentscheid versus persönliche Unterschrift
Das widersprüchliche Bild wird nicht dadurch erklärbar, dass die beiden Schreiben von unterschiedlichen Regierungspräsidenten signiert wurden; die Unterscheidung entlastet die Exekutive nicht, wie Beobachterinnen betonen. Ein Regierungsratsentscheid ist ein Kollegialentscheid, nicht die persönliche Auffassung des Unterzeichnenden. In beiden Antworten spricht demnach dieselbe Behörde, doch sie äussert innerhalb von zwei Monaten gegenteilige Einschätzungen zur Zielsetzung der Fuchsjagd.
Die Kritik zielt darauf ab, dass der Regierungsrat zunächst die Regulation als wichtige Managementmassnahme bezeichnete und diese zwei Monate später als Ziel in Abrede stellt, nachdem wissenschaftliche Evidenz vorgelegt worden sei. Dies wirke inkohärent und schwäche die Glaubwürdigkeit der kantonalen Kommunikation in einer heiklen Wildtierfrage.
Konkrete Unterschiede im Wortlaut
Eine Gegenüberstellung der beiden amtlichen Schreiben macht die Differenzen sichtbar:
| Datum | Unterzeichnende | Kernaussage zur Fuchsjagd |
|---|---|---|
| 16. Juni 2026 | Regierungspräsident Dr. Anton Lauber, Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich | Regulierung jagdbarer Arten als wichtige Massnahme des Wildtiermanagements; Jagd als Instrument |
| 11. August 2026 | Regierungspräsident Thomi Jourdan, Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich | Fuchsjagd werde nicht mit dem Ziel einer flächendeckenden Bestandsregulation ausgeuebt; Erkenntnisse des SWILD-Berichts stünden nicht in wesentlichen Punkten im Widerspruch zur bisherigen Praxis |
Reaktionen und offene Fragen
Kritikerinnen bemängeln, die zweite Stellungnahme weiche der zentralen Frage aus: Verfolgt der Kanton eine Praxis, die auf Bestandsregulation abzielt, oder nicht? Die Regierung erklärt nun, die Erkenntnisse des SWILD-Berichts seien «bereits berücksichtigt». Das lässt offen, in welchem Ausmass und mit welchen konkreten Anpassungen die Praxis allenfalls verändert worden sei oder werden soll.
Wichtig für die öffentliche Debatte sind folgende Punkte, die bislang nicht abschliessend geklärt sind:
- Existiert eine klare, schriftlich festgehaltene Zielsetzung der kantonalen Jagdpraxis in Bezug auf Fuchsbestände?
- Welche praktischen Auswirkungen hat die Berücksichtigung der SWILD-Erkenntnisse auf Abschussquoten, Kontrollen und Vollzug?
- Wie will der Regierungsrat künftig Transparenz sicherstellen, wenn fachliche Berichte die Praxis in Frage stellen?
Kontext: Wissenschaft trifft Verwaltungspraxis
Der SWILD-Bericht aus dem Kanton Zug wurde offenbar zum Impuls für die neue Replik aus Liestal. Solche fachlichen Gutachten beleuchten ökologische Wirksamkeit und Konsequenzen von Jagd als Managementinstrument. Wenn administrative Antworten auf fachliche Erkenntnisse unterschiedlich und widersprüchlich ausfallen, entsteht Unsicherheit bei Öffentlichkeit, Jagdverbänden, Tier- und Naturschutzorganisationen sowie bei den Exekutivorganen selbst.
Ob der Regierungsrat nachlegt und die offenkundigen Widersprüche aufklärt, bleibt abzuwarten. Für die Debatte im Kanton Basel-Landschaft ist entscheidend, dass die Behörden klare Aussagen treffen und transparent darlegen, wie wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis einfliessen.