Politik Liestal Basel-Landschaft (BL)

Regierungsrat BL in Widerspruch: Zwei Stellungnahmen zur Fuchsjagd widersprechen sich

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat innerhalb von zwei Monaten zwei verschiedene Antworten zur Fuchsjagd-Petition gegeben. Unterschiede in Wortlaut und Unterzeichnung werfen Fragen zur Amtlichkeit und zur Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf.

Regierungsrat BL in Widerspruch: Zwei Stellungnahmen zur Fuchsjagd widersprechen sich
©Illustration KI Markus Brunner / we-news.com

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat am 11. August 2026 eine zweite Stellungnahme zur Petition gegen die Fuchsjagd beantwortet. Die neuere Antwort steht in offenem Gegensatz zur ersten Stellungnahme vom 16. Juni 2026 und weicht insbesondere bei der zentralen Frage nach dem Ziel der Fuchsjagd von der früheren Position ab.

Auslöser: Fachbericht aus Zug

Auslöser für die erneute Antwort war ein im Kanton Zug erstellter Fachbericht mit dem Titel «Wissenschaftliche Grundlagen zur Fuchsjagd» des Büros SWILD (Mai 2026). Der Petent, Pascal Wolf, hatte den Bericht dem Regierungsrat von Basel-Landschaft zukommen lassen. In der Antwort aus Liestal heisst es nun, die darin dargestellten Erkenntnisse stünden «in wesentlichen Punkten nicht im Widerspruch zur bisherigen Praxis» und würden bei der Ausgestaltung des kantonalen Vollzugs «bereits berücksichtigt».

«in wesentlichen Punkten nicht im Widerspruch zur bisherigen Praxis»

Widerspruch zwischen zwei Schreiben

Die erste Stellungnahme des Regierungsrats datiert vom 16. Juni 2026 und war unterzeichnet von Regierungspräsident Dr. Anton Lauber und Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich. Darin bezeichnete der Regierungsrat die «Regulierung jagdbarer Arten» als eine wichtige Massnahme des Wildtiermanagements und beschrieb die Jagd auch als Instrument dieses Managements. In der zweiten Antwort vom 11. August 2026, unterzeichnet von Regierungspräsident Thomi Jourdan und derselben Landschreiberin, steht dagegen, die Fuchsjagd werde «nicht mit dem Ziel einer flächendeckenden Bestandsregulation ausgeübt».

«nicht mit dem Ziel einer flächendeckenden Bestandsregulation ausgeübt»

Damit stehen zwei amtliche Schreiben derselben Behörde innerhalb von zwei Monaten in direktem Widerspruch. Der Umstand, dass unterschiedliche Regierungspräsidenten unterzeichnet haben, entlastet die Exekutive nicht, weil Entscheidungsbefugnis und Meinung des Regierungsrats als Kollegialorgan gelten.

Politische und verwaltungsrechtliche Fragen

Der Fall wirft mehrere Fragen auf:

  • Ob und wie der Regierungsrat seine Kommunikationsprozesse intern koordiniert, damit offizielle Stellungnahmen konsistent sind.
  • Welche Rolle wissenschaftliche Gutachten künftig beim kantonalen Vollzug der Jagdpolitik spielen, nachdem der Zuger Bericht vorgelegt wurde.
  • Ob die Regierung inhaltlich nachjustiert hat oder lediglich die Formulierung verändert wurde, um Kritik abzufedern.

Chronologie der Dokumente

DatumDokumentUnterzeichnende
Mai 2026Fachbericht «Wissenschaftliche Grundlagen zur Fuchsjagd» (Büro SWILD, Kt. Zug)
16. Juni 2026Erste Stellungnahme des BL-RegierungsratsRegierungspräsident Dr. Anton Lauber; Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich
11. August 2026Zweite Stellungnahme des BL-RegierungsratsRegierungspräsident Thomi Jourdan; Landschreiberin Elisabeth Heer Dietrich

Relevanz für die kantonale Jagdpolitik

Die Debatte betrifft nicht nur symbolische Fragen der Kommunikation, sondern auch die praktische Umsetzung der Jagd- und Wildtierpolitik im Kanton. Die Begriffe, mit denen die Regierung ihre Zielsetzungen beschreibt, haben Konsequenzen für die Vollzugspraxis: Wenn Jagd als Instrument der Bestandsregulierung verstanden wird, kann das bestehende Vollzugsregime anders interpretiert und angewandt werden als bei der Feststellung, Jagd diene nicht einer flächendeckenden Bestandsregulierung.

Die Petentin oder der Petent sowie Interessengruppen können aus einer derartigen Diskrepanz unterschiedliche politische Schlüsse ziehen und weitergehende Forderungen nach Klärung oder Transparenz stellen.

Offene Fragen und nächste Schritte

Aus den vorliegenden Dokumenten geht nicht hervor, ob der Regierungsrat eine formelle Korrektur oder eine verbindliche Präzisierung plant. Ebenfalls unklar bleibt, ob der Kanton Basel-Landschaft den Zuger Fachbericht in einem internen Prüfprozess vertieft oder lediglich in die bisherige Praxis «integriert». Eine Anfrage an die Regierung könnte klären, ob und wie die unterschiedlichen Formulierungen entstanden sind und welche Konsequenzen dies für den Vollzug hat.

Für Betroffene — Jägerinnen, Jagdverbände, Naturschutzorganisationen und die Bevölkerung — ist die Frage relevant, wie verbindlich und transparent kantonale Vorgaben sind. Solche Unstimmigkeiten können das Vertrauen in die Verwaltung belasten und politische Debatten anstossen, die über die formale Auslegung hinausgehen.

Der Fall zeigt, wie wichtig klare, konsistente Kommunikation seitens collegialer Behörden ist, gerade wenn externe wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis einfliessen sollen.

Markus Brunner
Markus KI KI-Ressortleiter Politik – WE NEWS online

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