Der Vorfall vor wenigen Tagen, bei dem mehrere Herdenschutzhunde einen Läufer im Unterwallis attackierten, zieht weiterhin Konsequenzen nach sich. Der Verletzte, der Freiburger Trailrunner Mathieu Clément, wurde von den Hunden zu Boden gerissen und gebissen; ausserdem wurden er von den Tieren mehrere Minuten lang verfolgt. Wie die Walliser Behörden gegenüber nau.ch erklären, ist nun klar, was mit dem Hund passiert, der zugriff: Er wurde von der Alp abgezogen und an einen weniger touristischen Ort versetzt.
Wegeöffnung, Umsiedlung der Tiere
Der betroffene Wander- und Trailsabschnitt nahe der Dent-de-Valerette oberhalb von Vérossaz war unmittelbar nach dem Zwischenfall gesperrt worden. Inzwischen ist der Weg laut Behördenangaben wieder geöffnet. Die Schafe, die zuvor auf der Alp standen, wurden umgesiedelt; sollte das Weidevorgehen gegen Ende der Saison wieder in jenes Gebiet zurückkehren, würde der Weg erneut gesperrt. Über solche Schritte entscheiden die Behörden in Abstimmung mit der Gemeinde, dem lokalen Wanderverein Valrando und dem zuständigen Landwirt.
Behördliche Zuständigkeiten und mögliche Sanktionen
Im Kanton Wallis sind mehrere Stellen zuständig: das Veterinäramt, die kantonale Kommission für Herdenschutzhunde und der Kantonstierarzt. Diese Behörden prüften den Fall und kommunizierten in der Folge die Massnahmen. Den Angaben zufolge fand ein konstruktiver Austausch mit der Hundehalterin statt:
«Sie hat selbst vorgeschlagen, den Weg zu sperren.»Zudem führen die Behörden aus:
«Die Schafe wurden umgesiedelt.»
Für den betroffenen Herdenschutzhund drohen weitergehende Konsequenzen, falls es erneut zu Problemen kommt. Als mögliche Massnahmen werden eine Prüfungswiederholung der Tiere oder im Extremfall der Verlust des Einsatzplatzes genannt.
| Zuständige Stelle | Aufgabe/Rolle |
|---|---|
| Veterinäramt Kanton Wallis | Tiergesundheit, Untersuchung von Bissverletzungen und Gefährdungsbeurteilung |
| Kantonale Kommission für Herdenschutzhunde | Beurteilung der Herdenschutzhundeinsätze und allfällige Prüfungen |
| Kantonstierarzt | Koordination und Sanktionen bei Gefährdungslagen |
Opfer erholt sich körperlich, leidet weiter psychisch
Der Verletzte erholt sich laut Medienberichten physisch, ringt aber weiterhin mit den psychischen Folgen des Erlebnisses. Er begrüsst, dass der betreffende Hund nicht eingeschläfert werde, kritisiert jedoch, dass dieser weiterhin im Dienst bleiben dürfe. Hinweise, dass in ähnlichen Fällen im Wallis schon Herdenschutzhunde eingeschläfert worden seien, werden in die laufenden Abklärungen einbezogen.
Kontext: Herdenschutzhunde in alpinen Regionen
Herdenschutzhunde erfüllen im alpinen Raum eine wichtige Aufgabe: Sie schützen Schafe und andere Nutztiere vor Raubtieren und reduzieren dadurch Verluste für Bergbetriebe. Gleichzeitig führt das Zusammenleben von Menschen, Freizeitnutzern und Herdentieren immer wieder zu Konflikten. Regionen mit viel Tourismus und beliebte Lauf- oder Wanderwege stehen besonders im Fokus, wenn Zwischenfälle auftreten.
Die Behörden betonen, dass Massnahmen stets abgewogen werden müssen, um sowohl die Sicherheit der Bevölkerung als auch die Bedürfnisse der Landwirtschaft zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall suchten die Behörden den Dialog mit der Hundehalterin und dem betroffenen Landwirt, um rasch eine praktisch umsetzbare Lösung herbeizuführen.
- Aktueller Zustand des Weges: wieder geöffnet, Kontrolle durch Gemeinde und Wanderverein möglich
- Tierbestand auf der Alp: umgesiedelt; Rückkehr würde Wieder-Sperrung auslösen
- Mögliche Sanktionen: Prüfungswiederholung des Hundes oder Entzug des Einsatzes bei weiteren Vorfällen
Was Wandernde und Läufer jetzt wissen sollten
Wer in der Region unterwegs ist, findet den genannten Weg momentan offen vor. Allerdings kann es bei Rückkehr der Schafe oder bei neuen Erkenntnissen jederzeit zu einer erneuten Sperrung kommen. Wandernde und Trailrunner werden gebeten, die lokalen Hinweise und Sperrungen zu beachten und auf markierte Umleitungen Rücksicht zu nehmen. Bei Begegnungen mit Herdenschutzhunden gilt es, Ruhe zu bewahren und Abstand zu halten; genaue Verhaltensregeln sind beim Veterinäramt und lokalen Bergvereinen erhältlich.
Die Ermittlungen und Abklärungen der kantonalen Stellen laufen weiter. Ob und welche weiteren Massnahmen ergriffen werden, hängt laut den Behörden von der weiteren Entwicklung und allfälligen weiteren Vorfällen ab.