Das Bundesgericht hat die gesetzliche Basis für den Einsatz von Körperkameras durch die Berner Kantonspolizei als verfassungswidrig beurteilt. Trotz dieses Urteils will der Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller die Bodycams weiter einsetzen, wenn auch in eingeschränkter Form. Die Entscheidung und die angekündigte Fortführung der Praxis sorgen in Rechtskreisen für Kritik und lassen einen weiteren Rechtstreit erwarten.
Urteil und kantonale Reaktion
Das oberste Gericht der Schweiz hat die entsprechende Bestimmung im Berner Polizeigesetz gekippt. Damit fiel die gesetzliche Grundlage weg, auf die sich die Kantonspolizei bislang bei der Aufnahme heikler Einsätze stützte. Der genaue Wortlaut des Urteils und die ausführliche Begründung liegen in der veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichts; die kantonale Sicherheitsdirektion hat daraufhin erklärt, die Kameras weiterhin einzusetzen, allerdings mit Einschränkungen.
«verfassungswidrig»
Die verkürzte Darstellung in Medienberichten fasst die Kernaussage zusammen: Das Bundesgericht sieht die bisherige Regelung als nicht mit der Verfassung vereinbar an. Konkrete Schwachpunkte sind typischerweise ungenügende Rechtsgrundlagen für das eindringende Mittel, mangelnde Vorgaben zum Datenschutz oder fehlende Schranken für Videoaufnahmen. Die genaue Begründung des Gerichts ist massgebend für das weitere Verfahren.
Wieso die Fortsetzung der Bodycam-Nutzung heikel ist
Sicherheitsdirektor Müller will die Kameras trotzdem weiter nutzen, jedoch «eingeschränkt», wie der Kanton mitteilte. Diese Haltung basiert auf der Einschätzung, dass Notwendigkeit und Zweck der Aufnahmen weiterhin bestehen — etwa zum Schutz von Einsatzkräften und zur Beweissicherung in Straftatbeständen. Rechtsexperten warnen jedoch davor, dass eine Fortsetzung ohne gesetzliche Neuregelung neue Verfassungsbeschwerden und Prozessrisiken nach sich ziehen könnte.
Der Berner Polizeirechtsexperte Patrice Zumsteg bezeichnete Müllers Auslegung als rechtlich problematisch. Aus seiner Sicht drohen weitere Gerichtsverfahren, wenn der Kanton den Einsatz der Kameras nicht auf eine verfassungskonforme Grundlage stellt. Diese Einwände betreffen insbesondere:
- die klare gesetzliche Befugnis zur Videoaufnahme;
- Vorgaben zur Datenspeicherung, Einsichts- und Löschfristen;
- Garantien für den Schutz der Privatsphäre Dritter.
Welche Folgen sich für Polizei und Öffentlichkeit ergeben
Für die Kantonspolizei bedeutet das Urteil vorerst Rechtsunsicherheit: Einerseits steht die Praxis, heikle Situationen aufzuzeichnen, unter dem Vorbehalt einer verfassungskonformen Grundlage; andererseits wollen Einsatzkräfte nicht auf ein Instrument verzichten, das im Einzelfall Personenschutz und Beweiserhebung ermöglichen kann. Praktisch kann dies zu einer vorsichtigeren Einsatzpraxis, ergänzender Dokumentation oder zu internen Richtlinien führen, bis der Gesetzgeber nachbessert.
Für Betroffene — Opfer, Beschuldigte, Zeuginnen und Zeugen — sind zwei Aspekte zentral: der Schutz der Persönlichkeitsrechte und die Rechtssicherheit, wie und wann Aufnahmen entstehen und verwendet werden dürfen. Ohne klare Regeln bleibt unklar, wer Zugang zu Aufnahmen erhält und wie lange Daten gespeichert werden.
Politische und rechtliche Perspektiven
Das Urteil setzt den Kanton Bern unter Druck, die gesetzlichen Grundlagen zu überarbeiten, will er die Bodycams dauerhaft und gerichtlich abgesichert einsetzen. Möglich sind mehrere Wege: eine neue kantonale Gesetzesbestimmung, die den Vorgaben des Bundesgerichts entspricht; detailliertere Verordnungen mit konkreten Schutzmechanismen; oder eine abwartende Haltung, bis die Rechtsprechung weiter Klarheit schafft.
Bis eine solche Lösung vorliegt, bleibt die Praxis prekär. Ein erneuter Gerichtsfall ist wahrscheinlich, sollten Aufnahmen, gegen die Betroffene Beschwerde erheben, wieder vor Gericht landen. Die kantonale Regierung muss nun abwägen zwischen praktischen Sicherheitsinteressen und der Verpflichtung, verfassungsmässige Standards einzuhalten.
Was Betroffene jetzt wissen sollten
Die aktuelle Lage lässt sich knapp zusammenfassen: Das Bundesgericht hat die bisherige Rechtsgrundlage für Bodycams im Kanton Bern für nicht verfassungskonform erklärt; die Sicherheitsdirektion will die Kameras dennoch weiter verwenden, aber eingeschränkt; rechtliche Auseinandersetzungen sind wahrscheinlich.
| Akteur | Stand |
|---|---|
| Bundesgericht | Bestimmung als verfassungswidrig beurteilt |
| Sicherheitsdirektion Kanton Bern | Will Einsatz fortsetzen (eingeschränkt) |
| Rechtsexperten | Warnen vor weiterem Rechtsstreit |
Wer von einer Bodycam-Aufnahme betroffen ist und Fragen zum Umgang mit persönlichen Daten hat, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen oder bei der kantonalen Datenschutzstelle informieren. Die politische Debatte über eine klare, verfassungskonforme Regelung dürfte in den kommenden Monaten an Fahrt gewinnen.
Die Entscheidung hat nicht nur praktische Folgen für den Polizeialltag in Bern, sondern zeigt auch, wie sensibel der Balanceakt zwischen Sicherheit und Grundrechten bleibt. Der Kanton steht nun in der Verantwortung, eine rechtssichere Lösung zu schaffen, die sowohl Einsatzkräften Schutz bietet als auch die Privatsphäre der Bevölkerung wahrt.