Regierung will Finanzierung sichern
Die Basler Regierung beantragt dem Grossen Rat eine Rahmenausgabenbewilligung von vier Millionen Franken zur Fortführung der Provenienzforschung in den kantonalen Museen. Die Summe entspricht der bisherigen Förderhöhe und ist für die Jahre 2027 bis 2030 vorgesehen. Damit sollen die Museen auch künftig jährlich rund 1 Million Franken zur Erforschung der Herkunft ihrer Bestände erhalten.
Warum Basel weitermachen will
Im Regierungsbulletin wird die systematische Prüfung der Sammlungsbestände als eine rechtlich fundierte Kernaufgabe der kantonalen Museen bezeichnet. Der Kanton wolle seiner Verantwortung für das kulturelle Erbe nachkommen und intransparente Fälle vermeiden, die dem Ruf der Institutionen schaden könnten. In dem Schreiben heisst es wörtlich:
«Potenzielle Reputationsschäden durch einen intransparenten Umgang mit belasteten Objekten sollen so vermieden werden.»
Die Provenienzforschung umfasst demnach die Erfassung, Recherche und Dokumentation von Objekten und Sammlungen, die einen problematischen historischen Hintergrund aufweisen.
Praktische Folgen für Museen in Basel
Die beantragten Mittel sind für die vier kantonalen Museen bestimmt, die bereits in den vergangenen Jahren systematisch untersucht haben: das Kunstmuseum, das Naturhistorische Museum, das Antikenmuseum und das Museum der Kulturen. Mit kantonaler Unterstützung konnten in den letzten vier Jahren Herkunftsfragen geklärt und in einzelnen Fällen Folgehandlungen umgesetzt werden.
- Rückgaben an Herkunftsländer, beispielsweis an Sri Lanka und Australien, fanden statt.
- In Fällen von Fluchtkunst wurden Entschädigungen mit Nachfahren vereinbart.
- Bundesmittel und Drittmittel sowie Projektgelder reichen allein nicht aus, sagt die Regierung.
Finanzierungslage und politische Entscheidung
Die Regierung macht geltend, dass die für einzelne Projekte vom Bundesamt für Kultur, von Drittmittelgebern oder aus dem Globalkredit finanzierten Stellen nicht genügen, um die notwendige, fortlaufende Arbeit zu leisten. Daher beantragt sie die Fortsetzung der kantonalen Unterstützung in identischer Höhe.
Der Grosse Rat muss nun über die Fortführung der Mittel entscheiden. Vor drei Jahren hatte das Parlament bereits eine Unterstützung für die Periode 2023 bis 2026 in ähnlicher Grössenordnung beschlossen; damals war der Rat mit seiner Entscheidung grosszügiger als der Regierungsantrag und vervierfachte den ursprünglich beantragten Betrag.
| Periode | Jährlicher kantonaler Betrag | Bemerkung |
|---|---|---|
| 2023–2026 | Rund 1 Mio. Fr. pro Jahr | Bereits bewilligt durch den Grossen Rat |
| 2027–2030 (beantragt) | Rund 1 Mio. Fr. pro Jahr | Regierungsantrag in gleicher Höhe |
Bedeutung für Basel und Öffentlichkeit
Die Frage, wie Museen mit Objekten umgehen, deren Herkunft durch Kolonialgeschichte, Raub oder NS-Verfolgung belastet sein könnte, berührt nicht nur Fachkreise. Für die Basler Öffentlichkeit geht es um Transparenz, historisches Bewusstsein und um die Reputation öffentlicher Institutionen, die in vielen Fällen mit staatlicher Unterstützung arbeiten. Eine klare, kontinuierliche Finanzierung der Provenienzforschung schafft die Voraussetzung, dass Recherchen nicht punktuell, sondern nachhaltig betrieben werden können.
Die beantragte Finanzierung erlaubt es den Museen, Personal und Ressourcen langfristig zu planen. Sollte der Grosse Rat dem Antrag folgen, erwartet die Regierung, dass dies die Grundlage für «gerechte und faire Lösungen» bildet, wie sie in der Washingtoner Erklärung vorgesehen sind, also etwa Rückgaben, Entschädigungen oder andere Formen der Restitution, sofern dies angemessen ist.
Der Entscheid des Grossen Rats wird zeigen, ob Basel die bisher eingeschlagene Linie beibehält und die Provenienzforschung als dauerhafte öffentliche Aufgabe versteht. Für die Museen bedeutet eine positive Entscheidung Planungssicherheit; für die Bevölkerung bleibt die Frage, wie transparent und nachvollziehbar diese Prozesse künftig kommuniziert werden.