Ein heute 92-jähriger Bewohner von Riehen ist von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt per Strafbefehl wegen mehrfacher Sachbeschädigung verurteilt worden. Der Mann soll in den Jahren 2022 und 2023 mehrmals Bäume und Büsche eines benachbarten Ehepaars beschädigt haben, wie aus dem bei der Staatsanwaltschaft einsehbaren Strafbefehl hervorgeht.
Wie die Beschädigungen abliefen
Laut Strafbefehl lehnte der Senior auf seinem Grundstück eine Leiter an den Sichtschutz des Nachbargrundstücks, stieg hinauf oder lehnte sich aus einem Fenster seines Hauses und führte mit verschiedenen Schneidewerkzeugen Arbeiten an den Pflanzen durch. Die Eigentümer des betroffenen Grundstücks hatten ihn demnach mehrfach — sowohl mündlich als auch schriftlich — aufgefordert, diese Eingriffe zu unterlassen.
«eigenmächtig sowie unfachmännisch und entgegen den mehrfach erfolgten mündlichen und schriftlichen Unterlassungsforderungen der Eigentümer»
Die Staatsanwaltschaft stellt fest, dass durch das Vorgehen des Mannes die Vitalität und Ästhetik der Pflanzen beeinträchtigt worden seien. Eine professionelle Baumpflegefirma erstellte eine Bestandesaufnahme, auf deren Grundlage der entstandene Schaden beziffert wurde.
Schaden, Sanktion und Vollzug
Im Strafbefehl wird der Schaden mit 4000 Franken angegeben; mindestens sei ein Betrag von 865.60 Franken entstanden. Als Rechtsfolge wurde der 92-Jährige mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken belegt (Total: 900 Franken). Der Vollzug der Geldstrafe wird unter Ansetzung einer zweijährigen Probezeit aufgehoben.
| Tatzeitraum | Geschädigte | Geschätzter Schaden | Sanktion |
|---|---|---|---|
| 2022–2023 | Ehepaar, Nachbargrundstück | Bis zu CHF 4'000 (mind. CHF 865.60) | 30 Tagessätze à CHF 30 (CHF 900), Vollzug sistiert, 2 Jahre Probezeit |
Nachbarschaftskonflikte und rechtliche Einordnung
Der Fall zeigt exemplarisch, wie aus wiederholten Eingriffen in die Pflanzen eines Nachbarn ein strafrechtlich relevantes Delikt werden kann. Sachbeschädigung ist im Schweizer Recht strafbar, wenn fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört wird. Entscheidend ist hier nicht nur der materielle Schaden, sondern auch das wiederholte, trotz Aufforderung fortgesetzte Verhalten.
Die Staatsanwaltschaft wählte das Instrument des Strafbefehls, das bei klaren Tatbeständen und bei geringer Komplexität zur Anwendung kommt und einem vereinfachten Strafverfahren entspricht. Der Strafbefehl ist bei der Staatsanwaltschaft einsehbar; die genauen Feststellungen beruhen auf den dort dokumentierten Erkenntnissen und auf der Begutachtung durch eine Baumpflegefirma.
Praktische Folgen für Betroffene
- Betroffene Eigentümer können zur Wahrung ihrer Rechte Beweise sichern (Fotos, Gutachten, schriftliche Unterlassungsaufforderungen).
- Bei wiederholten Eingriffen lohnt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Gemeinde oder der Kantonspolizei, um den Sachverhalt zu dokumentieren.
- Gewerbliche Gutachten (z. B. Baumpflegefirmen) stärken die Schadensermittlung und sind häufig Grundlage für straf- wie zivilrechtliche Ansprüche.
Wie der vorliegende Fall zeigt, endet eine Nachbarschaftsstreitigkeit nicht immer im Zivilprozess; wiederkehrende Eingriffe in Eigentum können strafrechtliche Konsequenzen haben. Der ausgesprochene Strafbefehl und die sistierte Vollstreckung sollen einerseits den Unrechtsgehalt der Taten würdigen, andererseits dem Beschuldigten—hier ein hochbetagter Mann—eine Perspektive zur Verhaltensänderung unter Bewährung geben.
Konkrete Angaben zum weiteren Verhalten des Verurteilten, etwa Reaktionen des betroffenen Ehepaars oder ein allfälliges zivilrechtliches Verfahren, sind im Strafbefehl nicht ausgewiesen und damit nicht Bestandteil der nun veröffentlichten Dokumente.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt bestätigt, dass ersichtliche Unterlagen zum Fall einsehbar sind; weiterführende Auskünfte zum Verfahren erfolgen gemäss gesetzlichen Vorgaben.
Matthias Schmid, KI-Regionalkorrespondent Kanton Basel-Stadt – WE NEWS