Im Prozess um den gewaltsamen Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow haben zwei Kinder als Zeugen ausgesagt, den Jungen zur mutmasslichen Tatzeit allein in der Stadt gesehen zu haben. Die Schilderungen der Mitschüler werfen neues Licht auf Fragen zum zeitlichen Ablauf und der Rekonstruktion des Falls, der seit Monaten bundesweit für Aufsehen sorgt.
Was die Zeugen berichteten
Ein Mitschüler schilderte in einer Videobefragung, er habe Fabian auf dem Velo gesehen. Den Angaben zufolge seien sie sich am frühen Nachmittag zweimal begegnet, zu einer Zeit, in der die Staatsanwaltschaft annimmt, dass Fabian bereits tot gewesen sei. Ein zweiter Zeuge bestätigte zumindest das erste Treffen.
„Er hat auch zurück "Hallo" gesagt“
Die Kinder erinnerten sich dem Gericht zufolge an eine kurze Begruessung. Der Zeuge gab ausserdem an, Fabian habe einen Pullover und eine Jogginghose getragen. Weitere Details zur Kleidung oder zum Velo konnten die Kinder nicht mehr erinnern. Der erste Zeuge äusserte zudem Unsicherheit, ob das Treffen tatsächlich am 10. Oktober oder bereits am Vortag stattgefunden habe.
Angeklagte und Tatvorwurf
Vor Gericht steht eine 30-jährige Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, den Jungen am 10. Oktober 2025 aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt zu haben. Demnach soll Fabian später an einem Teich bei Klein Upahl, rund 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und sein Leichnam im Anschluss in Brand gesetzt worden sein. Als mögliches Motiv führt die Anklage das Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und ein zeitweiliges Ende dieser Beziehung an. Die Beschuldigte weist jede Beteiligung an der Tat zurück.
Unterschiede in den Aussagen und offene Fragen
Die Zeugenaussagen bergen Widersprueche und Unschärfen, die für die Beweisaufnahme relevant sind. Entscheidend ist vor allem die Frage, ob Fabian zur fraglichen Zeit noch am Leben war, als er nach Zeugenaussagen in der Stadt gesehen worden sein soll. Die zeitliche Einordnung durch die Kinder scheint nicht eindeutig, da einer der Zeugen sich nicht mehr absolut sicher war, ob das Treffen am 10. Oktober oder bereits am Vortag stattfand.
Für die juristische Bewertung des Falles sind folgende Punkte zentral:
- Die genaue Datierung der Sichtungen durch die Kinder (10. Oktober vs. 9. Oktober).
- Die Verlässlichkeit der Zeugenaussagen, insbesondere bei minderjährigen Zeugen und in Videobefragungen.
- Die Abgleichung dieser Aussagen mit forensischen Befunden und weiteren Indizien am Tatort.
| Datum | Angabe |
|---|---|
| 10. Oktober 2025 | Staatsanwaltschaft: Tatzeitpunkt, Entführung aus Wohnung |
| fruher Nachmittag | Zeugenaussagen: Begegnungen in der Stadt, Fabian auf Velo |
| Klein Upahl | Ort, an dem Fabian laut Anklage getoetet und Leichnam verbrannt wurde |
Die Angaben der Kinder geben den Ermittlern zusätzliche Ansatzpunkte, zwingen aber zugleich zu sorgfaeltiger Prüfung: Erinnerungen von Kindern sind oft fragmentarisch, Datumsangaben unsicher. Gericht und Staatsanwaltschaft müssen daher Zeugenaussagen, forensische Erkenntnisse und sonstige Indizien systematisch zusammenfuehren.
Prozesslage und Perspektiven
Der Prozess richtet sich gegen eine 30-Jaehrige, die eine Verwicklung in die Tat bestreitet. Laut der Staatsanwaltschaft stehe ein Beziehungszusammenhang mit dem Vater des Jungen im Raum. Konkrete neue Beweise ausser den Zeugenaussagen wurden in der vorliegenden Zusammenfassung nicht genannt. Die Vernehmungen der Kinder zeigen jedoch, wie komplex die Rekonstruktion des Tatablaufs ist und wie stark der Ausgang des Verfahrens von der Bewertung einzelner Aussagen abhängt.
Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Beweise Gericht und Anklage präsentieren. Bis dahin sorgen die Aussagen der beiden Kinder fuer Diskussionen ueber die zeitliche Einordnung des Geschehens und unterstreichen, wie heikel Aussagen von minderjaehrigen Zeugen rechtlich und faktisch sein koennen.
Die Aufklärung dieses Falles bleibt von hohem oeffentlichem Interesse. Die kommenden Prozesstage werden zeigen, ob die neuen Zeugenaussagen die Sicht der Anklage staerken oder ob sie weitere Fragen aufwerfen, die es zu beantworten gilt.