Der Kanton Uri hat die Pläne des Bundes zur Verlängerung der finanziellen Förderung des unbegleiteten kombinierten Verkehrs bis 2035 begrüsst. In seiner Stellungnahme zur Revision des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes lobt der Regierungsrat die «Stossrichtung und deren rasche Umsetzung», betont aber zugleich mehrere Voraussetzungen, damit die Verlagerung von Strasse auf Schiene im Kanton tatsächlich Wirkung zeigt.
Bundesmittel und Zweckbindung
Der Bund plant, für die Jahre 2027 bis 2035 Mittel in der Höhe von 486 Millionen Franken bereitzustellen, um den unbegleiteten kombinierten Verkehr zu fördern. Bei dieser Transportform wird nur die Ladeeinheit, zum Beispiel ein Container, auf der Schiene befördert; Zugmaschine und Fahrpersonal verbleiben auf der Strasse.
Die Urner Regierung begrüsst insbesondere, dass frei werdende Mittel nach dem Ende der Rollenden Landstrasse (Rola) künftig für die Verlagerung auf die Schiene eingesetzt werden sollen. Die Rola wurde per Ende 2025 eingestellt. Der Regierungsrat fordert jedoch, dass die bereitgestellten Gelder «vollumfänglich und zweckgebunden» verwendet werden.
| Position | Angabe |
|---|---|
| Förderzeitraum | 2027–2035 |
| Bundesmittel | 486 Mio. Fr. |
| Einstellung Rola | Ende 2025 |
Forderungen des Kantons Uri
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass Uri als Kanton an der Nord-Süd-Transitachse «überdurchschnittlich betroffen» sei. Hohe Verkehrsbelastung, Lärm, Schadstoffemissionen und Staustunden beeinträchtigten die Lebensqualität und die Erreichbarkeit. Besonders problematisch sei die Verlagerung des Verkehrs auf Kantonsstrassen während Staus auf der Hauptachse, was die Erreichbarkeit des Urner Oberlands und die Einsatzmöglichkeiten der Blaulichtorganisationen einschränke.
Aus diesen Gründen nennt der Kanton mehrere Voraussetzungen, damit die zusätzlichen Bundesmittel ihr Ziel erfüllen:
- Leistungsfähige Zulaufstrecken zur NEAT, damit die Verlagerung auf die Schiene auch tatsächlich wirtschaftlich und betrieblich möglich ist.
- Einen rascheren Ausbau der Schieneninfrastruktur in Deutschland und Italien, um Engpässe im europäischen Netz zu beheben.
- Ein wirksames Baustellenmanagement, das die Auswirkungen von Bauarbeiten auf den Transitverkehr reduziert und Umleitungen vermeidet.
«wirksames Baustellenmanagement»
Warum dies für Uri wichtig ist
Uri liegt an einer zentralen Nord-Süd-Transitachse. Störungen oder Kapazitätsengpässe auf der Bahn haben direkte Folgen für den Strassenverkehr im Kanton: Wenn Züge nicht laufen oder die Kapazität nicht ausreicht, weichen Transporte auf die Strasse aus. Das erhöht die Zahl der Lastwagen in engen Tälern, steigert Lärm und Emissionen und führt zu mehr Staus. Solche Verkehrsverlagerungen treffen laut Regierungsrat besonders die Erreichbarkeit des Urner Oberlands und können Rettungseinsätze erschweren.
Zur Debatte um Abgeltungen
Der Bund schlägt vor, auf die bisherige Vorgabe zu verzichten, die Abgeltungen pro Sendung jährlich zu senken. Für Uri ist dies relevant, weil stabile oder ausreichende Abgeltungen die Wirtschaftlichkeit des Schienentransports beeinflussen und damit die Chancen erhöhen, Transporte dauerhaft auf die Schiene zu verlagern.
Ausblick
Die Stellungnahme des Kantons ist Teil der politischen Debatte um die Revision des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes. Der Entscheid des Bundesparlaments und die konkrete Umsetzung entscheiden darüber, ob die angekündigten Mittel und Massnahmen in der Praxis zu einer spürbaren Entlastung der Strassen im Kanton Uri führen. Entscheidend bleibt für den Regierungsrat, dass die Mittel zweckgebunden eingesetzt und parallel dazu grenzüberschreitende Engpässe auf den Zulaufstrecken angegangen werden.
Für die Bevölkerung von Uri sind drei Punkte zentral: die Verfügbarkeit von Schienenkapazität, eine verlässliche Finanzierung, und ein Baustellenmanagement, das Umleitungen und lokale Zusatzbelastungen minimiert. Ohne diese Massnahmen drohen trotz zusätzlicher Mittel weiterhin Belastungen für Anwohnende und Verkehrsteilnehmende.