Der Kanton Thurgau will die eigene Rolle in der Flüchtlingspolitik während der nationalsozialistischen Verfolgung untersuchen und sichtbare Erinnerungszeichen schaffen. Der Regierungsrat hat ein «Konzept für ein Projekt zur Erinnerung an abgewiesene Flüchtlinge im Kanton Thurgau zur Zeit der nationalsozialistischen Verfolgung» zur Kenntnis genommen und die Finanzierung über den Lotteriefonds in Aussicht gestellt.
Ausgangslage und Forderung
Auslöser für das Projekt war eine Petition an den Regierungsrat. Darin wurde gefordert, dass sich der Kanton vertieft und sichtbar mit seiner historischen Verantwortung in jener Zeit auseinandersetzt, insbesondere im Hinblick auf Flüchtlinge, die an der Thurgauer Grenze abgewiesen wurden. Als Reaktion beauftragte der Regierungsrat ein Vorprojekt zur vertieften historischen Untersuchung von Einzelschicksalen und liess verschiedene Positionen und Erfahrungen aus nationalen und kantonalen Aufarbeitungsprojekten einfliessen.
Inhalte des vorgelegten Konzepts
Gemäss dem jetzt vorliegenden Konzept sieht das Vorhaben mehrere zentrale Elemente vor:
- Die Aufarbeitung von Einzelschicksalen von Flüchtlingen, die an der Thurgauer Grenze abgewiesen worden sind.
- Die Untersuchung, wie das System der Abweisung im Kanton funktionierte und welchen Handlungsspielraum der Kanton hatte.
- Die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse in Form einer Publikation.
- Das Anbringen von Gedenktafeln an verschiedenen Punkten entlang der Thurgauer Grenze zum Ausland, die an die Abweisung einzelner Personen erinnern sollen.
- Die beantragte Mitgliedschaft als assoziiertes Mitglied im Netzwerkverein Schweizer Memorial für die Opfer des Nationalsozialismus.
Finanzierung und Verfahren
Die Finanzierung des Projekts soll, wie bei früheren Forschungsprojekten des Kantons, über den Lotteriefonds erfolgen. Der Regierungsrat hat das Konzept zur Kenntnis genommen und die Vorbereitung weiterer Arbeitsschritte angeordnet. Konkrete Beträge oder ein detaillierter Zeitplan sind im vorliegenden Konzept nicht genannt.
| Projektbestandteil | Ziel |
|---|---|
| Einzelschicksale | Biografische Aufarbeitung und Dokumentation |
| Systemanalyse | Erklärung des Verfahrens der Abweisung und kantonaler Handlungsspielräume |
| Gedenktafeln | Sichtbare Erinnerung an grenznahen Orten |
| Publikation | Wissenschaftliche/öffentliche Aufarbeitung |
| Netzwerkmitgliedschaft | Verknüpfung mit nationaler Erinnerungsarbeit |
Bedeutung für Erinnerungskultur und Öffentlichkeit
Das Vorhaben hat zwei Ebenen: Zum einen die historische Forschung, die einzelne Schicksale rekonstruiert und das administrative System beleuchtet. Zum andern die sichtbare Erinnerung im öffentlichen Raum. Gedenktafeln entlang der Grenze sollen Passantinnen und Passanten auf lokale Geschichten aufmerksam machen und die Erinnerung an Menschen wachhalten, die damals an Hoffnung auf Schutz gehindert wurden.
Die angestrebte Mitgliedschaft im Netzwerkverein Schweizer Memorial deutet darauf hin, dass der Kanton nicht nur lokal, sondern im Austausch mit nationalen Initiativen arbeiten will. Solche Vernetzung kann methodische Unterstützung bringen und hilft, lokale Ergebnisse in den überregionalen Kontext einzuordnen.
Wie geht es weiter?
Der Regierungsrat hat mit der Kenntnisnahme des Konzepts den Weg für weitere Abklärungen geebnet. Als nächster Schritt werden die vertieften historischen Untersuchungen und die Ausgestaltung der Gedenkorte zu planen sein. Öffentlich zugängliche Ergebnisse sollen in einer Publikation festgehalten werden. Welche Orte genau mit Tafeln versehen werden, bleibt Gegenstand der weiteren Arbeit.
Für die Bevölkerung bedeutet das Projekt: Es wird künftig detailliertere Informationen über das Verhalten von Behörden und Gemeinden in der NS-Zeit geben, und die Erinnerung an betroffene Menschen wird sichtbarer im Landschaftsbild. Die Betroffenen, deren Nachkommen und interessierte Bürgerinnen und Bürger können damit rechnen, dass Kantonsarchiv, Historikerinnen und Fachstellen gemeinsam die Aufarbeitung betreiben.
Das Konzept ist ein Schritt in der Auseinandersetzung mit einer belasteten Vergangenheit. Wie weit die Untersuchungen gehen und wie breit sie in die Öffentlichkeit getragen werden, hängt nun von den nächsten Entscheiden und der Verfügung über die vorgesehenen Lotteriefonds-Mittel ab.