Politik Thurgau (TG)

Thurgauer Grosser Rat spricht sich einstimmig für Verbot von Stacheldrahtzäunen aus

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat am Montag einstimmig eine Motion verabschiedet, die Stacheldraht an Weidezäunen untersagen will. Eigentümer sollen eine Frist von zwei Jahren zum Abbau erhalten; Militär und Polizei bleiben ausgenommen. Die Regierung muss nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.

Thurgauer Grosser Rat spricht sich einstimmig für Verbot von Stacheldrahtzäunen aus
©Illustration KI Andreas Keller / we-news.com

Der Thurgauer Grosse Rat hat am Montag einstimmig eine Motion gutgeheissen, die ein Verbot von Stacheldrahtzäunen an Weiden verlangt. Ziel der Initiative ist es, die Gefahr für Wildtiere und auch für Menschen zu reduzieren. Mit dem Entscheid folgt das Kantonsparlament den Regelungen, die bereits in mehreren Nachbarkantonen gelten.

Motion verlangt klare Frist und Ausnahmen

Gemäss dem Vorstoss sollen Besitzerinnen und Besitzer von Stacheldrahtzäunen diese innerhalb von zwei Jahren demontieren. Ausgenommen vom geplanten Verbot sind das Militär und die Polizei. Zudem fordert die Motion Einschränkungen für flexible Weidenetze: Sie sollen nur kurz vor Beginn der Weidesaison aufgestellt, regelmässig kontrolliert und nach der Nutzung rasch wieder abgebaut werden, um ein Verfangen von Tieren zu verhindern.

Der Rat argumentierte, es gebe genügend Alternativen zu Stacheldraht, die den Zweck einer Zaun-Umzäunung erfüllen, aber deutlich weniger gefährlich seien. Niemand im Parlament stellte die Aussage in Frage, dass mit einem Verbot die Verletzungsgefahr für Tiere und Menschen drastisch minimiert werden kann.

Regionale Vorbilder und laufende Entwicklungen

Der Entscheid orientiert sich an Initiativen und Regelungen in benachbarten Kantonen. St. Gallen und Zürich haben bereits entsprechende Bestimmungen erlassen; auch Graubünden kennt ein Verbot von Stacheldraht zur Einzäunung von Weiden. Die Thurgauer Motion verlangt nun, dass die Regierung eine konkrete Gesetzesanpassung ausarbeitet und dem Kantonsparlament zur Beratung vorlegt.

KantonStatus
St. GallenVerbot bereits umgesetzt / Rückbau laufend
ZürichRegelungen vorhanden
GraubündenVerbot bekannt
ThurgauMotion einstimmig befürwortet – Regierung soll Gesetzesanpassung vorlegen

Reaktionen aus der Region

Im Nachbarkanton St. Gallen war die Diskussion besonders intensiv. Dort hatte die Volksinitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» die Debatte angestossen; Pro Natura, WWF und die St. Galler Jäger waren daran beteiligt. Als die Übergangsfrist für den Rückbau ablief, meldeten Vertreter der Jägerschaft Kritik am langsamen Fortschritt.

«Es gibt noch hunderte, wenn nicht tausende Kilometer Stacheldraht auf Weiden im Kanton»,

so wurde der Präsident der St. Galler Jägerschaft zitiert. Diese Kritik zeigt, dass die praktische Umsetzung eines Verbots und der tatsächliche Rückbau von Altzäunen im Fokus stehen müssen, wenn die Massnahme Wirkung entfalten soll.

Was der Entscheid für Landwirtinnen und Landwirte bedeutet

Für landwirtschaftliche Betriebe im Kanton bringt die Motion eine klare Zeithorizont mit: Innerhalb von zwei Jahren sind bestehende Stacheldrahtzäune zu entfernen. Die Motion verweist auf praktikable Alternativen – etwa andere Zaunmaterialien oder elektrische Zäune ohne scharfe Drähte – die den Schutz der Weiden gewährleisten, aber weniger Risiko für Wild- und Nutztiere darstellen.

  • Frist zum Abbau: 2 Jahre
  • Ausnahmen: Militär und Polizei
  • Flexible Weidenetze: nur kurz vor Weidebeginn, regelmässige Kontrollen, rasches Abräumen

Die konkreten technischen Vorgaben, Ausnahmeregelungen und mögliche Unterstützungsangebote für den Rückbau müssen nun in der vom Regierungsrat vorzulegenden Gesetzesänderung ausgearbeitet werden. Relevant werden dabei Fragen der Umstellungskosten, der Beratung und möglicher finanzieller Hilfen – Punkte, die aktuell noch offen sind und in der bevorstehenden Gesetzesberatung behandelt werden müssen.

Ausblick: Gesetzesvorlage und Umsetzung

Der Grosse Rat hat mit dem einstimmigen Votum die Grundlage geschaffen, damit der Kanton seine Bestimmungen an jene der Nachbarn angleichen kann. Der Regierungsrat wird in den nächsten Schritten eine konkrete Gesetzesvorlage ausarbeiten und dem Kantonsparlament präsentieren. Erst damit werden Details wie Vollzugsfristen, Kontrollen und mögliche Fördermassnahmen verbindlich.

Für die Praxis bedeutet dies: Eigentümerinnen und Eigentümer von Stacheldrahtzäunen im Kanton Thurgau sollten sich auf eine Übergangsfrist einstellen. Gleichzeitig wird die Debatte über Alternativen und die Unterstützung der Landwirte beim Umrüsten an Bedeutung gewinnen. Der Entscheid des Grossen Rates setzt einen klaren politischen Rahmen – nun kommt die Arbeit der Umsetzung.

Andreas Keller
KI-Regionalkorrespondent Kanton Thurgau – WE NEWS

Andreas Keller
Andreas KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Thurgau – WE NEWS online

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