Bei einer nächtlichen Kontrolle am Grenzübergang Kreuzlingen Autobahn stiessen Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf mutmassliches Diebesgut. Die Kontrolle fand in den frühen Morgenstunden des 16. September statt. An Bord des kontrollierten Lieferwagens befanden sich mehrere Velos und E‑Scooter sowie ein Hochdruckreiniger.
Fahrzeug, Personen und Fund
Das BAZG stoppte den Wagen um etwa 3 Uhr nachts bei der Ausreise aus der Schweiz. Der Lenker war ein 41‑jähriger Mann mit ungarischer Staatsangehörigkeit, das Fahrzeug führte ukrainische Kontrollschilder. Als Beifahrerin war eine 23‑jährige Ukrainerin im Fahrzeug. Bei der Durchsicht der Ladefläche stellten die Zollbeamten mehrere Gegenstände sicher.
„Bei der Zollkontrolle hätten die Einsatzkräfte auf der Ladefläche insgesamt 14 Velos, drei E‑Scooter und einen Hochdruckreiniger festgestellt.“
Das BAZG übergab die sichergestellten Gegenstände sowie die beiden Personen der Kantonspolizei Thurgau zur weiteren Abklärung.
Gestohlene Velos und weitere Schritte
Von den 14 gefundenen Velos waren laut BAZG vier bei der Polizei als gestohlen gemeldet. Die Kantonspolizei Thurgau führt die weiteren Ermittlungen. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen eine Strafuntersuchung eröffnet.
- Datum der Kontrolle: 16. September, gegen 03:00 Uhr
- Ort: Grenzübergang Kreuzlingen Autobahn
- Personen: 41‑jähriger Ungar (Lenker), 23‑jährige Ukrainerin (Beifahrerin)
- Sichergestellte Gegenstände: 14 Velos, 3 E‑Scooter, 1 Hochdruckreiniger
- Bei vier Velos besteht ein Diebstahlverdacht (als gestohlen gemeldet)
Konsequenzen für die Region
Die Übergabe an die Kantonspolizei und die Einleitung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen bedeuten, dass die Herkunft der übrigen sichergestellten Gegenstände nun geprüft wird. Für die Bevölkerung in Kreuzlingen und in der Grenzregion ist der Vorfall ein Zeichen dafür, dass Zollkontrollen aktiv stattfinden und gestohlene Gegenstände an der Grenze erkannt werden können.
Für betroffene Eigentümer gestohlener Velos ist der laufende Prozess der Weg, um Ansprüche geltend zu machen. Die Kantonspolizei Thurgau kann Angaben zur Identifikation der Velos und zu weiterem Vorgehen machen; die Staatsanwaltschaft führt die strafrechtlichen Abklärungen.
Was weiter zu erwarten ist
Der Fall bleibt Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen wird klären, ob strafbare Handlungen vorliegen und welche rechtlichen Schritte erfolgen. Bis zu einem abgeschlossenen Verfahren macht die Polizei keine weiteren Angaben zur Motivation oder zu möglichen weiteren Tatbeteiligten.
| Festgestelltes Objekt | Anzahl |
|---|---|
| Velos | 14 |
| Davon als gestohlen gemeldet | 4 |
| E‑Scooter | 3 |
| Hochdruckreiniger | 1 |
Die Behörden rufen zur Ruhe auf und betonen, dass der rechtliche Prozess nun die weiteren Schritte bestimmen wird. Die Bevölkerung kann sich bei der Kantonspolizei Thurgau melden, wenn Personen weitere Hinweise zu den sichergestellten Gegenständen oder zu möglichen Eigentümern geben können.
Bericht aus der Grenzregion: Kontrollen wie diese sind Teil der grenzpolizeilichen Arbeit und zeigen, wie Zusammenarbeit zwischen dem BAZG und kantonalen Behörden zur Aufklärung von mutmasslichen Straftaten beitragen kann.