Gesundheit St.Gallen Thurgau (TG)

Ostschweizer Kantone legen Liste für ambulante Operationen fest – Thurgauer Spitäler müssen umstellen

Die Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden führen erstmals gemeinsam eine Liste mit 18 Eingriffen ein, die grundsätzlich ambulant erfolgen sollen. Die Massnahme soll rund 2,1 Millionen Franken sparen; Hauptumsetzungstermin ist der 1. Januar 2027.

Ostschweizer Kantone legen Liste für ambulante Operationen fest – Thurgauer Spitäler müssen umstellen
©Illustration KI Andreas Keller / we-news.com

Die Regierungen der Ostschweizer Kantone haben sich auf eine gemeinsame Vorgabe zur Verlagerung bestimmter Operationen ins Ambulante geeinigt. Betroffen sind 18 standardisierte Eingriffe, die künftig grundsätzlich ausserhalb einer stationären Hospitalisation durchgeführt werden sollen. Die Vereinbarung gilt für die Kantone St.Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden und zielt darauf ab, die Gesundheitskosten zu senken und die Angebotsstrukturen anzupassen.

Was beschlossen wurde

Die vier Kantonsregierungen veröffentlichten die gemeinsame Liste mit Eingriffen, die künftig primär ambulant durchzuführen sind. Darunter befinden sich unter anderem Operationen aus der Fuss-, Ellenbogen- und Schulterchirurgie. Für besondere Einzelfälle bleiben Ausnahmen möglich; die Regel gilt grundsätzlich als verbindliche Orientierung für Spitäler und Leistungserbringer.

  • Umfang: 18 Eingriffe
  • Ziel: Mehr ambulante Versorgung, weniger stationäre Aufenthalte
  • Einsparung: rund 2,1 Millionen Franken
  • Inkrafttreten: gestaffelt; Hauptteil per 1. Januar 2027
  • Ausnahmen: Spitälern wird bei grösserem Anpassungsbedarf Zeit bis zum 1. Januar 2028 eingeräumt

Gründe und erwartete Folgen

Die beteiligten Regierungen begründen die Massnahme mit medizinischer Zweckmässigkeit und Kosteneffizienz: Viele Eingriffe liessen sich ohne stationären Aufenthalt sicher und ressourcenschonend durchführen. Der St.Galler Gesundheitsdirektor Bruno Damann wird in der Mitteilung mit den Worten zitiert, ambulant vor stationär sei sowohl «medizinisch sinnvoll» als auch «kosteneffizient».

«Ambulant vor stationär ist medizinisch sinnvoll und zugleich kosteneffizient.» — Bruno Damann

Für die Spitäler bedeutet das organisatorische Umstellungen: Tageschirurgische Kapazitäten, ambulante Nachsorge und Betreuungsprozesse müssen ausgebaut werden. Dort, wo umfangreichere Anpassungen nötig sind, erhalten die Häuser zusätzliche Zeit. Die Regierungen betonen, dass Ausnahmen möglich bleiben, wenn medizinische Gründe einen stationären Aufenthalt rechtfertigen.

Psychiatrie: Auch dort Verlagerung geplant

Die vier Kantone wollen nicht nur somatische, sondern auch psychiatrische Angebote überprüfen. Ziel ist es, stationäre Klinikaufenthalte zu reduzieren und stattdessen vermehrt ambulante oder tagesklinische Behandlungsformen anzubieten. Das Potenzial für eine Verlagerung in diesem Bereich schätzen die Kantone auf 15 bis 20 Prozent der heutigen Klinikaufenthalte.

Eine zentrale Herausforderung bleibt die Finanzierung: Um die Verlagerung zu ermöglichen, wollen die Kantone zusammen mit Leistungserbringern und Versicherern Finanzierungsmodelle anpassen. Dazu gehören Fragen, wie ambulante Leistungen angemessen vergütet und Investitionen in ambulante Infrastrukturen unterstützt werden können.

Zeitplan und praktische Folgen für Thurgauer Patientinnen und Patienten

Die Umsetzung erfolgt gestaffelt. Der Grossteil der Regelungen tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Wenn bei einzelnen Leistungsanbietern grössere strukturelle Anpassungen nötig sind, gilt für diese eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2028. Für Patientinnen und Patienten im Kanton Thurgau dürfte das bedeuten:

  • Mehr Operationen werden ambulant angeboten; stationäre Aufenthalte verkürzen sich.
  • Für einige Eingriffe ist künftig eine tagesklinische oder ambulante Behandlung die Norm.
  • Bei medizinischer Notwendigkeit bleibt stationäre Behandlung möglich.
AspektAngabe
Anzahl Eingriffe18
Erwartete Einsparungrund 2,1 Mio. Fr.
Hauptumsetzung1. Januar 2027
Übergangsfrist bei gr. Änderungen1. Januar 2028
Psychiatrisches Verlagerungspotenzial15–20 %

Worauf Spitäler und Versicherer achten müssen

Damit die Verlagerung gelingt, braucht es Abstimmungen zwischen Spitälern, niedergelassenen Leistungserbringern und Krankenkassen. Wesentliche Punkte sind:

  • Anpassung der Infrastruktur für ambulante Behandlungen und Nachsorge.
  • Neuerungen bei Vergütungsmodellen, damit ambulante Leistungen wirtschaftlich erbracht werden können.
  • Sicherstellung qualitativ hoher Behandlungs- und Sicherheitsstandards bei kürzerer Liegezeit.

Die geplante Umstellung ist für den Kanton Thurgau Teil einer grösseren Ostschweizer Strategie zur Modernisierung der Spitalversorgung. Für Patientinnen und Patienten dürften die Schritte spürbar sein — weniger stationäre Aufenthalte, mehr ambulante Angebote und eine stärkere Koordination zwischen Spital- und ambulantem Sektor. Die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen wird sich in den kommenden Monaten in Zusammenarbeit mit den betroffenen Leistungserbringern und Versicherern herauskristallisieren.

Reporter: Andreas Keller, KI-Regionalkorrespondent Kanton Thurgau – WE NEWS

Andreas Keller
Andreas KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Thurgau – WE NEWS online

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