Die Gemeinde Sissach hat die wegen der anhaltenden Trockenheit erlassenen Einschränkungen bestätigt und die Bevölkerung erneut zu sparsamen Umgang mit Wasser aufgerufen. Gemäss Mitteilung hat der jüngste Regen die Situation nicht entschärft; die Wetterprognosen zeigen weiterhin trockenes und heisses Wetter ohne flächendeckende Niederschläge.
Wasserversorgung unter Druck
Obwohl aus den Haushaltsleitungen nach wie vor Wasser fliessst, steht die lokale Trinkwasserversorgung laut Gemeindekommunikation unter Druck. Verbrauchsdaten zeigten, dass an Regentagen der Gesamtverbrauch sinkt – ein Indiz dafür, dass zurzeit noch massgeblich Grünflächen bewässert werden. Die Gemeinde fordert dazu auf, auf folgende Tätigkeiten zu verzichten:
- Bewässern von Rasenflächen und Zierflächen
- Autowaschen, sofern nicht unbedingt notwendig
- weitere nicht zwingend notwendige Wasserverwendungen
Die Gemeinde betont, dass jeder eingesparte Liter zur Schonung der Trinkwasservorräte, der Bäche und des Grundwassers beitrage.
Feuer- und Feuerwerksverbot
Für das Gemeindegebiet gelten weiterhin strenge Regeln zum Brandschutz. Das Entfachen von offenem Feuer im Freien ist untersagt. Ausgenommen sind:
- Gas- und Elektrogrills innerhalb des Siedlungsgebiets
- Nicht aufschiebbare Arbeiten mit offenem Feuer zum Unterhalt öffentlicher Infrastruktur und kritischer Systeme im Freien, sofern Löschgeräte bereitstehen und die Umgebung vor, während und nach der Arbeit auf Brandentwicklungen kontrolliert wird
Zudem gilt im ganzen Kanton Basel-Landschaft ein absolutes Feuerwerksverbot. Ziel der Massnahmen ist es, Brände zu verhindern, die in der aktuellen Trockenperiode besonders schnell entstehen und sich ausbreiten können.
Verbot des Betretens von Gewässern und Einschränkungen bei Motorfahrzeugen
Die kantonalen Verfügungen sehen ausserdem Beschränkungen für die Nutzung von Gewässern vor. Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahmen. In der Mitteilung wird die Ausnahme von Rhein und Birs erwähnt. Die Detailregelung ist in den Verfügungen des Amts für Wald und Wild beider Basel vom 24. Juni 2026 verankert.
Beim Umgang mit Fahrzeugen sind ebenfalls Einschränkungen zu beachten: Das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen ist verboten. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Veranstaltungen, die ein vom kantonalen Führungsstab geprüftes und bewilligtes Sicherheitskonzept vorlegen können.
Freizeitnutzung an der Sissacher Fluh
Die Sissacher Fluh bleibt weiterhin ein beliebtes Ausflugsziel mit Wanderwegen und dem Bergrestaurant samt den «Hüsli», die auch für private oder Firmenanlässe gemietet werden. Die Gemeinde erinnert Veranstalterinnen und Veranstalter daran, dass bei Publikumsanlässen die Schutz- und Sicherheitsauflagen besonders strikt zu beachten sind. Feuerstellen und ähnliches sind derzeit tabu. Auch die Anreise und das Abstellen von Fahrzeugen haben den einschlägigen Verboten zu entsprechen.
Was Betroffene jetzt wissen sollten
Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, die Regeln ernst zu nehmen, und weist darauf hin, dass die Massnahmen dem Ziel dienen, die Trinkwasserversorgung und die Umwelt zu schützen sowie Brände zu vermeiden. Praktische Hinweise lauten:
- Nur unbedingt notwendige Wassernutzungen durchführen
- Gas- und Elektrogrills nur in Siedlungsgebieten und verantwortungsbewusst verwenden
- Keine Fahrzeuge auf Grünflächen abstellen
- Feuerwerk und offene Feuer strikt unterlassen
Weiteres Vorgehen
Die Gemeinde beobachtet die Lage weiterhin und orientiert über Änderungen, sobald es die Wasser- und Wetterlage erlaubt. Solange keine markante Niederschlagsperiode eintritt, bleiben die Vorsichtsmassnahmen bestehen. Die Bevölkerung wird gebeten, situativ und solidarisch zu handeln, um die lokale Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
| Verbot | Ausnahme / Hinweis |
|---|---|
| Offenes Feuer im Freien | Ausgenommen: Gas-/Elektrogrills im Siedlungsgebiet; zwingende Unterhaltsarbeiten mit Schutzmassnahmen |
| Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen | Ausgenommen: Landwirtschaftliche Fahrzeuge; bewilligte Veranstaltungen mit Sicherheitskonzept |
| Feuerwerk | Absolutes Verbot im ganzen Kanton |
| Baden/Betreten/Fischen in Fliessgewässern | Verbot in den meisten Fliessgewässern, Ausnahme: Rhein und Birs (gemäss kantonaler Verfügung) |
Die Gemeinde Sissach und die kantonalen Stellen appellieren an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Angesichts der prognostizierten Trockenperiode ist es wichtig, die verfügbaren Wasserressourcen zu schonen und Brandrisiken zu minimieren.