Urteil nach Lawinenunglück vom März 2023
Das Regionalgericht in Thun hat am Freitag einen Skitourenleiter wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Urteil bezieht sich auf ein Lawinenunglück vom 21. März 2023 bei der Gstelliwang oberhalb von Meiringen, bei dem zwei 18-jährige Jugendliche – eine US-amerikanische Frau und ein gleichaltriger Brite – ums Leben kamen.
Strafe und Kosten
Das erstinstanzliche Gericht verhängte eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 90 Franken, was insgesamt 13'500 Franken entspricht. Zusätzlich wurden Verfahrenskosten sowie Entschädigungs- und Genugtuungszahlungen an die Eltern der Opfer angeordnet. Die Höhe der Entschädigungen und die Verfahrenskosten nannte das Gericht in der Urteilsverfügung nicht im Detail.
| Tatbestand | Massnahme |
|---|---|
| Bedingte Geldstrafe | 150 Tagessätze x 90 Fr. = 13'500 Fr. |
| Verfahrenskosten | Vom Gericht auferlegt |
| Entschädigungen / Genugtuungen | An die Eltern der Opfer |
Begründung des Gerichts
Der Einzelrichter begründete das Urteil damit, dass der Tourenleiter die Routenwahl nicht ausreichend den herrschenden Verhältnissen angepasst habe. Nach Auffassung des Gerichts stellte die zweite Abfahrt, die zum Lawinenauslösen führte, eine gefährliche Fehlentscheidung dar. Bei jener Abfahrt löste sich eine Lawine, die die beiden Jugendlichen mitriss und sie über eine mehrere hundert Meter hohe Felswand stürzen liess.
«Als J+S-Tourguide sei er kein Experte.»
Das Gericht erwähnte zudem, dass der Beschuldigte als J+S-Tourguide nicht denselben Expertenstatus beanspruchen könne wie ein hochspezialisierter Bergführer. Aus rechtlicher Sicht liess das Gericht jedoch auch ein, dass dem Mitbeschuldigten, dem Co-Leiter der Tour, kein strafbares Verschulden nachgewiesen werden konnte: Er wurde freigesprochen.
Gefahrenlage und Hergang
Am Unfalltag galt nach Aktenlage eine mässige Lawinengefahr (Stufe zwei plus). In den amtlichen Warnungen wurde insbesondere vor Lawinen im schwachen Altschnee gewarnt. Der erste Abfahrtsabschnitt der Gruppe verlief ohne Zwischenfall. Bei der zweiten Abfahrt jedoch wurde eine Lawine ausgelöst, die die beiden Jugendlichen erfasste und tödlich verletzte.
- Ort des Unglücks: Gstelliwang oberhalb Meiringen
- Datum: 21. März 2023
- Opfer: 18-jährige US-Amerikanerin und gleichaltriger Brite
- Gerichtliches Ergebnis: Verurteilung des Tourenleiters, Freispruch des Co-Leiters
Konsequenzen und offene Fragen
Das Urteil wirft Fragen zur Verantwortung von Tourenleitern und zur Ausbildung und Einsatzkultur von J+S-Guide-Personen auf. Für lokale Anbieter von Bergaktivitäten ist es eine Erinnerung daran, die aktuelle Gefahrenlage und insbesondere Warnungen vor instabilem Altschnee in die Tourenplanung einzubeziehen und die Grenzen des vertretbaren Risikos streng zu beachten. Die Entscheidung des Regionalgerichts Thun ist erstinstanzlich. Ob die Verurteilten oder die Verteidigung das Urteil anfechten, war zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht bekannt.
Für die Angehörigen der Opfer bedeutet das Urteil zwar eine juristische Anerkennung einer Verantwortlichkeit, gleichwohl bleibt der Verlust nicht wiedergutzumachen. Die Strafzumessung – eine bedingte Geldstrafe – und die zusätzlichen zivilrechtlichen Entschädigungen sollen aus rechtlicher Sicht einen Ausgleich schaffen, können den emotionalen Schaden jedoch nicht aufheben.
Das Urteil aus Thun dürfte in Fachkreisen, bei Tourenanbietern und bei rechtlich Verantwortlichen im Bergsport diskutiert werden. Es zeigt, dass Gerichte bei der Abwägung von Tourenrisiken auch die Rolle und den Anspruch an Fachkenntnis der führenden Person berücksichtigen.