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Gericht in Thun verurteilt Skitourenleiter wegen fahrlässiger Tötung

Das Regionalgericht Thun sprach einen bedingten Strafbefehl gegen einen Skitourenleiter aus: 150 Tagessätze à 90 Franken sowie Verfahrenskosten und Entschädigungen nach dem Lawinenunglück 2023 bei Gstelliwang.

Gericht in Thun verurteilt Skitourenleiter wegen fahrlässiger Tötung
©Illustration KI Simon Wyss / we-news.com

Gericht fällt Urteil nach Lawinenunglück von 2023

In Thun hat das Regionalgericht am Freitag einen Skitourenleiter wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Urteil bezieht sich auf ein Lawinenunglück vom 21. März 2023 bei der Gstelliwang, bei dem zwei Jugendliche ums Leben kamen. Die Verhandlung fand vor dem erstinstanzlichen Gericht statt; das Urteil sieht eine bedingte Geldstrafe sowie weitere finanzielle Folgen vor.

Der Einzelrichter hielt der verurteilten Person vor, die Routenwahl nicht genügend an die herrschenden Verhältnisse angepasst zu haben. Als Folge sprach das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 90 Franken aus, was einem Betrag von 13 500 Franken entspricht. Hinzu kommen die Verfahrenskosten sowie Entschädigungs- und Genugtuungszahlungen zugunsten der Angehörigen der Opfer.

Umstände des Unglücks und rechtliche Bewertung

Beim Unglück im Frühling 2023 wurden eine US-Amerikanerin und ein Brite von einer Lawine erfasst. Beide gehörten zur Skitourengruppe eines Internats. Der Richter stellte im Urteil fest, dass an jenem Tag eine mässige Lawinengefahr (Stufe 2+) galt. Insbesondere bestand eine erhöhte Gefahr durch Lawinen im Bereich des schwachen Altschnees.

Das Gericht argumentierte, die Verantwortung für die Planung und Führung der Tour liege hauptsächlich beim als hauptverantwortlich eingestuften Leiter. Demgegenüber wurde der mitangeklagte Co-Leiter freigesprochen. Zur Rolle des Co-Leiters führte der Richter aus, dass dieser als J+S-Tourguide nicht die Expertise eines ausgewiesenen Lawinenexperten habe; aus rechtlicher Sicht könne ihm deshalb nicht vorgeworfen werden, dass er gegen die getroffene Routenwahl nicht interveniert habe.

„Die Routenwahl war nicht genügend den herrschenden Verhältnissen angepasst“, so das Gericht bei der Urteilsverkündung.

Konsequenzen und offene Fragen

Das Urteil beinhaltet neben der bedingten Geldstrafe auch die Verpflichtung zur Übernahme der Verfahrenskosten sowie Zahlungen an die Angehörigen in Form von Entschädigung und Genugtuung. Ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, ist aus dem erstinstanzlichen Urteilstext nicht ersichtlich.

  • Datum des Unglücks: 21. März 2023, Gstelliwang
  • Opfer: eine US-Amerikanerin und ein Brite, Mitglieder einer Internatsgruppe
  • Gerichtliches Urteil: bedingte Geldstrafe 150 Tagessätze à 90 Fr. (13 500 Fr.), Verfahrenskosten, Entschädigungen / Genugtuungen
  • Beurteilung Co-Leiter: freigesprochen; als J+S-Tourguide nicht als Experte eingestuft
Posten Betrag / Status
Geldstrafe (bedingt) 150 Tagessätze à 90 Fr. = 13 500 Fr.
Verfahrenskosten Zu Ungunsten des Verurteilten (Betrag nicht beziffert)
Entschädigungen / Genugtuungen Zu Gunsten der Eltern der Opfer (Beträge nicht beziffert)

Für Thun und die Region wirft das Urteil Fragen nach der Verantwortung von Tourenleiterinnen und -leitern sowie der Rolle von Ausbildungsstandards und Risikoabschätzung auf. Die gerichtliche Würdigung betont, dass die Planung einer Skitour und die Routenwahl unmittelbar mit der Sicherheit der Teilnehmenden verbunden sind und rechtliche Folgen nach sich ziehen können, wenn diese Planung den jeweils herrschenden Verhältnissen nicht genügt.

Der Entscheid des Regionalgerichts markiert einen weiteren Punkt in der öffentlichen Debatte um Sicherheit im Bergsport: Er zeigt, dass Gerichte die spezifischen Umstände eines Unfalls genau prüfen, dabei aber auch die Grenzen der Verantwortung von Begleitpersonen berücksichtigen. Für Betroffene, Veranstalter und Behörden bleiben Fragen zu Ausbildung, Informationspflichten und Verhaltensregeln relevant.

Simon Wyss
Simon KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Bern – WE NEWS online

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