Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat dem Landrat am 11. August 2026 die Wahl von Sonja Mango‑Meier zur ordentlichen Staats‑ und Jugendanwältin vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Wahl dient der Neubesetzung einer vakant gewordenen Stelle in der Staats‑ und Jugendanwaltschaft für die Amtsdauer bis 2030.
Wahltermin und Amtsantritt
Die Staats‑ und Jugendanwältinnen und ‑anwälte des Kantons Glarus werden jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt, mit Amtsbeginn üblicherweise am 1. Juli. Im vorliegenden Fall steht die vorgeschlagene Kandidatin jedoch erst ab dem 1. Januar 2027 für den Stellentritt zur Verfügung. Der Regierungsrat beantragt deshalb, die Wahl mit Beginn des Amtsantritts per 1. Januar 2027 vorzunehmen.
Beruflicher Hintergrund der Nominierten
Sonja Mango‑Meier stammt aus Einsiedeln und ist Juristin mit umfassender Erfahrung in der Strafrechtspflege. Zu ihren beruflichen Stationen gehören:
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Luzern;
- Tätigkeiten in Wissenschaft, Justiz und Strafverfolgung;
- Staatsanwältin des Kantons Schwyz;
- Gerichtsschreiberin am Bundesgericht;
- Tätigkeit am Kantonsgericht Obwalden;
- Seit Mai 2025 Vizepräsidentin des Strafgerichts Schwyz.
Diese Stationen belegen eine langjährige praktische und verfahrensrechtliche Erfahrung, wie sie für eine Funktion in der Staats‑ und Jugendanwaltschaft relevant ist.
Bedeutung für die Staats‑ und Jugendanwaltschaft
Die Staats‑ und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus ist für die Strafverfolgung und die Leitung von Strafverfahren zuständig, inklusive Verfahren mit jugendlichen Beschuldigten. Eine vakante Stelle beeinflusst die personelle Kapazität zur Führung von Verfahren und damit die Arbeitsbelastung der verbleibenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Mit der Nomination Mango‑Meiers stellt der Regierungsrat eine erfahrene Fachperson zur Diskussion, die sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene Erfahrungen gesammelt hat. Der Landrat entscheidet abschliessend über die Wahl.
Verfahren und Zeitplan
Der formelle Ablauf sieht vor:
- Einreichung des Wahlvorschlags durch den Regierungsrat an den Landrat (erfolgt am 11. August 2026);
- Beratung und Beschlussfassung durch den Landrat;
- Bei Annahme: Amtsantritt entsprechend dem vorgeschlagenen Datum, hier 1. Januar 2027.
Bis zur Wahl bleibt die Stelle vakant. Das kann kurzfristig organisatorische Folgen haben, etwa bei der Zuteilung von Verfahren oder der Vernehmlassung von Strafrechtsfragen innerhalb der Staatsanwaltschaft.
Hintergrund: Amtsdauer und Besetzung
Die Stellen in der Staats‑ und Jugendanwaltschaft werden in Glarus in der Regel für vier Jahre gewählt. Die derzeit zu besetzende Amtsperiode läuft bis 2030. Ob die betreffende Amtsperiode danach erneut zur Wahl ausgeschrieben wird oder ob die bisherige Praxis der Wiederwahl greift, hängt von den dann geltenden gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen ab.
| Jahr / Zeitraum | Station |
|---|---|
| Studium | Universität Luzern |
| Vorherige berufliche Tätigkeiten | Staatsanwaltschaft Schwyz, Kantonsgericht Obwalden, Bundesgericht (Gerichtsschreiberin) |
| Seit Mai 2025 | Vizepräsidentin Strafgericht Schwyz |
| Vorgeschlagener Amtsantritt | 1. Januar 2027 (bei Wahl) |
| Amtsdauer | bis 2030 (vierjährige Amtsperioden) |
Relevanz für den Kanton Glarus
Die Besetzung der vakanten Stelle hat sowohl juristische als auch politische Dimensionen: Zum einen betrifft sie die effiziente Abwicklung von Strafverfahren im Kanton, zum anderen ist sie Ausdruck der personellen Gestaltung der kantonalen Justizverwaltung. Die Entscheidung des Landrats wird deshalb von lokalen Behörden und in juristischen Kreisen aufmerksam verfolgt werden.
Der weitere Verlauf des Wahlverfahrens — insbesondere die Beratung im Landrat — entscheidet, ob Sonja Mango‑Meier die neue Amtsinhaberin wird. Bis dahin bleibt der Vorschlag des Regierungsrats eine Empfehlung an das kantonale Parlament.