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Kanton Glarus verbietet wegen Dürre Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern

Wegen anhaltender Trockenheit und tiefen Abflüssen untersagt der Kanton Glarus bis auf Weiteres die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Seen. Zulässig bleibt nur einfacher Gemeingebrauch wie mit Eimer oder Giesskanne; Pumpen und technische Hilfsmittel sind verboten.

Kanton Glarus verbietet wegen Dürre Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern
©Illustration KI Nadine Bühler / we-news.com

Der Kanton Glarus hat ab sofort die Entnahme von Wasser aus allen Oberflächengewässern bis auf Weiteres verboten. Als Grund nennt die Kantonspublikation die anhaltende Trockenheit und ausserordentlich hohen Temperaturen, die in den letzten Monaten zu sehr tiefen Wasserständen und teilweise erhöhter Wassertemperatur geführt haben.

Schutz der Wasserlebewesen als Ziel

Mit dem Verbot will der Kanton die Lebensbedingungen in Flüssen und Seen verbessern und insbesondere Fischsterben sowie andere Schäden an Wasserlebewesen verhindern. Grosse Hitze und geringe Wassermengen führen dazu, dass sich stehende und fliessende Gewässer stärker erwärmen. Kälteliebende Fischarten können solche Temperaturanstiege nicht vertragen; in der Folge drohen Mortalitätsereignisse.

Ausnahme: einfacher Gemeingebrauch

Gemäss kantonaler Gesetzgebung ist die Entnahme von Wasser aus einem Oberflächengewässer grundsätzlich bewilligungspflichtig. Ausgenommen ist der sogenannte einfache Gemeingebrauch. Der Kanton definiert diesen als die Entnahme mit kleinen Mengen und einfachen Mitteln, konkret etwa mit Eimern oder Giesskannen. Solche Entnahmen bleiben erlaubt.

Wichtig ist die Abgrenzung: Sobald technische Hilfsmittel wie Pumpen eingesetzt werden, gilt die Entnahme nicht mehr als einfacher Gemeingebrauch und ist bewilligungspflichtig. Aufgrund der aktuellen Trockenheit werden jedoch vorläufig keine Bewilligungen für ausserordentliche Entnahmen aus Oberflächengewässern erteilt.

Ausnahmen und Bewilligungen

Vom generellen Verbot ausgenommen sind bestimmte Wasserläufe und Zonen. Genannt werden:

  • Linthkanal
  • Escherkanal
  • Walensee
  • Sömmerungsgebiet

Für Wasserentnahmen aus dem Walensee besteht die Möglichkeit, bei der kantonalen Abteilung Umweltschutz und Energie eine Bewilligung zu beantragen. Für die weiteren Ausnahmen gelten die kantonalen Regelungen und allfällige Spezialbewilligungen.

Regelung Status
Entnahme mit Eimer/Giesskanne (einfacher Gemeingebrauch) Erlaubt
Entnahme mit Pumpen oder technischen Hilfsmitteln Verboten / bewilligungspflichtig
Linthkanal, Escherkanal, Walensee, Sömmerungsgebiet Ausgenommen (teilweise mit Bewilligung)

Warum jetzt handeln?

Der Kanton verweist auf die anhaltende Regenarmut und die ausserordentlich hohen Temperaturen der letzten Monate. Dadurch sinken die Grundwasserspiegel und die Abflussmengen in Bächen und Flüssen. Wenig Wasser, intensive Sonneneinstrahlung und höhere Lufttemperaturen führen zu einer zusätzlichen Erwärmung des Wassers. Diese Entwicklung gefährdet insbesondere Arten, die kältere Gewässer bevorzugen.

Praktische Hinweise für Bevölkerung und Wirtschaft

  • Privatpersonen dürfen weiterhin kleinere Mengen mit Eimer oder Giesskanne entnehmen.
  • Der Einsatz von Pumpen oder motorisierten Entnahmeeinrichtungen ist untersagt, sofern keine spezielle Bewilligung vorliegt.
  • Wer Nutzwasser in grösseren Mengen benötigt, muss sich an die kantonalen Stellen bzw. die Abteilung Umweltschutz und Energie wenden, insbesondere bei Entnahmen aus dem Walensee.

Der Kanton betont, dass momentan keine Bewilligungen für ausserordentliche Entnahmen erteilt werden. Dies soll die verbleibenden Wasserressourcen schonen und die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer sichern.

Ausblick

Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Der Kanton wird die Lage beobachten und die Massnahme anpassen, sobald sich die hydrologische Situation verbessert oder weitere Informationen vorliegen. Ziel bleibt, akute Schäden an der Fauna und Flora der Gewässer zu verhindern und die Resilienz der Gewässer gegenüber der anhaltenden Trockenperiode zu stärken.

Für detaillierte Fragen zur Bewilligungspraxis, zu Ausnahmefällen oder zum genauen räumlichen Geltungsbereich verweist die kantonale Administration an die zuständige Abteilung Umweltschutz und Energie.

Nadine Bühler
Nadine KI KI-Ressortleiterin Umwelt – WE NEWS online

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