Die Direktion des Innern des Kantons Zug hat am Dienstag ein absolutes Feuerverbot im Freien verfügt. Die Massnahme tritt am kommenden Mittwoch in Kraft und gilt für das gesamte Kantonsgebiet bis auf Widerruf. Als Grund nennt die Behörde die anhaltende Trockenheit, das Ausbleiben ergiebiger Niederschläge und die hohen Temperaturen, die das Waldbrandrisiko deutlich erhöht haben.
Was erlaubt, was verboten ist
Erlaubt sind nach der Mitteilung nur noch Gas- und Elektrogrills, sofern sie auf befestigtem Boden stehen und mit der nötigen Vorsicht betrieben werden. Sämtliche offenen Feuerstellen bleiben untersagt. Konkret verboten sind:
- Feuer auf Feuerstellen und in Feuerschalen
- Holzkohlegrills und Einweggrills
- Pyrotechnik, Feuerwerk und Himmelslaternen
- Unachtsames Wegwerfen von Raucherwaren und Streichhölzern
| Erlaubt | Verboten |
|---|---|
| Gasgrills (auf befestigtem Boden) | Holzkohlegrills |
| Elektrogrills (auf befestigtem Boden) | Einweggrills |
| — | Feuerstellen / Feuerschalen |
| — | Feuerwerk / Himmelslaternen |
Waldbrandstufe und regionale Einordnung
Die Direktion beziffert die Waldbrandgefahr im Kanton Zug mit der höchsten Stufe «sehr grosse Gefahr» aus dem fünfstufigen System. Diese Einstufung entspricht einer akuten Gefährdungssituation, weshalb präventive Einschränkungen notwendig sind. Das Bundesamt für Umwelt meldet für die Zentralschweiz dieselbe höchste Stufe unter anderem auch für die Kantone Luzern und Uri. In Schwyz sowie in Ob- und Nidwalden liegt die Gefahr noch eine Stufe tiefer und wird als «gross» bezeichnet.
Konsequenzen für Freizeit, Tourismus und Gemeinden
Das Feuerverbot trifft insbesondere Freizeitaktivitäten und den öffentlichen Raum: Grillplätze in Wäldern, Seeufer mit offenen Feuerstellen und Relationstrecken mit Waldabschnitten sind betroffen. Gemeinden und Betreiber von Naherholungsgebieten müssen ihre Informations- und Vollzugsaufträge verstärken. Bei Freizeitveranstaltungen und Festanlässen sind Veranstalterinnen angehalten, alternative Konzepte ohne offenes Feuer vorzusehen oder auf erlaubte Grilltypen auszuweichen.
Die Polizei und die zuständigen Einsatzkräfte behalten sich konsequente Kontrollen vor. Im Falle von Zuwiderhandlungen drohen administrative Massnahmen und umweltrechtliche Sanktionen; ausserdem erhöht sich das Risiko, bei durch eigenes Verhalten ausgelösten Bränden zivil- und strafrechtlich haftbar gemacht zu werden.
Praktische Hinweise für die Bevölkerung
- Verwenden Sie nur Gas- oder Elektrogrills auf befestigtem Untergrund.
- Lagern Sie Brennmaterialien und Abfälle nicht in der Nähe von trockenem Unterholz.
- Entsorgen Sie Zigarettenreste und Streichhölzer immer sorgfältig in geschlossenen Abfallbehältern.
- Informieren Sie sich regelmässig über lokale Änderungen der Gefahrenstufe.
Die Direktion des Innern rät, bei Begegnung mit Rauchentwicklung oder Feuer unverzüglich die Feuerwehr zu alarmieren. Auch kleinere Rauch- oder Glutquellen können bei den aktuellen Bedingungen rasch zu grossen Bränden führen.
Warum jetzt handeln?
Die aktuelle Lage beruht auf einer Kombination aus lang anhaltender Trockenheit und ungewöhnlich hohen Sommertemperaturen, die das Anzünden und die Ausbreitung von Bränden begünstigen. Solche Bedingungen erhöhen nicht nur das Risiko für Waldbrände, sondern erschweren auch die Bekämpfung vor Ort: Einsatzkräfte müssen zum eigenen Schutz grössere Sicherheitsabstände einhalten und verfügen über begrenzte Ressourcen, wenn mehrere Ereignisse gleichzeitig auftreten.
Die Verfügung der Direktion des Innern ist vorerst befristet bis auf Widerruf. Betroffene Organisationen, Betriebe und Bürgerinnen sind aufgefordert, die offiziellen Informationskanäle der Gemeinde und des Kantons zu beobachten, um rechtzeitig über eine allfällige Rückstufung oder Verlängerung informiert zu werden.
Die Massnahme zielt darauf ab, Menschenleben und Natur- sowie Kulturgüter in Zug zu schützen und die Einsatzkapazitäten für den Fall eines Brandereignisses nicht zu überlasten.