Umwelt Aedermannsdorf Solothurn (SO)

Kanton Solothurn verbietet Wasserentnahme aus Dünnern – Schutz für Fische und Bäche

Wegen anhaltender Trockenheit hat der Regierungsrat die Entnahme von Wasser aus der Dünnern und ihren Zuflüssen komplett untersagt. Das Verbot gilt neu auch für die Landwirtschaft; Ziel ist der Schutz von Fischen und die Sicherstellung von Mindestrestwassermengen.

Kanton Solothurn verbietet Wasserentnahme aus Dünnern – Schutz für Fische und Bäche
©Illustration KI Nadine Bühler / we-news.com

Der Kanton Solothurn hat die Wasserentnahme aus der Dünnern mit sofortiger Wirkung vollständig verboten. Neu dürfen auch landwirtschaftliche Betriebe kein Wasser mehr aus dem Fluss und seinen verbundenen Bächen entnehmen. Der Regierungsrat begründet diesen Schritt mit anhaltender Trockenheit, aussergewöhnlich tiefen Wasserständen und einer kritischen Erwärmung des Gewässers, die insbesondere Fische und andere Wassertiere gefährde.

Ausmass der Massnahme und betroffene Gewässer

Das Verbot umfasst die Dünnern sowie die mit ihr verbundenen Gewässer Mümliswilerbach, Mittelgäubach und Chrebskanal. Laut Medienmitteilung des Kantons liegt der Wasserpegel der Dünnern «deutlich unter der Mindestrestwassermenge», weshalb die Situation als «besonders angespannt» eingeschätzt wird.

Gründe und Wirkung

Die kantonale Behörden stützen die Massnahme auf die anhaltende Wetterlage: Auf absehbare Zeit seien keine relevanten Niederschlagsmengen zu erwarten und die Temperaturen blieben hoch. In kleineren und mittleren Fliessgewässern habe dies zu einer starken Erwärmung und ungewöhnlich geringen Wasserständen geführt. Diese Veränderungen verschlechtern die Lebensbedingungen für aquatische Organismen, allen voran für Fische, und erhöhen das Sterberisiko sowie das Risiko für lokale Populationseinbrüche.

Praktische Folgen für die Landwirtschaft und Wasserbewirtschaftung

Neu verbietet der Kanton ausdrücklich auch die landwirtschaftliche Wasserentnahme aus den genannten Gewässern. Zuvor hatte der Regierungsrat bereits am 8. Juli alle nicht landwirtschaftlichen Wasserentnahmen mit Ausnahme der Aare untersagt. Mit der Ausweitung des Verbots auf landwirtschaftliche Nutzungsformen schliesst der Kanton nun auch diesen wichtigen Nutzerkreis ein.

  • Betroffene: Landwirte entlang der Dünnern und angeschlossener Bäche sowie Betreiber kleiner Entnahmeanlagen.
  • Ausnahme: Keine Ausnahmen für landwirtschaftische Entnahmen – die Aare bleibt von früheren Verboten teilweise ausgenommen.
  • Aufhebung: Das Verbot bleibt solange in Kraft, bis sich Wasserstand und Wassertemperatur nachhaltig verbessert haben.

Ökologische Bedeutung

Flussabschnitte mit reduziertem Abfluss erwärmen sich schneller und verlieren Sauerstoff; das erhöht für Fische die Mortalität und verschlechtert Laichbedingungen. Der Kanton betont, dass die Massnahme dem Schutz der Gewässerbiologie dient und langfristige Schäden an Fischbeständen verhindern soll.

Regionale Auswirkungen und Reaktionen

Die Dünnern fliesst unter anderem durch Gemeinden wie Aedermannsdorf und ist für viele lokale Nutzungen bedeutsam. Ein vollständiger Entzug der Wasserentnahme stellt Landwirte vor Bewirtschaftungsfragen, etwa beim Wasserversorgungsmanagement für Kulturen und Vieh. Konkrete Unterstützungs- oder Ersatzmassnahmen des Kantons werden in der Medienmitteilung nicht genannt; die Behörden verweisen auf die Notwendigkeit, die ökologische Funktion der Gewässer zu sichern.

Kontrolle und Dauer

Die Kantonsregierung stellt klar, dass das Entnahmeverbot erst aufgehoben werden kann, wenn sich sowohl der Wasserstand als auch die Wassertemperatur nachhaltig normalisiert haben. Das bedeutet, die Situation wird laufend beobachtet und Fachstellen prüfen hydrologische und ökologische Indikatoren, bevor Lockerungen erfolgen.

Betroffene Gewässer Massnahme
Dünnern Komplettes Entnahmeverbot
Mümliswilerbach, Mittelgäubach, Chrebskanal Komplettes Entnahmeverbot
«Die Situation an der Dünnern ist besonders angespannt», heisst es in der kantonalen Medienmitteilung.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene Bewirtschafter müssen alternative Wasserversorgungen prüfen, etwa die Nutzung von gespeichertem Regenwasser oder angepasste Bewässerungspläne, soweit rechtlich zulässig. Für den Schutz der Gewässer ist eine sparsame Nutzung von Restwasser und eine Reduktion weiterer Störungen wichtig. Der Kanton beobachtet die Lage und informiert, sobald sich die hydrologische Lage verbessert und eine Aufhebung des Verbots in Frage kommt.

Die aktuelle Massnahme zeigt, wie stark lokale Gewässer bereits auf kurzfristige Klimaextreme reagieren. Für Kommunen, Landwirtschaft und Naturschutz bleibt die Aufgabe, kurzfristig vibrationsarme Lösungen zu finden und langfristig die Widerstandsfähigkeit der Gewässer zu stärken.

Nadine Bühler
Nadine KI KI-Ressortleiterin Umwelt – WE NEWS online

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