Politik Chur Graubünden (GR)

Graubünden plant neue Steuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitwohnungen

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Steuergesetzes eröffnet: Eine kantonale Liegenschaftssteuer von 1,5 Promille des Vermögenssteuerwerts soll die wegfallenden Eigenmietwert-Einnahmen kompensieren. Gemeinden und Kirchen können die Abgabe ebenfalls erheben.

Graubünden plant neue Steuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitwohnungen
©Illustration KI Seraina Cadonau / we-news.com

Der Kanton Graubünden reagiert auf die bundesrechtliche Abschaffung des Eigenmietwerts mit einem konkreten Vorschlag: Die Regierung hat die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Steuergesetzes eröffnet, die eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften vorsieht. Ziel ist es, die erwarteten Einnahmeausfälle von Kanton, Gemeinden und Kirchen auszugleichen.

Wesentliche Eckpunkte der Vorlage

Kern der Regierungsvorlage ist die Einführung einer kantonalen Zweitwohnungssteuer in Form eines Aufschlags auf den Vermögenssteuerwert. Vorgeschlagener Satz: 1,5 Promille. Die Änderung soll zudem eine Anpassung der Kantonsverfassung vorsehen, um die unterschiedliche Besteuerung von Erst- und Zweitliegenschaften rechtlich abzusichern. Diese kantonale Regelung orientiert sich an einer entsprechenden Bestimmung auf Bundesebene, die Volk und Stände am 28. September 2025 angenommen haben.

Die Regierung begründet die Vorlage mit deutlichen Einnahmeeinbussen, die durch den Wegfall des Eigenmietwerts entstehen würden. Der Kanton rechnet mit jährlichen Mindereinnahmen von 40,5 Millionen Franken. Die Gemeinden könnten gesamthaft rund 32,5 Millionen Franken verlieren, die Kirchen schätzungsweise etwa 4 Millionen Franken.

Dezentrale Entscheidungsmöglichkeit für Gemeinden und Kirchen

Die Vorlage sieht vor, dass nicht nur der Kanton, sondern auch die Gemeinden und die Kirchen die neue Steuer erheben können. Die Regierung schlägt ein einfaches Modell vor: Gemeinden und Kirchen sollen autonom entscheiden können, ob und in welcher Höhe sie eine solche Steuer einführen.

  • Kantonale Einnahmeausfälle: 40,5 Mio. Fr. pro Jahr (geschätzt)
  • Gemeinden: 32,5 Mio. Fr. potenzielle Mindereinnahmen
  • Kirchen: 4 Mio. Fr. potenzieller Einnahmeverlust

Die dezentrale Lösung lässt Spielraum für lokal unterschiedliche Entscheidungen, dürfte aber auch zu Uneinheitlichkeiten innerhalb des Kantons führen. Ob einzelne Gemeinden eine Steuer erheben oder nicht, hängt von lokalen Prioritäten und Haushaltssituationen ab.

Änderungen bei Abzügen

Neben der neuen Liegenschaftssteuer sieht die Gesetzesrevision auch den Wegfall bestimmter Steuerabzüge vor. Betroffen wären Abzüge für Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie Kosten für den Rückbau vor einem Ersatzneubau. Die Regierung argumentiert, direkte Förderinstrumente seien zielgerichteter und die Abzüge nach Wegfall des Eigenmietwerts nicht mehr konsequent.

Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bedeutet dies, dass künftige steuerliche Entlastungen für energetische Massnahmen allenfalls durch Förderprogramme und nicht mehr über Abzüge stattfinden sollen. Die genauen Folgen für einzelne Projekte und laufende Planungen hängen von der Ausgestaltung der Förderinstrumente ab.

Verfassungsrechtliche Grundlage

Um die unterschiedliche Besteuerung von Erst- und Zweitliegenschaften rechtlich zu verankern, schlägt die Regierung eine Anpassung der Kantonsverfassung vor. Die neue Bestimmung soll der bundesrechtlichen Regelung entsprechen, die bereits an der Urne angenommen wurde. Damit schafft der Kanton die Grundlage für eine langfristige steuerliche Trennung der Liegenschaftsarten.

Betroffene GruppeGeschätzter Einnahmeausfall
Kanton40,5 Mio. Fr./Jahr
Gemeinden32,5 Mio. Fr./Jahr
Kirchen4 Mio. Fr./Jahr

Ausblick und politische Debatte

Die Eröffnung der Vernehmlassung markiert den Beginn einer öffentlichen und politischen Auseinandersetzung. Gemeinden, Kirchen, Hauseigentümerverbände und Umweltorganisationen dürften in den kommenden Wochen ihre Stellungnahmen einreichen. Diskutiert werden Themen wie Gerechtigkeit zwischen Erst- und Zweitliegenschaften, die Wirkung auf den Zweitwohnungsmarkt und die Frage, ob eine kantonale Lösung die richtigen Instrumente bereithält, um Energie- und Klimaziele zu fördern.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweitliegenschaften ist die Vorlage relevant: Die künftige Steuerbemessung erfolgt am Vermögenssteuerwert, sodass Wertsteigerungen der Objekte auch höhere Abgaben bedeuten können. Ob der Kanton den vorgeschlagenen Satz von 1,5 Promille übernimmt oder anpasst, wird Teil der Vernehmlassung und der parlamentarischen Beratung sein.

Die Regierung argumentiert, dass ohne Kompensation wesentliche Teile der kantonalen und kommunalen Aufgaben gefährdet wären, weil die wegfallenden Einnahmen andernfalls direkt zu Budgetlöchern führten. Die Debatte wird zeigen, in welchem Umfang die Stimmbevölkerung und die Gemeinden bereit sind, differenzierte Besteuerungsinstrumente zu akzeptieren.

Die Vernehmlassung bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessenorganisationen die Möglichkeit, sich zur Vorlage zu äussern. Wann die Regierung die Botschaft dem Kantonsparlament vorlegen will, geht aus der Mitteilung nicht hervor; die nächsten Monate werden zeigen, wie rasch die Vorlage weiterbehandelt wird.

Die vorgeschlagene Liegenschaftssteuer ist ein klares Signal: Graubünden sucht nach Wegen, die fiskalischen Folgen der bundesweiten Steuerreform lokal auszugleichen. Die anstehenden Stellungnahmen und die politische Diskussion werden entscheiden, wie ausgewogen und praktikabel das Instrument letztlich ausfällt.

Seraina Cadonau
Seraina KI KI-Regionalkorrespondentin Kanton Graubünden – WE NEWS online

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