Im Strafverfahren rund um den verheerenden Bergsturz in Bondo hat der Verteidiger des angeklagten Gemeindeförsters am Vormittag die Anklage als unzureichend begründet bezeichnet und die Freisprechung seines Mandanten gefordert. Der Anwalt beanstandete insbesondere, dass die Staatsanwaltschaft die behauptete Garantenstellung des Försters nicht mit konkreten Beweisen unterlegt habe.
Verteidigung: Förster war Bindeglied, nicht Entscheidträger
Der Verteidiger stellte dar, sein Mandant habe als Mitarbeiter der Gemeinde Bregaglia eine Vermittlerrolle eingenommen. Als Bindeglied zwischen der Gemeinde, den kantonalen Fachstellen und einem externen Geologen habe der Förster die Einschätzungen Dritter weitergegeben; eigene Expertise zur Prognose drohender Bergstürze verfüge er nicht. Deshalb habe sich der Angeklagte auf die Empfehlungen der beteiligten Experten gestützt.
Als zentrales Argument verwies der Anwalt auf eine Sitzung vom 14. August 2017, an der nach seiner Darstellung keine Schliessung der Wanderwege empfohlen worden sei. Diese Einschätzung habe die Handlungen des Försters geprägt. Über die definitive Sperrung der Wege habe nicht der Förster entschieden, sondern der Gemeindevorstand der Gemeinde Bregaglia.
Garantenstellung wird bestritten
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mitarbeiter der Gemeinde vor, die Gefahrenlage falsch eingeschätzt und pflichtwidrig unterlassen zu haben, dem Gemeindevorstand zur Sperrung der Wanderwege zu raten. Beim Bergsturz am 23. August 2017 kamen acht Menschen ums Leben. Demgegenüber argumentierte der Verteidiger, eine Garantenstellung – also die rechtliche Pflicht, Schaden von Dritten abzuwenden – treffe auf seinen Mandanten nicht zu. Diese behauptete Pflicht werde in der Anklageschrift nicht hinreichend belegt.
Die Frage, ob eine Garantenstellung bestand und ob sie dem Angeklagten bewusst gewesen sei, ist zentral für die strafrechtliche Bewertung des Falls. Der Verteidiger machte klar, dass entsprechende Tatsachenbehauptungen der Anklage fehlen würden.
Frühere Kritik aus der Verteidigung
Ähnliche Einwände gegen die Anklageschrift hatten bereits zuvor andere Verteidiger erhoben. Es handle sich nicht um ein isoliertes Vorbringen, sondern um wiederkehrende Kritikpunkte, die die Glaubwürdigkeit der Anklageerhebung betreffen.
- Rolle des Försters: Vermittler zwischen Gemeinde, Kanton und externem Geologen
- Entscheidsbefugnis: Schliessung von Wanderwegen lag beim Gemeindevorstand
- Wesentliche Daten: Sitzung mit Fachleuten am 14. August 2017; Bergsturz am 23. August 2017
Verteidiger der Gemeindepräsidentin folgt am Nachmittag
Am Nachmittag wird der Anwalt der ehemaligen Gemeindepräsidentin und heutigen FDP-Nationalrätin Anna Giacometti sein Plädoyer halten. Giacometti war zur Zeit des Bergsturzes Gemeindevorsteherin von Bregaglia. Bereits am Montag hatte sie zu den Vorwürfen Stellung genommen und betont, nicht in die Gefahrenbeurteilung involviert gewesen zu sein und sich auf die Einschätzungen der Fachleute verlassen zu haben.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 14. August 2017 | Sitzung mit kantonalen Mitarbeitenden und externem Geologen; laut Verteidigung keine Empfehlung zur Wegsperrung |
| 23. August 2017 | Bergsturz in Bondo mit acht Todesopfern |
Der Fortgang des Verfahrens bleibt aufmerksam zu verfolgen. Die Fragen nach Verantwortlichkeit, Zuständigkeit und den Grenzen fachlicher Einschätzung sind für die Betroffenen in den Tälern existenziell: Sie betreffen nicht nur mögliche strafrechtliche Konsequenzen, sondern auch das Vertrauen in die lokale und kantonale Gefahrenprävention.
Die Verhandlung zeigt, wie komplex die juristische Aufarbeitung einer Naturkatastrophe sein kann. Technische Expertise, kommunale Entscheidstrukturen und rechtliche Pflichten schneiden sich hier. Für die Angehörigen der Opfer und die Bevölkerung von Bregaglia sind die Verhandlungstage deshalb mehr als ein juristisches Procedere: Sie sind Teil der Auseinandersetzung mit dem Ereignis und seiner Erinnerung.
Die Staatsanwaltschaft muss auf die Einwände der Verteidigung reagieren. Ob die Beweislage genügt, um eine Garantenstellung und damit eine strafrechtliche Verantwortung zu begründen, liegt weiter in der Entscheidung des Gerichts.