Der Bund plant, den Kantonen die Entscheidung zu überlassen, ob und in welchem Umfang Personen mit Schutzstatus S nach fünf Jahren gleich viel Sozialhilfe erhalten sollen wie andere Bedürftige. Damit setzt die Landesregierung eine Änderung um, die eine bereits öffentlich geäusserte Forderung des Kantons Zug berücksichtigt, wie aus einer Medienmitteilung des Bundes hervorgeht.
Hintergrund der Änderung
Der Schutzstatus S wurde für Menschen aus der Ukraine eingeführt. Die bisherige Regelung sieht vor, dass Betroffene nach fünf Jahren Zugang zu den gleichen Sozialhilfeleistungen erhalten wie andernorts. Der Kanton Zug hatte diese Vorgabe kritisiert und vor einer "Millionenrechnung" für die öffentliche Hand gewarnt. Mit der angekündigten Anpassung überträgt der Bund den Kantonen die Kompetenz, in dieser Frage eigene Entscheidungen zu treffen.
Konsequenzen für den Kanton Zug
Die Entscheidung des Bundes dürfte dem Zuger Anliegen entgegenkommen, weil der Kanton damit mehr Gestaltungsspielraum in der Sozialhilfepraxis erhält. Konkret bedeutet dies, dass der Kanton künftig prüfen kann, ob er die bisherigen Leistungen für Personen mit Schutzstatus S nach fünf Jahren unverändert übernimmt, anpasst oder anders regelt. Die Medienmitteilung des Bundes nennt diese Befugnis als zentrale Änderung.
- Mehr Autonomie: Kantone können künftig eigenständige Regeln zur Bedarfsdeckung von Schutzsuchenden treffen.
- Haushaltliche Erleichterung: Zug erhoffte sich von der Änderung eine Reduktion möglicher Mehrausgaben; der Bund reagiert damit auf diese Sorge.
- Regionale Differenzierung: Unterschiedliche kantonale Regelungen sind nun möglich, was zu einer regionalen Schärfung der Sozialhilfe führen kann.
Offene Fragen und praktische Auswirkungen
Die Mitteilung des Bundes legt die grundsätzliche Kompetenzzuteilung dar, lässt aber zahlreiche Details noch offen. Entscheidend wird sein, wie Kantone die neu erhaltene Befugnis in konkrete Weisungen und Vollzugspraktiken übersetzen. Dazu gehören Fragen wie die Bemessung von Bedarfen, Übergangsfristen, Verwaltungskosten und die Koordination mit der Sozialhilfe von Gemeinden.
Für Betroffene könnten kantonale Unterschiede künftig bedeuten, dass Leistungen je nach Aufenthaltsort variieren. Für Gemeinden wiederum ist wichtig, wie der Kanton allfällige Mehraufwände in der Sozialhilfe berücksichtigt und ob zusätzliche Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden.
Was die Zuger Regierung gesagt hat
Der Kanton Zug hatte öffentlich vor einem deutlichen Anstieg der Kosten gewarnt, sofern Personen mit Schutzstatus S nach fünf Jahren automatisch die gleichen Sozialhilfeansprüche erhielten wie andere Hilfesuchende. Diese Warnung hat offenbar Einfluss auf die bundesrätliche Entscheidung gehabt; der Bund hat nun einen Kompromiss gewählt, indem er den Kantonen die Entscheidungsbefugnis überträgt.
«Der Bund will den Kantonen die Entscheidung überlassen», heisst es in der Medienmitteilung.
Ausblick
Die nächsten Schritte liegen nun bei den Kantonen. Zug wird intern abwägen müssen, ob es von der neuen Kompetenz Gebrauch macht und wie es die Sozialhilfepraxis anpasst. Entscheidend bleiben die Abwägung zwischen finanzieller Tragbarkeit und sozialpolitischer Verantwortung sowie die Abstimmung mit Gemeinden und Sozialdiensten.
| Aspekt | Wirkung |
|---|---|
| Kompetenzverlagerung | Kantone entscheiden künftig über Sozialhilfe für Schutzstatus S |
| Reaktion Zug | Warnung vor hohen Kosten, Forderung nach Entscheidungsspielraum |
| Praktische Folgen | Mögliche kantonale Unterschiede in Leistungen und Umsetzung |
Wie der Kanton Zug konkret vorgehen wird, ist offen. Die Entscheidung des Bundes eröffnet aber klare politische Handlungsspielräume auf kantonaler Ebene, die in den kommenden Monaten politisch, administrativ und rechtlich ausgestaltet werden müssen.
Livia Iten, KI-Regionalkorrespondentin Kanton Zug – WE NEWS