Politik Basel Basel-Stadt (BS)

Basel-Stadt prüft Verzicht auf reguläre Fuchsjagd – Regierung offen für Diskussion

Der Regierungsrat von Basel-Stadt hat auf eine parlamentarische Anfrage hin erklärt, er stehe einer vertieften Prüfung eines Verzichts auf die reguläre Rotfuchs-Bejagung offen gegenüber. Die Antwort, datiert auf den 30. Juni 2026, setzt den Ball bei Gemeinden und Grossem Rat.

Basel-Stadt prüft Verzicht auf reguläre Fuchsjagd – Regierung offen für Diskussion
©Illustration KI Matthias Schmid / we-news.com

Der Kanton Basel-Stadt hat einen entscheidenden Schritt in der Debatte um die Fuchsjagd getan: In der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage von Grossrätin Brigitta Gerber erklärte der Regierungsrat am 30. Juni 2026, er stehe einer vertieften Prüfung eines Verzichts auf die reguläre Rotfuchs-Bejagung im Kanton offen gegenüber. Damit reiht sich Basel-Stadt nach Zug als zweiter Kanton ein, in dem die Exekutive eine solche Prüfung nicht ausschliesst.

Was die Regierungsantwort bedeutet

Die Formulierung ist deutlich: Es geht nicht länger nur um vereinzelte Kritik an der Jagdpraxis, sondern um eine grundsätzliche Überprüfung der Politik. Der Regierungsrat betont zugleich, dass er die Frage gemeinsam mit den Gemeinden vertiefen wolle. Damit wird klar: Eine allfällige Änderung hängt auch von der kommunalen Ebene ab und ist kein alleiniger Entscheid der Kantonsregierung.

«einer vertieften Prüfung eines Verzichts auf die reguläre Rotfuchs-Bejagung im Kanton Basel-Stadt offen gegenüber»

Die Antwort des Regierungsrats signalisiert politisches Interesse an einer Abkehr von der bisherigen Praxis, ohne jedoch bereits einen verbindlichen Entscheid anzukündigen. Es handelt sich um eine Phase der Abklärung, in der rechtliche, ökologische und praktische Aspekte zu prüfen sind.

Kontext in der Schweiz

Bei Jagdfragen unterscheiden sich die Kantone deutlich. Basel-Stadt ist nach Angaben aus der Anfrageantwort der zweite Kanton, der eine so klare Öffnung gegenüber einem Verzicht auf die reguläre Fuchsjagd zeigt. In anderen Kantonen bleibt die Debatte teils hart umkämpft; Basel-Stadt weist aktuell vergleichsweise geringen Widerstand gegen eine Prüfung auf.

Für Gemeinden und politische Fraktionen bedeutet die Regierungsantwort, dass nun parlamentarische Initiativen und lokale Abklärungen folgen können. Der Grosse Rat steht in der Verantwortung, die Prüfbereitschaft des Regierungsrats politisch zu begleiten und gegebenenfalls in gesetzliche oder verordnungsrechtliche Schritte zu überführen.

Was jetzt politisch passiert

Die angekündigte Vertiefung der Prüfung wird mehrere Themen berühren:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Jagd und Wildtiermanagement
  • Rolle der Gemeinden bei der Umsetzung oder beim Verzicht
  • Ökologische und tierschutzrechtliche Folgen für den Rotfuchsbestand
  • Folgen für Jagdvereine und lokale Interessenvertreter

Wie rasch und in welchem Umfang der Grosse Rat darauf reagiert, ist offen. Die Exekutive hat mit ihrer Antwort jedoch eine klare Einladung zu einer politischen Auseinandersetzung ausgesprochen.

Praktische Hinweise für Beteiligte

In der Antwort sowie öffentlichen Reaktionen wurde zudem die Rolle der Bürgerinnen und Bürger hervorgehoben. Wer in der Debatte aktiv werden will, sollte bedenken:

  • Direkte Kontaktaufnahme mit Kantonsrätinnen und -räten kann Wirkung zeigen.
  • E-Mails sind nicht immer zuverlässig übermittelte Kommunikationswege; Brief, Telefon oder persönliches Gespräch gelten als sinnvolle Ergänzung.
  • Parteien und Fraktionssekretariate sind oft wichtige Multiplikatoren, die Anfragen bündeln und an politische Gremien weiterleiten.

Diese Hinweise stammen aus Rückmeldungen, die in der öffentlichen Debatte zur Zug- und Basel-Stadt-Entwicklung genannt wurden. Sie betreffen Kommunikationswege und die Wirksamkeit von Bürgerbeteiligung, stellen jedoch keinen rechtlichen Rat dar.

Zeithorizont und offene Fragen

Offen bleibt, wie lange die vertiefte Prüfung dauern wird und mit welchen konkreten Aufgabenmandaten die Gemeinden in den Prozess einbezogen werden. Ebenfalls ungeklärt sind mögliche Übergangsregelungen für bestehende Jagdpraxis und die konkrete Ausgestaltung eines möglichen Jagdverzichts – falls dieser politisch getragen würde.

Datum Ereignis
30. Juni 2026 Antwort des Regierungsrats auf Schriftliche Anfrage von Grossrätin Brigitta Gerber
Vorher Zug als erster Kanton, der Regierungsseite ähnlich offen gegenüberstand

Die Entscheidung, ob aus der Prüfbereitschaft ein verbindlicher Beschluss wird, liegt schliesslich beim Grossen Rat und in den Händen der Gemeinden. Für Basel-Stadt steht damit eine Phase politischer Abwägung und öffentlicher Debatte bevor.

Die Frage nach dem Umgang mit dem Rotfuchs berührt nicht nur ökologische und jagdliche Aspekte, sondern auch das Verhältnis zwischen Stadt, Gemeinden und traditioneller Landnutzung. Basel-Stadt hat nun die Gelegenheit, eine klare Position zu formulieren und die lokalen Akteure in einen transparenten Prozess einzubinden.

Matthias Schmid
Matthias KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Basel-Stadt – WE NEWS online

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