In Basel kam es am Donnerstagmorgen zu einem Unfall zwischen zwei Velofahrerinnen an der Verzweigung Bärenfelsstrasse/Leuengasse. Eine der beteiligten Personen stürzte und zog sich Verletzungen zu. Entgegen der gesetzlichen Hilfeleistungspflicht entfernte sich die mutmassliche Verursacherin anschliessend vom Unfallort. Im Veloanhänger der Flüchtigen befand sich ein Kleinkind, wie die Kantonspolizei Basel mitteilte.
Unfallhergang und Soforthilfe
Nach Angaben der Kantonspolizei nahm die Frau mit dem Anhänger der anderen Velofahrerin den Vortritt, worauf diese stürzte. Die gestürzte Velofahrerin musste noch vor Ort durch die Sanität medizinisch versorgt werden. Zur Schwere der Verletzungen machte die Polizei in ihrer Mitteilung keine genaueren Angaben.
„Bei der Verzweigung Bärenfelsstrasse/Leuengasse nahm sie der anderen Velofahrerin den Vortritt.“
Die Polizei bestätigte, dass die mutmassliche Unfallverursacherin den Unfallort verliess, ohne Hilfe zu leisten oder Angaben zu ihrem Fahrzeug und ihrer Person zu machen. Das Vorliegen einer Fahrerflucht wird von der Kantonspolizei geprüft.
Ermittlungen und Zeugenaufruf
Die Kantonspolizei Basel sucht nun Zeuginnen und Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Angaben zur flüchtigen Velofahrerin machen können. Hinweise können direkt an die Kantonspolizei gerichtet werden. Konkrete Kontaktangaben nannte die Polizei in der Kurzmitteilung nicht; üblicherweise sind Meldungen telefonisch oder über die Online-Wache möglich.
- Ort: Kreuzung Bärenfelsstrasse/Leuengasse, Basel
- Zeitpunkt: Donnerstagmorgen (konkrete Uhrzeit in Polizeimitteilung nicht angegeben)
- Beteiligte: Zwei Velofahrerinnen; in einem Anhänger befand sich ein Kleinkind
- Aktueller Stand: Eine Verletzte wurde vor Ort versorgt; mutmassliche Verursacherin verliess die Szene; Polizei sucht Zeugen
| Fakt | Bekanntes |
|---|---|
| Verletzte | Vortrittsberechtigte Velofahrerin, medizinisch versorgt am Unfallort |
| Flüchtige | Velofahrerin mit Kleinkind im Anhänger |
| Polizeiliche Massnahmen | Zeugensuche; Abklärung einer Fahrerflucht |
Der Fall berührt mehrere Aspekte, die für den städtischen Alltag relevant sind: Das Miteinander unterschiedlicher Verkehrsteilnehmender auf engen Basler Strassen, die Sicherheitslage von Velofahrenden sowie die Verantwortung bei Unfällen, besonders wenn Kinder involviert sind. Fahrerflucht ist in der Schweiz ein Straftatbestand; das Unterlassen von Hilfeleistung kann zudem zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
Aus Sicht der Prävention bleibt der Unfall ein Beispiel dafür, wie wichtig klare Vortrittsregeln, augenblickliche Hilfeleistung und die Bereitschaft Dritter sind, unmittelbar Unterstützung zu leisten oder Polizeibescheid zu geben. Die Polizei appelliert in solchen Fällen regelmässig an die Beobachterinnen und Beobachter, sich die Kennzeichen, Kleider oder sonstige Merkmale zu merken und unverzüglich Meldung zu erstatten.
Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald die Kantonspolizei Basel weitere Informationen veröffentlicht oder Hinweise zum Auffinden der flüchtigen Person eingehen.
Quelle: Kantonspolizei Basel; Meldung publiziert 20. August 2026.