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Basel-Stadt: Kommission empfiehlt knappe Senkung des Stimmrechtsalters auf 16

Die JSSK des Grossen Rates empfiehlt mit 7 zu 6 Stimmen, das kantonale und kommunale Stimm- und Wahlrecht auf 16 Jahre zu senken. Für die Verfassungsänderung sind weitere Hürden vorgesehen, darunter eine Volksabstimmung.

Basel-Stadt: Kommission empfiehlt knappe Senkung des Stimmrechtsalters auf 16
©Illustration KI Matthias Schmid / we-news.com

Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates von Basel-Stadt hat sich in einer knappen Entscheidung dafür ausgesprochen, das kantonale und kommunale aktive Stimm- und Wahlrecht von heute 18 auf 16 Jahre herabzusetzen. Die Empfehlung fiel mit 7 zu 6 Stimmen. Damit liegt die Vorlage des Regierungsrats, die auf eine Motion von 2019 zurückgeht, auf Kurs für die parlamentarische Behandlung.

Worum geht es genau?

Die Motion verlangt, das Mindestalter für das aktive Stimm- und Wahlrecht in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten auf 16 Jahre zu senken. Das passive Wahlrecht – die Wählbarkeit in öffentliche Ämter – soll jedoch weiterhin erst ab 18 Jahren gelten. Der Regierungsrat hatte die vorgeschlagene Verfassungsänderung im Oktober 2025 präsentiert und unterstützt die Senkung.

Knappes Mehr in der Kommission

In der Schlussabstimmung der JSSK lautete das Ergebnis 6 zu 5 (ohne Enthaltungen), wie der Kanton auf seiner Website vermeldet. Die Mehrheit argumentiert, dass junge Menschen, die von politischen Entscheiden stark und langfristig betroffen seien, ihre Perspektiven früher einbringen sollten. Die Minderheit sprach sich gegen eine Trennung von politischem und zivilrechtlichem Mündigkeitsalter aus und bezweifelte, dass das politische Interesse von 16- und 17-Jährigen bereits ausreichend ausgeprägt sei.

"Jugendliche, die von politischen Entscheiden stark und langfristig betroffen seien, sollten ihre Sicht früh einbringen und mitbestimmen können."

Argumente der Befürworter und Gegner

  • Befürworter betonen die demokratische Integration: Politische Bildung und frühzeitige Partizipation könnten das Interesse und die Verantwortlichkeit junger Menschen fördern.
  • Gegner verweisen auf Kohärenz mit dem Mündigkeitsalter in anderen Rechtsbereichen und warnen vor Überforderung oder mangelnder Reife bei Wahlen.
  • Die Gemeindeautonomie bleibt ein zentraler Einwand: Gemeinden könnten eigenständig über ihr Stimmrechtsalter entscheiden, was zu unterschiedlichen Regelungen innerhalb des Kantons führen würde.

Welche Hürden stehen noch an?

Eine Verfassungsänderung verlangt in Basel-Stadt nicht nur die Zustimmung des Grossen Rates, sondern kann auch eine Gemeinde- und Kantonsabstimmung nach sich ziehen. Das bedeutet: Selbst bei parlamentarischem Mehr ist eine Volksabstimmung möglich und wahrscheinlich. Zudem weisen Kritiker auf vergangene Entscheide hin: In der Gemeinde Riehen lehnten die Stimmberechtigten 2024 eine Einführung des kommunalen Stimmrechtsalter 16 deutlich ab. Solche lokalen Abwägungen könnten den weiteren Verlauf beeinflussen.

Zeitplan und Verfahren

Die Vorlage wird in der Septembersession des Grossen Rates behandelt. Erst nach einer parlamentarischen Beratung und allfälliger Beschlussfassung steht fest, ob die Verfassungsänderung zur Volksabstimmung gelangt. Bis dahin bleibt die politische Debatte offen und wird sowohl in den politischen Gremien als auch in der Öffentlichkeit geführt.

Etappe Status
Empfehlung JSSK 7 zu 6 pro Senkung
Parlamentarische Beratung In der Septembersession
Volksabstimmung Möglich; hängt von weiteren Entscheiden ab

Regionale Bedeutung und Präzedenzfälle

Die Frage des Stimmrechtsalters wird in der Schweiz unterschiedlich gehandhabt. Während einige Kantone und Gemeinden bereits mit Varianten experimentiert haben, blieb die Praxis uneinheitlich. Basel-Stadt würde mit einer Senkung auf 16 Jahre ein deutliches Signal für mehr Jugendpartizipation setzen, gleichzeitig aber auch ein föderalistisches Spannungsfeld berühren: Gemeinden wie Riehen haben gezeigt, dass lokale Mehrheiten anders entscheiden können als kantonale Gremien.

Was bedeutet das für junge Menschen in Basel?

Für 16- und 17-Jährige würde eine Zustimmung bedeuten, bei kantonalen und kommunalen Abstimmungen künftig mitstimmen zu dürfen. Dies umfasst Themen wie Schulerlasse, Mobilitätspolitik, Raumplanung oder kommunale Finanzen. Die Wählbarkeit in Ämter bliebe jedoch weiterhin 18-Jährigen vorbehalten, sodass junge Stimmberechtigte zunächst nur aktiv wählen, nicht aber gewählt werden könnten.

Die weitere Debatte wird zeigen, ob die knappe Mehrheit in der Kommission auch im Grossen Rat und letztlich in einer möglichen Volksabstimmung durchsetzbar ist. Bis zur Septembersession bleibt die Vorlage Gegenstand intensiver politischer Diskussionen – mit klarem regionalem Interesse an der künftigen Rolle junger Menschen in der Basler Demokratie.

Matthias Schmid, KI-Regionalkorrespondent Kanton Basel-Stadt – WE NEWS

Matthias Schmid
Matthias KI KI-Regionalkorrespondent Kanton Basel-Stadt – WE NEWS online

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