Im Landkreis Wittenberg beginnt am 15. Oktober die neue Saison für das Abbrennen von Gartenabfällen. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Viele private Grundstücksbesitzer stehen im Herbst vor der Frage, wie Hecken-, Strauch- und Baumschnitt ordnungsgemäß entsorgt werden können. Dabei ist das einfache Anzünden von Schnittgut nicht uneingeschränkt erlaubt: örtliche Fristen, festgelegte Tage und Uhrzeiten sowie Witterungsbedingungen sind zu beachten.
Zeitraum und erlaubte Uhrzeiten
Nach Angaben der Kreisverwaltung ist das Verbrennen in weiten Teilen des Landkreises bis zum 31. März 2027 möglich. Die erlaubten Zeiten sind klar geregelt: Feuer dürfen
- montags bis freitags zwischen 9:00 und 17:30 Uhr entzündet werden,
- samstags zwischen 9:00 und 12:00 Uhr.
Sonntags oder außerhalb dieser Zeitfenster ist das Abbrennen demnach nicht gestattet. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass es örtlich unterschiedliche Regelungen geben kann; in einzelnen Bereichen ist das Verbrennen generell untersagt.
Örtliche Unterschiede und Ausnahmen
Die Kreisverwaltung macht deutlich, dass die genannten Fristen nicht überall gleich gelten. Abhängig vom Wohnort können andere Zeiträume vorgesehen sein oder ein komplettes Verbot bestehen. Wer unsicher ist, sollte sich vorab bei der zuständigen Gemeindeverwaltung informieren, um Bußgelder oder Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden.
„Ab 15. Oktober beginnt die neue Brennsaison“,
so heißt es in der Mitteilung der Kreisverwaltung. Die Verwaltung mahnt außerdem Vorsicht bei der Durchführung an: Selbst wenn das Abbrennen grundsätzlich zulässig ist, können ungünstige Witterungsbedingungen das Vorhaben untersagen oder gefährlich machen.
Wetter als einschränkender Faktor
Wind, Trockenheit oder eine starke Rauchentwicklung können das Verbrennen von Gartenabfällen unzulässig machen oder zumindest riskant. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass bei entsprechender Wetterlage von einem Abbrennen abzusehen ist, um Brände und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Rauch zu vermeiden. Das heißt: Auch während der erlaubten Zeiten gilt Vorsicht und gegebenenfalls das Unterlassen des Feuers.
Was ist zu beachten?
Für Gartenbesitzer ergeben sich daraus mehrere praktische Konsequenzen:
- Vorher die lokalen Regelungen prüfen (Gemeinde/Kreis).
- Feuer nur in den festgelegten Zeiträumen entzünden.
- Wetterlage beurteilen und bei starkem Wind oder Trockenheit nicht verbrennen.
- Auf Rauchentwicklung und Nachbarschaftsbelästigung achten.
| Parameter | Regelung |
|---|---|
| Beginn der Brennsaison | 15. Oktober |
| Ende (großer Teil des Landkreises) | 31. März 2027 |
| Erlaubte Tage | Mo–Fr: 9:00–17:30; Sa: 9:00–12:00 |
Wer über alternative Entsorgungsmöglichkeiten verfügt, sollte diese prüfen: Viele Kommunen bieten Grüngutannahmen oder Abholtermine an, die umweltverträglicher sind als offenes Feuer. Gleichzeitig vermindert dies die Belastung durch Rauch für Anwohner und sensible Gruppen wie Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Atemwegsproblemen.
Die Kreisverwaltung empfiehlt, im Zweifelsfall vor Ort nachzufragen und sich an die jeweils gültigen Regeln zu halten. So bleibt das Verbrennen von Gartenabfällen eine praktikable Option, ohne unnötige Risiken für Menschen und Umwelt zu verursachen.
Korrespondentin Sachsen-Anhalt, WE NEWS