Die Fertigstellung der ersten landeseigenen Abschiebehaftanstalt in Sachsen-Anhalt wird nicht wie ursprünglich geplant bis Ende 2026 erfolgen. Nach Angaben des Finanzministeriums in Magdeburg wird die bauliche Fertigstellung nun „möglichst bis Juni 2027“ angestrebt, sodass die Übergabe und die Inbetriebnahme durch den Nutzer erst bis Ende 2027 erfolgen könnten. Bis dahin bleibt das Land auf Haftplätze in anderen Bundesländern angewiesen.
Baustopp durch Frost und Probleme bei Vergaben
Der Bau am Standort Volkstedt im Landkreis Mansfeld-Südharz sei zwar sichtbar vorangekommen: Rohbau und äußere Umwehrung sind nach Angaben der Landesbehörden bereits fertiggestellt, und die rund sechs Meter hohen Mauern sind weithin erkennbar. Gleichwohl wirkten sich mehrere Störungen auf den Bauablauf aus. Besonders gravierend sei die Frostperiode Ende 2025 und Anfang 2026 gewesen, die die Bautätigkeit vollständig habe einstellen müssen. Hinzu kämen Nachprüfungsverfahren bei öffentlichen Vergaben und die Nichtleistung einzelner Baufirmen, heißt es aus dem Finanzministerium.
„Vor diesem Hintergrund soll nach derzeitigen Planungen die bauliche Fertigstellung möglichst bis Juni 2027 erfolgen, sodass die Übergabe und Inbetriebnahme durch den Nutzer bis Ende des Jahres erfolgen kann.“
Personelle Vorbereitung trotz Verzögerung
Ungeachtet des Bauverzugs plant das Innenministerium, frühzeitig Personal zur Vorbereitung der Inbetriebnahme einzusetzen. Ab Anfang Oktober sollen demnach zwei Vollzugsbedienstete vor Ort tätig werden, um den Einzug und den Startbetrieb organisatorisch vorzubereiten. Dazu zählen wahrscheinlich Abstimmungen zur Sicherheitstechnik, Abläufe im Vollzug und Kommunikation mit den späteren Nutzern der Einrichtung, konkrete Aufgaben nannte das Ministerium bislang aber nicht.
Finanzen: Kostenrahmen bleibt
Zum finanziellen Rahmen teilte das Finanzministerium mit, am bisher genannten Kostenansatz habe sich nichts geändert. Die aktuellen Planungen gehen weiterhin von Gesamtkosten in Höhe von 37,4 Millionen Euro aus, basierend auf der Entwurfsplanung. Konkrete Nachfinanzierungsbedarfe oder Rückstellungen aufgrund der Verzögerung wurden nicht gemeldet.
| Aspekt | Status / Angabe |
|---|---|
| Standort | Volkstedt, Landkreis Mansfeld-Südharz |
| Baulicher Fortschritt | Rohbau und äußere Umwehrung fertig |
| Neuer Fertigstellungstermin | Baulich bis Juni 2027; Inbetriebnahme bis Ende 2027 |
| Geplante Kosten | 37,4 Millionen Euro |
Praktische Folgen für Abschiebungen
Solange die Einrichtung nicht in Betrieb ist, bleibt Sachsen-Anhalt bei Abschiebungen auf die Bereitschaft anderer Bundesländer angewiesen, Plätze in deren Abschiebehaftanstalten zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet koordinativen Aufwand für Innenministerium und Ausländerbehörden sowie mögliche Engpässe bei der Durchsetzung von Rückführungen. Konkrete Auswirkungen auf Einzelfälle oder Zahlen zu derzeit genutzten Kapazitäten anderer Länder werden von den Behörden in den vorliegenden Angaben nicht detailliert genannt.
Offene Fragen und Ausblick
Trotz der vorgelegten Zeitplanung bleiben Risiken für weitere Verzögerungen bestehen: Witterungseinflüsse, Nachprüfungsverfahren oder Liefer- und Leistungsstörungen könnten den Ablauf erneut stören. Gleichzeitig ist die technische Ausstattung der Einrichtung, insbesondere IT und Gebäudeausrüstung, noch nicht vollständig umgesetzt. Nach bisherigen Planungen sollte die IT-Ausstattung bis Anfang/Mitte des zweiten Quartals 2027 erfolgen; ob dieser Zeitplan angesichts der neuen Termine realistisch ist, ist unklar.
- Kurzfristig: Einsatz von zwei Vollzugsbediensteten zur Inbetriebnahme‑Vorbereitung ab Oktober.
- Mittel‑ bis langfristig: Bauliche Fertigstellung angestrebt bis Juni 2027, Inbetriebnahme bis Ende 2027.
- Finanzen: Kostenrahmen von 37,4 Millionen Euro bleibt laut Finanzministerium bestehen.
Die Verzögerung wirft grundsätzliche Fragen zur Projektsteuerung und zur Organisation von Abschiebungen auf Landesebene auf. Für Betroffene und Behörden bedeuten solche Verschiebungen zusätzlichen Abstimmungsbedarf mit anderen Bundesländern und mögliche Unsicherheiten bei der Vollstreckung von Ausreisemaßnahmen. Ob und in welcher Form das Land weitere Maßnahmen ergreifen wird, um künftige Verzögerungen zu vermeiden oder externe Kapazitäten zu sichern, ist derzeit nicht öffentlich kommuniziert.
Ivana Novak, Korrespondentin Sachsen-Anhalt