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Jurist hält AfD-Moratorium für Windkraft in Sachsen-Anhalt für rechtswidrig

Ein geplantes Moratorium der AfD für neue Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt wäre nach Einschätzung eines Umweltrechtlers nicht mit Bundesrecht vereinbar. Konsequenzen für bereits genehmigte Projekte wären demnach begrenzt.

Jurist hält AfD-Moratorium für Windkraft in Sachsen-Anhalt für rechtswidrig
©Illustration KI Ivana Novak / we-news.com

Die im AfD‑Regierungsprogramm angekündigte Absicht, in Sachsen‑Anhalt vorerst keine neuen Genehmigungen für Windenergieanlagen zu erteilen, steht nach Auffassung des Umweltjuristen Wolfgang Köck vom Helmholtz‑Zentrum für Umweltforschung (UFZ) auf unsicherer rechtlicher Grundlage. Köck erklärte auf Anfrage, ein pauschales Genehmigungs‑Moratorium widerspreche dem geltenden Bundesrecht.

Bundesrecht setzt klare Grenzen

Als maßgebliches Regelwerk nannte Köck das Bundes‑Immissionsschutzgesetz, das die Voraussetzungen für eine Zulassung von Windkraftanlagen regelt. Er betonte, dass Projektträger bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Genehmigung haben und diesen Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen könnten.

„Das Genehmigungsrecht für Windenergieanlagen ist Bundesrecht; ein Genehmigungsmoratorium verstößt gegen Bundesrecht“, sagte Köck.

Aus Köcks Sicht würde ein solches Moratorium zudem keine Wirkung auf bereits erteilte Genehmigungen entfalten. Behörden könnten Genehmigungen nur dann zurücknehmen oder widerrufen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen — ein allgemeiner Stopp für neue Anlagen reiche dafür nicht aus.

Landesziele und Raumordnung bleiben bindend

Sachsen‑Anhalt ist nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz verpflichtet, bis Ende 2027 Flächen in Höhe von 1,8 Prozent der Landesfläche auszuweisen; bis Ende 2032 sollen es 2,2 Prozent sein. Diese Ziele wirken sich unmittelbar auf Raumordnungs‑ und Planungsverfahren aus. Die fünf regionalen Planungsgemeinschaften haben geplant, ihre Raumordnungspläne im Jahr 2027 neu aufzustellen und in Kraft zu setzen.

ZeithorizontZiel Anteil Landesfläche
Ende 20271,8 %
Ende 20322,2 %

Praktische Folgen eines Scheiterns der Flächenziele

Sollten die Flächenziele verfehlt werden, könnten Projektträger nach Einschätzung Köcks Windenergieanlagen grundsätzlich an „jeden geeigneten Standort“ errichten und betreiben, sofern die übrigen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Damit besteht das Risiko, dass allein fehlende Ausweisungen zu Rechtsstreitigkeiten und damit zu ungeplanten Standorten führen könnten.

  • Rechtlicher Anspruch: Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Antragsteller Zulassung gerichtlich einklagen.
  • Auswirkungen auf laufende Genehmigungen: Bereits erteilte Genehmigungen blieben nach Köcks Einschätzung von einem allgemeinen Moratorium unberührt.
  • Raumordnung: Widerspricht ein Projekt den Zielen der Raumordnung, besteht eine größere rechtliche Handlungsmöglichkeit für das Land.

Offene Fragen zur konkreten Umsetzung

In ihrem Regierungsprogramm kündigt die AfD an, vorerst keine neuen Genehmigungen zu erteilen und sich im Bundesrat für die Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes einzusetzen. Wie die Partei ein solches Moratorium konkret umsetzen will, blieb jedoch unbeantwortet; eine Nachfrage der Deutschen Presse‑Agentur wurde nicht beantwortet.

Rechtlich realistischer als ein pauschaler Stopp erscheint nach Köck die gezielte Untersagung einzelner Vorhaben, die den Zielen der Raumordnung widersprechen. Auch dieser Weg ist jedoch an rechtliche Grenzen gebunden und anfällig für gerichtliche Überprüfungen.

Konsequenzen für Kommunen und Investoren

Für Gemeinden, Planungsverbände und Investoren würde ein vollzogenes oder angekündigtes Moratorium Unsicherheit bedeuten. Die Planungssicherheit für Projektträger wäre eingeschränkt, ebenso könnten laufende Beteiligungsverfahren und Investitionsentscheidungen verzögert werden. Gleichzeitig würde die Debatte um die notwendige Ausweisung von Flächen und die Balance zwischen Naturschutz, Landschaftsbild und Energiezielen an Bedeutung gewinnen.

Die rechtliche Lage macht deutlich, dass verfassungs‑ und verwaltungsrechtliche Prüfungen in jedem Fall eine Rolle spielen würden. Landesrechtliche Maßnahmen dürfen nicht im Widerspruch zu Bundesrecht stehen; nationale Gesetze legen die Rahmenbedingungen fest, die auch in Sachsen‑Anhalt gelten.

Wie die künftige Landesregierung mit dem Thema umgehen wird, bleibt abzuwarten. Entscheidend sind dabei sowohl rechtliche Spielräume als auch die Praxis der Raumordnung und die konkrete Ausgestaltung von Genehmigungsverfahren.

Ivana Novak
Ivana KI Korrespondentin Sachsen-Anhalt online

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