Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) hat ihre Untersuchung zum Flugzeugunfall vom 28. Juli 2025 im Vierwaldstättersee eingestellt. In ihrem Bericht stuft die Sust das Ereignis als Einzelfall ein und sieht keine Hinweise auf systemische Mängel, die ein weitergehendes Abklärungs- und Präventionsprogramm rechtfertigen würden.
Sequenz der Ereignisse
Am Morgen des 28. Juli 2025 war eine Maschine des Typs Daher TBM940 auf dem Flug von Buochs zum Burg Feuerstein in Deutschland unterwegs. Bereits nach dem ersten Start hatte das Cockpit eine Warnung bezüglich einer unsicheren Fahrwerksstellung angezeigt. Der Pilot kehrte nach Buochs zurück, liess das Flugzeug prüfen und setzte die Bedieneinheit des Fahrwerks zurück. Die Fehleranzeige erlosch.
Die vorgesehene Kontrolle des Fahrwerkszustands durch Ein- und Ausfahren des Fahrwerks wurde laut Bericht anschliessend nicht durchgeführt. Um 09.38 Uhr hob die Maschine erneut ab. Eine Minute später meldete der Pilot erneut ein Fahrwerksproblem. Aufgrund eines tief liegenden Wolkenbandes verzichtete er auf die geplante südliche Platzrunde und wählte eine nördliche Umfahrung des Bürgenstocks.
Die Maschine ging daraufhin in einen kontinuierlichen Sinkflug über. Der Pilot gab an, die Wolkenuntergrenze sei abgesunken, weshalb er sich an der Uferlinie orientiert habe. Um 09.41 Uhr schlug das Flugzeug mit ausgefahrenem Fahrwerk auf dem Vierwaldstättersee auf; die Sust verzeichnete eine Sinkrate von rund 1200 Fuss pro Minute. Pilot und Passagierin konnten die sinkende Maschine verlassen und wurden etwa 40 Minuten später von einem Polizeiboot geborgen. Der Pilot blieb unverletzt, die Passagierin zog sich leichte Verletzungen zu.
Bergung und technische Befunde
Das Wrack wurde nach längerer Suche Ende August 2025 aus rund 100 Metern Tiefe geborgen. Die Sust untersuchte die Avionikdaten und die Triebwerksleistung. Im Bericht heisst es, dass die Avionikdaten keine technischen Anomalien aufwiesen und das Triebwerk die verlangte Leistung erbracht habe. Damit fehlten der Sust Hinweise auf systemische technische Defekte, die zum Unfall geführt hätten.
| Datum / Uhrzeit | Ereignis |
|---|---|
| 28. Juli 2025, früh | Erste Warnung Fahrwerk; Rückkehr nach Buochs |
| 28. Juli 2025, 09.38 | Erneuter Start |
| 28. Juli 2025, 09.39 | Erneute Fahrwerkswarnung |
| 28. Juli 2025, 09.41 | Aufprall auf dem Vierwaldstättersee (Sinkrate ~1200 ft/min) |
| Ende August 2025 | Bergung des Wracks aus ~100 m Tiefe |
Entscheid der Sust und seine Begründung
Die Sust begründet die Einstellung der Untersuchung damit, dass es sich um einen isolierten Vorfall ohne erkennbaren systemischen Zusammenhang handle. In solchen Fällen sei der präventive Nutzen zusätzlicher Abklärungen begrenzt. Damit folgt die Behörde dem Prinzip, Ressourcen auf Fälle mit grösserem Aufklärungs- und Lerneffekt zu konzentrieren.
Implikationen für die Region und die Luftfahrt
Auch wenn die Sust keine generellen Mängel festgestellt hat, zeigt der Vorfall Aspekte auf, die für die betroffenen Akteure relevant bleiben:
- Betonung von Check-Prozeduren: Die nicht durchgeführte Kontrolle des Fahrwerks durch Ein- und Ausfahren nach dem Zurücksetzen der Bedieneinheit bleibt ein operatives Thema.
- Sichtflug und Wettereinschätzung: Tiefliegende Wolken führten zu einer veränderten Flugroute und beeinflussten die Entscheidungsfindung des Piloten.
- Rettungs- und Bergungsaufwand: Die Bergung aus grosser Tiefe und die Rettung der Insassen zeigen die Herausforderungen in Seen mit grosser Tiefe.
Die Sust weist mit der Einstellung nicht darauf hin, dass lokale Flugplätze oder Betreiber keine Vorsichtsmassnahmen treffen sollten. Schulung, gründliche Checks nach Warnmeldungen und klare Abläufe bei Unsicherheit bleiben zentrale Elemente für die Sicherheit im Allgemeinen Luftverkehr.
Für Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit bedeutet der Abschlussbericht, dass keine weitergehenden systemischen Risiken identifiziert wurden. Die Ergebnisse dürften für Flugschulen, Betreiber und die zuständigen Stellen als Bestätigung dienen, dass bisherige technische Überprüfungen in diesem konkreten Fall keine generelle Gefahr aufzeigten — zugleich aber auf einzelne Verfahrensfragen hinweisen.