Der Kanton Nidwalden hat seine Ausgaben für die wirtschaftliche Sozialhilfe zwischen 2016 und 2025 deutlich reduziert. Gemäss der Staatskanzlei sanken die Kosten in den Gemeinden von CHF 3,1 Millionen im Jahr 2016 auf CHF 2,3 Millionen im Jahr 2025 – ein Rückgang von rund einem Viertel über zehn Jahre.
Sozialhilfequote unter dem Schweizer Durchschnitt
Die Sozialhilfequote lag 2024 im Kanton Nidwalden bei 1,0 Prozent. Damit liegt Nidwalden sowohl unter dem Durchschnitt der Zentralschweiz (1,6 Prozent) als auch deutlich unter dem Schweizer Schnitt (2,8 Prozent).
Die Zahlen stellte die Regierung in einer Antwort auf eine Interpellation des Landrats Toni Niederberger (SVP) vor. Niederberger hatte Angaben zur Kostenentwicklung und zur finanziellen Belastung der Gemeinden durch den Asyl- und Flüchtlingsbereich verlangt.
Asyl- und Flüchtlingsbereich lässt sich statistisch nicht trennen
Ein zentrales Ergebnis der Antwort betrifft die Abgrenzung der Kosten: Die Staatskanzlei weist darauf hin, dass die Sozialhilfestatistik nicht nach dem «ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus» differenziere. Weiter hält die Mitteilung fest, dass betroffene Personen entweder über die Asylsozialhilfe oder über die wirtschaftliche Sozialhilfe unterstützt würden.
«Die Sozialhilfekosten bei Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich liessen sich nicht bestimmen, hiess es in der Mitteilung.»
Der Kanton stellt zudem klar, dass er während der ersten zwölf Jahre nach der Einreise für die wirtschaftliche Sozialhilfe von Asylsuchenden und Flüchtlingen zuständig ist. Die Statistik erlaubte es dennoch nicht, separat auszuweisen, welcher Anteil der Ausgaben auf diese Gruppe entfalle.
Rückerstattungen an den Kanton steigen
Parallel zu den sinkenden Gesamtkosten stiegen die Rückerstattungen der Gemeinden an den Kanton über den sogenannten Flüchtlingspool: Diese erhöhten sich von rund CHF 394'000 im Jahr 2016 auf rund CHF 758'000 im Jahr 2025. Die Staatskanzlei führt diese Entwicklung in ihrer Antwort als Fakt auf.
| Jahr | Gemeindekosten Sozialhilfe (CHF) | Rückerstattungen an Kanton (CHF) |
|---|---|---|
| 2016 | 3'100'000 | 394'000 |
| 2025 | 2'300'000 | 758'000 |
Was die Zahlen für Gemeinden bedeuten
Die Entwicklung kann aus Sicht der Gemeinden zweierlei bedeuten: Einerseits fällt die direkte finanzielle Belastung durch wirtschaftliche Sozialhilfe geringer aus als vor einem Jahrzehnt. Andererseits ist die gestiegene Rückerstattung an den Kanton ein Indiz dafür, dass die Lasten in bestimmten Bereichen neu verteilt werden.
- Die Gesamtkosten für wirtschaftliche Sozialhilfe gingen um rund 25 Prozent zurück.
- Die Sozialhilfequote von 1,0 Prozent liegt deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt.
- Der Anteil der Ausgaben für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich ist statistisch nicht separat ausweisbar.
Für politische Akteure sind diese Punkte relevant: Gemeinden und der Kanton diskutieren regelmässig die Finanzierung der Sozialhilfe sowie die Themen Integration und Betreuung von Geflüchteten. Dass die Statistik keine getrennten Werte liefert, schränkt die Grundlage für eine differenzierte Debatte ein.
Einordnung und Ausblick
Die Zahlen zeigen, dass Nidwalden zu den Kantonen mit tiefem Sozialhilfeaufwand gehört. Ob die Senkung der Kosten auf strukturelle Verbesserungen im Bereich Familien- und Arbeitsmarktintegration, auf demografische Veränderungen oder auf andere Faktoren zurückzuführen ist, lässt sich aus den vorliegenden Angaben aber nicht direkt ableiten. Die Staatskanzlei nennt keine weitergehenden Ursachen in ihrer Antwort.
Für die politische Debatte bedeutet dies: Konkrete Massnahmen oder Entscheide lassen sich nur schwer ableiten, solange Detaildaten – etwa ein gesonderter Ausweis nach Aufenthaltsstatus – fehlen. Zudem bleibt offen, wie sich strukturelle Veränderungen in den Gemeinden langfristig auf die Sozialhilfequote auswirken werden.
Die veröffentlichten Zahlen bieten aber eine Grundlage für weitere Abklärungen. Gemeinderäte, Parteien und Sozialbehörden dürften in den kommenden Monaten die Daten analysieren und gegebenenfalls Nachfragen an die Staatskanzlei richten, um die Ursachen der Kostenentwicklung besser zu verstehen und künftige Finanzierungsmodelle zu prüfen.