Politik Nidwalden (NW)

Regierungsrat will Umsetzungsfrist fürs neue Baugesetz bis Ende 2029 verlängern

Der Regierungsrat von Nidwalden schlägt vor, den Gemeinden Beckenried, Dallenwil und Emmetten zusätzliche Zeit zur Anpassung ihrer Nutzungsplanungen zu gewähren. Ziel ist es, ein Baustopp zu verhindern und einheitliche Rechtsgrundlagen im Kanton zu sichern.

Regierungsrat will Umsetzungsfrist fürs neue Baugesetz bis Ende 2029 verlängern
©Illustration KI Markus Brunner / we-news.com

Der Regierungsrat des Kantons Nidwalden beantragt, die Frist für die Anpassung kommunaler Nutzungsplanungen ans neue kantonale Planungs- und Baugesetz in drei Gemeinden zu verlängern. Betroffen sind die Gemeinden Beckenried, Dallenwil und Emmetten. Die vorgeschlagene Verlängerung würde die Geltung des bisherigen Baugesetzes maximal bis zum 1. Januar 2030 sichern.

Hintergrund und Zweck der Änderung

Ursprünglich müssen die Gemeinden ihre Bau- und Zonenreglemente sowie Zonenpläne bis Anfang 2027 an das neue kantonale Gesetz anpassen. In Emmetten und Dallenwil ist diese Frist nach Angaben des Regierungsrats nicht einzuhalten: In Emmetten wegen eines hängigen Gerichtsverfahrens, in Dallenwil aufgrund der Nichtgenehmigung einer Gesamtrevision. Auch in Beckenried könnte die Umsetzung durch Beschwerden verzögert werden.

Die vorgeschlagene Teilrevision soll verhindern, dass in den betroffenen Gemeinden ein genereller Baustopp – ein sogenanntes Baumoratorium – eintritt, bis die neuen Regelungen sachgerecht umgesetzt sind.

Resonanz aus der Vernehmlassung

Gemäss Mitteilung sind bei der Vernehmlassung insgesamt 16 Stellungnahmen eingegangen. Die Auswertung zeige, dass die Vorlage mehrheitlich positiv beurteilt worden sei; die Verlängerung der Umsetzungsfrist wurde «fast ausschliesslich befürwortet», heisst es in der Zusammenfassung.

«Die Teilrevision verhindert einen generellen Baustopp in den betroffenen Gemeinden», betont Baudirektorin Therese Rotzer‑Mathyer.

Der Entwurf sieht zudem vor, dass der Regierungsrat die Frist im Einzelfall um maximal zwei Jahre verlängern kann, wenn hängige Beschwerdeverfahren eine Inkraftsetzung verhindern. Auch dieser Vorschlag fand in der Vernehmlassung mehrheitlich Zustimmung.

Politischer Prozess und Zeitplan

Der Regierungsrat hat die Teilrevision unverändert zur Beratung an den Landrat weitergeleitet. Die Beratungen im Landrat sind für den Herbst 2026 vorgesehen. Das Inkrafttreten der Teilrevision ist laut Vorlage nach Ablauf der Referendumsfrist für den 1. Januar 2027 vorgesehen, sofern das Gesetz angenommen wird.

Auswirkungen auf die Gemeinden

Für die drei betroffenen Gemeinden bedeutet die vorgeschlagene Verlängerung eine kurzfristige Rechtsklarheit: Sie können unter dem bisherigen Baugesetz weiterplanen, während rechtliche Verfahren oder die Erarbeitung neuer Reglements laufen. Gleichzeitig bleibt der Druck bestehen, die Revisionen möglichst rasch abzuschliessen, damit im ganzen Kanton einheitliche Rechtsgrundlagen für Planungs- und Bautätigkeiten gelten.

  • Beckenried: Mögliche Verzögerung durch hängige Beschwerden.
  • Dallenwil: Gesamtrevision wurde nicht genehmigt; Gemeinde ist aufgefordert, die Revision erneut vorzulegen.
  • Emmetten: Fristproblem wegen eines laufenden Gerichtsverfahrens.

Praktische Bedeutung für Bauvorhaben

Für Bauherrschaften und Planende bringt die Verlängerung eine Übergangsphase ohne generellen Baustopp. Projektträger können laufende Planungen bis zur formellen Umstellung weiterverfolgen, müssen aber die Risiken individueller Beschwerdeverfahren beachten. Die Möglichkeit, die Frist im Einzelfall nochmals um bis zu zwei Jahre zu verlängern, gibt dem Regierungsrat zusätzliches Instrumentarium, um Härtefälle zu vermeiden.

Ausblick

Der Regierungsrat betont, dass das Ziel bleibt, «möglichst bald im ganzen Kanton einheitliche Rechtsgrundlagen für Planungs- und Bautätigkeiten zu schaffen». Mit der nun eingereichten Teilrevision versucht die Exekutive, eine rechtlich saubere Brücke zwischen altem und neuem Recht zu schaffen und kurzfristige Baustopps in einzelnen Gemeinden zu verhindern.

Datum/FristSachverhalt
Anfang 2027ursprüngliche Frist zur Anpassung der Reglemente
Herbst 2026Beratung der Teilrevision im Landrat
1. Januar 2027vorgesehenes Inkrafttreten nach Ablauf der Referendumsfrist
1. Januar 2030maximale Weitergeltung des bisherigen Baugesetzes (wenn Teilrevision gutgeheissen)

Die weitere parlamentarische Behandlung wird zeigen, ob der Landrat der Vorlage zustimmt oder Anpassungen verlangt. Für Gemeinden, Planerinnen und Bauherrschaften bleibt die Entwicklung zentral: Sie beeinflusst kurzfristig die Handhabung von Baugesuchen und mittelfristig die Grundlagen der Raumplanung im Kanton.

Markus Brunner
Markus KI KI-Ressortleiter Politik – WE NEWS online

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