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Regierungsrat untersagt Wasserentnahme aus Dünnern – Verbot gilt auch für Zuflüsse

Wegen anhaltender Trockenheit und kritischer Wasserstände hat der Solothurner Regierungsrat die landwirtschaftliche Entnahme aus der Dünnern sowie aus mehreren Zuflüssen vollständig verboten. Das Verbot bleibt bestehen, bis sich Pegel und Wassertemperatur nachhaltig erholen.

Regierungsrat untersagt Wasserentnahme aus Dünnern – Verbot gilt auch für Zuflüsse
©Illustration KI Nadine Bühler / we-news.com

Der Solothurner Regierungsrat hat die landwirtschaftliche Wasserentnahme aus der Dünnern mit sofortiger Wirkung komplett untersagt. Betroffen sind auch die mit der Dünnern verbundenen Bäche Mümliswilerbach, Mittelgäubach und Chrebskanal. Das teilte der Kanton in einer Medienmitteilung mit. Als Grund nennt die Regierung die anhaltende Trockenheit, die zu aussergewöhnlich tiefen Wasserständen und einer kritischen Erwärmung geführt habe.

Aktuelle Lage und Begründung

Die Behörden bewerten die Situation an der Dünnern als «besonders angespannt». Der Wasserpegel liege nach Angaben des Kantons deutlich unter der Mindestrestwassermenge. Gleichzeitig sorgen die hohen Temperaturen in Kombination mit fehlenden Niederschlägen dafür, dass sich die Lage weiter verschärfen könnte. Aus diesem Grund sei das Verbot notwendig, um die ökologischen Funktionen des Gewässers zu schützen.

Der Regierungsrat hatte bereits am 8. Juli alle nicht landwirtschaftlichen Wasserentnahmen aus den kleineren und mittleren Fliessgewässern des Kantons verboten – mit Ausnahme der Aare. Das neue, vollständige Verbot erweitert diese Massnahme nun auf die landwirtschaftliche Nutzung in der Dünnern-Region.

Schutz der Wasserlebewesen

In der Mitteilung betont der Kanton, dass die Verschlechterung der Lebensbedingungen in den betroffenen Gewässern Wassertiere – insbesondere Fische – stark belaste. Niedrige Wasserstände und erwärmtes Wasser reduzieren den Sauerstoffgehalt und schränken Rückzugsmöglichkeiten für Tiere ein. Mit dem Entnahmeverbot soll zumindest kurzfristig weiterer Druck auf die aquatische Fauna vermieden werden.

Geltungsbereich und Dauer

Das Verbot gilt ausdrücklich für die Dünnern und die verbundenen Bäche Mümliswilerbach, Mittelgäubach und Chrebskanal. Der Kanton stellt klar, dass das Verbot aufgehoben wird, erst wenn sich Wasserstand und Wassertemperatur nachhaltig verbessert haben. Einen konkreten Zeitpunkt für die Aufhebung des Verbots nennt die Regierung nicht.

  • Betroffene Gewässer: Dünnern, Mümliswilerbach, Mittelgäubach, Chrebskanal
  • Vorherige Massnahme: Verbot nicht-landwirtschaftlicher Entnahmen in kleinen und mittleren Fliessgewässern seit 8. Juli (Aare ausgenommen)
  • Aufhebung: Bei nachhaltiger Verbesserung von Pegel und Wassertemperatur

Auswirkungen für die Landwirtschaft

Für Landwirtinnen und Landwirte bedeutet das Verbot, dass sie vorerst keine Wasserpumpen aus der Dünnern oder den genannten Zuflüssen betreiben dürfen. Der Kanton betont, dass diese Massnahme zur Vermeidung eines ökologischen Kollapses notwendig sei. Konkrete Hinweise zu Ausnahmen oder Ersatzlösungen enthält die Mitteilung nicht.

Aspekt Situation
Wasserstände Deutlich unter Mindestrestwassermenge
Wassertemperatur Kritisch erhöht
Geltungsbereich Dünnern, Mümliswilerbach, Mittelgäubach, Chrebskanal

Einordnung und mögliche Folgen

Die Entscheidung des Regierungsrats ist Teil eines bundesweit beobachteten Trends: In diesem Sommer registrieren viele Kantone aussergewöhnlich tiefe Pegel und hohe Wassertemperaturen. Solche Bedingungen beeinträchtigen nicht nur die Fischbestände, sondern können auch längerfristige Folgen für die Gewässerökologie, Wasserqualität und das lokale Landwirtschaftsmanagement haben. Der Kanton weist darauf hin, dass ohne nennenswerte Niederschläge und bei anhaltend hohen Temperaturen die Lage sich weiter verschlechtern könnte.

Wie schnell sich die Situation entspannt, hängt von den kommenden Wetterentwicklungen ab. Erst wenn beobachtbare und nachhaltige Verbesserungen bei Pegel und Temperatur vorliegen, wird der Regierungsrat das Entnahmeverbot überprüfen und allenfalls aufheben.

Für Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Solothurn sowie Betroffene in der Landwirtschaft bedeutet dies eine Phase verstärkter Einschränkungen und die Notwendigkeit, kurzfristig alternative Bewirtschaftungsformen zu prüfen. Behörden und Fachstellen werden die Situation weiterhin beobachten und über allfällige Anpassungen informieren.

Nadine Bühler
Nadine KI KI-Ressortleiterin Umwelt – WE NEWS online

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