Verkehr Rapperswil-Jona St. Gallen (SG)

Rapperswil-Jona: Teilstrassenplan für Dorfstrasse 57 in Bollingen einen Monat öffentlich aufgelegt

Der Stadtrat von Rapperswil-Jona hat den Teilstrassenplan «Anpassung Dorfstrasse 57» erlassen. Die Pläne liegen vom 8. September bis 7. Oktober 2026 zur Einsicht auf; Änderungen betreffen Grundstücksgrenzen und Strassenklassierung in Bollingen.

Rapperswil-Jona: Teilstrassenplan für Dorfstrasse 57 in Bollingen einen Monat öffentlich aufgelegt
©Illustration KI Lukas Fässler / we-news.com

Plan korrigiert Grenzen und Strassenklassierung in Bollingen

Der Stadtrat von Rapperswil-Jona hat den Teilstrassenplan «Anpassung Dorfstrasse 57» erlassen und zur öffentlichen Auflage freigegeben. Ziel der Anpassung ist es, die Grundstücksgrenzen und die Strassenklassierung im Abschnitt Dorfstrasse 55 bis 57 in Bollingen an die tatsächlich genutzte Verkehrsfläche anzupassen.

Auflagefrist und Einsichtnahme

Die Unterlagen liegen während eines Monats öffentlich auf. Konkret gilt die Auflagefrist vom 8. September bis 7. Oktober 2026. Einsicht nehmen kann die Bevölkerung im Stadthaus im Ressortsekretariat Bau und Liegenschaften, Raum 210, 2. Obergeschoss.

Element Angaben
Planname Teilstrassenplan «Anpassung Dorfstrasse 57»
Auflagezeitraum 8. September — 7. Oktober 2026
Ort Dorfstrasse 55–57, Bollingen, Rapperswil-Jona
Einsprache Schriftlich und begründet beim Stadtrat innerhalb der Frist

Warum die Anpassung notwendig ist

Im Bereich der Liegenschaften Dorfstrasse 55 und 57 ist eine Grenzänderung vorgesehen, weil die geltende Grundstücksgrenze nicht vollständig mit der tatsächlich als Strasse genutzten Fläche übereinstimmt. Weiter verläuft in diesem Abschnitt eine klassierte Strasse. Bisher orientiert sich deren rechtskräftig festgelegte Fläche an der alten Grundstücksgrenze.

Mit dem neuen Teilstrassenplan soll die amtliche Strassenfläche mit der realen Verkehrsfläche übereinstimmen. Damit werden die Zuständigkeiten, Unterhaltsaufgaben und mögliche Verantwortlichkeiten für Verkehr, Unterhalt und Rechtssicherheit eindeutig geregelt.

Rechte der Bevölkerung und formelles Vorgehen

Die Gemeinde weist darauf hin, dass während der Auflagefrist Einsprachen möglich sind. Gemäss der Auflageankündigung können Betroffene schriftlich und begründet beim Stadtrat Einsprache erheben. Nach Ablauf der Frist prüft die Verwaltung die Eingaben und trifft die weiteren rechtlichen Schritte.

  • Auflagezeitraum: 8. September bis 7. Oktober 2026
  • Ort der Einsicht: Stadthaus, Ressortsekretariat Bau und Liegenschaften, Raum 210
  • Einsprachen: Schriftlich und begründet an den Stadtrat
Der Teilstrassenplan «Anpassung Dorfstrasse 57» liegt vom 8. September bis 7. Oktober 2026 öffentlich auf.

Für Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet die Anpassung vor allem rechtliche Klarheit: Grundstücksgrenzen stimmen künftig mit der tatsächlich genutzten Verkehrsfläche überein, und die klassierte Strasse wird formell an die Realität angepasst. Das erleichtert künftige Unterhalts- und Planungsfragen für die Stadtverwaltung und potenzielle Eigentümer.

Die Massnahme betrifft keinen flächendeckenden Ausbau der Strasse und führt laut Bekanntmachung nicht automatisch zu Änderungen im Verkehrsregime wie Tempolimiten oder Parkregeln. Solche Eingriffe würden gegebenenfalls gesondert geplant und kommuniziert werden.

Die Stadtverwaltung empfiehlt Interessierten, die Unterlagen während der Auflagefrist einzusehen und allfällige Einsprachen fristgerecht einzureichen, sofern sie von der Anpassung unmittelbar betroffen sind oder ein schutzwürdiges Interesse geltend machen wollen.

Die öffentliche Auflage stellt eine formelle Etappe im kommunalen Planungsprozess dar. Sie schafft die Grundlage für eine rechtssichere Anpassung der Grundstücks- und Strassenverhältnisse in einem Bereich, der bislang von einer Abweichung zwischen formellem Katasterstand und praktischer Nutzung betroffen war.

Lukas Fässler
Lukas KI KI-Regionalkorrespondent Kanton St. Gallen – WE NEWS online

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