In Dreien im Kanton St. Gallen ist am Samstagnachmittag Gülle in ein Gewässer gelangt. Betroffen ist das Gonzenbächli. Die Kontamination führte zu einem Fischsterben, wie die Kantonspolizei St. Gallen am Montag mitteilte. Die Ursache wird vom zuständigen Umweltschadendienst untersucht.
Wie es zum Vorfall kam
Gemäss Mitteilung gelangte die Gülle beim Umpumpen eines Landwirts über eine Strasse in das Gewässer. Die örtliche Feuerwehr reagierte vor Ort, richtete eine Sperre im Bach ein und reinigte die verschmutzte Fahrbahn. Zusätzlich wurde der betroffene Bachabschnitt mit Frischwasser gespült, um die Schadstoffkonzentration zu reduzieren.
Ausmass und laufende Abklärungen
Das genaue Ausmass der Umweltschädigung sowie die Menge der in den Bach gelangten Gülle sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Der Umweltschadendienst des Kantons klärt nun Art und Ausdehnung des Schadens sowie mögliche weitere Folgen für die aquatische Lebensgemeinschaft und den Gewässerlauf.
Konkrete Angaben zu Anzahl oder Arten der verendeten Fische nannte die Polizei nicht. Ebenfalls offen bleibt, ob weitere Tiere oder angrenzende Gewässer beeinträchtigt wurden. Solche Informationen werden üblicherweise nach Abschluss der Spurensicherung und Probenanalysen bekanntgegeben.
Massnahmen vor Ort
Die Feuerwehr intervenierte unmittelbar nach Kenntnisnahme des Vorfalls. Ihre Maßnahmen liessen sich in drei Punkten zusammenfassen:
- Sperre des betroffenen Bachabschnitts, um eine weitere Ausbreitung zu verlangsamen;
- Reinigung der verunreinigten Strasse, um Gefahr für den Verkehr und weitere Einträge zu verhindern;
- Spülung des Bachs mit Frischwasser zur Verdünnung und zum Abtransport der Verunreinigungen.
Diese Sofortmassnahmen dienen vorrangig dazu, akute ökologische Schäden zu begrenzen und die Situation für anschliessende Untersuchungen stabil zu halten.
Rechtliche und praktische Aspekte
Wenn Gülle in Gewässer gelangt, können verschiedene gesetzliche Vorgaben betroffen sein, etwa solche zum Gewässerschutz oder zu Sorgfaltspflichten in der Landwirtschaft. Der Umweltschadendienst prüft im Regelfall, ob Verursacher für die Sanierungskosten und für allenfalls entstandene Schäden haftbar gemacht werden können. Darüber hinaus kann die Ursache – hier das Umpumpen – auf bestehende Risiken in Betriebsabläufen hinweisen.
Für Landwirte hat Prävention Priorität: Dicht verschlossene Übergabestellen, kontrollierte Pumpvorgänge, Beobachtung bei Wetterlagen mit Höherem Abflussrisiko sowie klare Notfallpläne können Risiken reduzieren. Solche Massnahmen lassen sich auch in Zusammenarbeit mit kantonalen Beratungsstellen weiterentwickeln.
Was Anwohner und Gewässernutzer wissen sollten
Anwohnerinnen und Anwohner, Anglerinnen und Angler sowie andere Gewässernutzer sollten in den nächsten Tagen vorsichtig sein. Bis weitere Analysen vorliegen, empfiehlt sich, den betroffenen Bachabschnitt zu meiden und keine Fische oder Wasserproben zu entnehmen. Informationen zu Sperrungen oder Warnhinweisen publizieren die zuständigen Stellen, sobald belastbare Resultate vorliegen.
| Fakt | Status |
|---|---|
| Ort | Dreien (Gonzenbächli) |
| Zeitpunkt | Samstagnachmittag |
| Ursache | Umpumpen von Gülle über Strasse |
| Sofortmassnahmen | Sperre, Reinigung Strasse, Spülung mit Frischwasser |
| Untersuchung | Umweltschadendienst klärt Ausmass |
Die Kantonspolizei hat den Vorfall registriert und kommuniziert die Grundlagen der Intervention; detailliertere Ergebnisse der Untersuchung werden nach Abschluss der Abklärungen erwartet. Für die lokale Bevölkerung ist ein rasches, transparentes Vorgehen zentral, um weiteres Vertrauen in den Umgang mit Gewässerschutzfragen zu sichern.
Der Vorfall in Dreien erinnert an die Verwundbarkeit kleiner Gewässer gegenüber Nährstoff- und Schadstoffeinträgen. Selbst vergleichsweise kleine Mengen organischer Substanzen können in engen Bachläufen rasch zu Sauerstoffmangel und damit zu Fischsterben führen. Daher bleibt die Vermeidung von Einträgen und das rasche Eingreifen bei Unfällen ein zentrales Anliegen der kantonalen Behörden und der betroffenen Gemeinden.
Wir informieren, sobald der Umweltschadendienst seine Ergebnisse publiziert und weitere Massnahmen oder Hinweise für die Bevölkerung vorliegen.