Die Kantone Thurgau und Schaffhausen haben das bestehende Fangverbot für Äschen im Rhein um drei Jahre verlängert. Das Verbot, das ursprünglich seit 2018 galt, wird gemäss dem Amtsblatt des Kantons Thurgau bis Herbst 2029 weitergeführt. Ziel ist es, die ohnehin geschwächten Bestände dieser Fischart vor weiteren Verlusten zu schützen.
Hintergrund: Hitzeperioden setzen Äschen zu
Die Bestände der Äsche sind in den vergangenen Jahren massiv unter Druck geraten. Verantwortlich dafür sind insbesondere sehr hohe Wassertemperaturen während wiederkehrender Hitzephasen. Die Äschen bevorzugen Wassertemperaturen um 17 Grad Celsius und tolerieren nach Angaben der Fischereiverwaltung des Kantons Thurgau maximal 24 bis 25 Grad. Ab 26 Grad werde es für diese Art tödlich, sagte Kurt Schmid von der Jagd- und Fischereiverwaltung Thurgau.
Während der Hitzeperioden 2026 seien am Hochrhein wiederholt Werte zwischen 26 und 28 Grad gemessen worden. Entscheidend wirke sich dabei aus, dass bei Stein am Rhein aufgewärmtes Oberflächenwasser vom Untersee in den Rhein abfliesst. Bei tiefem Wasserstand und geringer Fliessgeschwindigkeit erwärme sich das Wasser des Hochrheins zusätzlich, wodurch zugleich der Sauerstoffgehalt sinke – eine Doppelbelastung für Äschen und Forellen.
Notfallmassnahmen: Kältezonen ausbaggern
Um Fischen kühleres Wasser zu ermöglichen, werden bei Zuflüssen von Bächen in den Rhein gezielt sogenannte Kältezonen ausgebaggert. Diese Massnahme dient als kurzfristige Reaktion auf extreme Wärmephasen, bringt jedoch keine dauerhafte Lösung für strukturelle Probleme wie Klimawandel, tiefere Abflüsse oder veränderte Flussdynamik.
- Fangverbot gilt seit 2018 und wird bis Herbst 2029 verlängert.
- Äschen bevorzugen ~17 °C, tolerieren bis 24–25 °C, ab 26 °C ist die Situation lebensbedrohlich.
- Häufige Temperaturen von 26–28 °C am Hochrhein wurden 2026 gemessen.
- Bei tiefem Wasserstand verschärfen sich Temperatur- und Sauerstoffprobleme.
"Ab 26 Grad wird es für diese Fischart tödlich," erklärte Kurt Schmid von der Jagd- und Fischereiverwaltung Thurgau.
Wann zeigen sich Bestandesveränderungen?
Konkrete Rückschlüsse auf den Zustand der Äschenpopulationen lassen sich nach Angaben der Behörden erst im Frühling ziehen. Dann werden die Jungfische gezählt, und die Entwicklung der Bestände nach den Hitzewellen des Sommers wird ersichtlich. Ein Sprecher der Jagd- und Fischereiverwaltung Schaffhausen vermutet, dass Äschen, die sich im vergangenen Sommer nicht in Kältezonen aufgehalten hätten, vermutlich verendet seien.
Regionale Bedeutung und Folgen für die Fischerei
Die Verlängerung des Verbots betrifft Anglerinnen und Angler in beiden Kantonen. Sie ist eine präventive Massnahme zum Schutz einer bedrohten Art, hat aber auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen: Freizeitfischerei, lokale Fischerrechte und Naturschutzinteressen stehen in einem Spannungsverhältnis. Die Kantone setzen im Moment primär auf Schutz und Monitoring, um eine Erholung der Bestände zu ermöglichen.
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 2018 | Einführung des Fangverbots für Äschen im Rhein |
| 2026 | Wiederholte Hitzewellen; Messwerte am Hochrhein bis 26–28 °C |
| 2026–2029 | Verlängerung des Fangverbots bis Herbst 2029 |
Ausblick und offene Fragen
Die Verlängerung des Fangverbots verschafft den Behörden Zeit, die Bestände weiter zu beobachten und zusätzliche Schutzmassnahmen zu prüfen. Langfristig werden jedoch strukturelle Anpassungen nötig sein, um die Lebensräume für salmonide Fische nachhaltig zu stabilisieren. Dazu zählen Massnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit, Renaturierung von Uferzonen und eine Anpassung der Wasserbewirtschaftung in Trockenperioden.
Für die Bevölkerung in der Region bleibt zu beachten, dass die Auswirkungen der Hitze auf den Rhein nicht nur die Fischbestände betreffen: Höhere Wassertemperaturen beeinflussen auch die Wasserqualität, das Ökosystem und damit verbundene Freizeitnutzungen. Die Behörden kündigen weiterhin Monitoring und Information an; definitive Bestandeszahlen sollen die Zählungen im kommenden Frühling liefern.