Die Jugendanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat gegen zwei heute 18‑jährige Personen Anklage erhoben. Gegen die Beschuldigten wird unter anderem wegen mehrfacher Unterstützung einer terroristischen Organisation, konkret des sogenannten «Islamischen Staates», ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Die beiden jungen Männer waren bereits 2024 festgenommen worden. Den Ermittlern zufolge stehen Hinweise im Raum, dass die Beschuldigten in die Planung von Sprengstoffanschlägen in der Schweiz involviert gewesen sein könnten. Namentlich Angaben zu den Personen machte die Staatsanwaltschaft nicht. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Verfahrensstand und Zuständigkeit
Mit der Einreichung der Anklage geht die Zuständigkeit für das weitere Verfahren an die Jugendstrafkammer des Kantonsgerichts Schaffhausen über. Die Jugendanwaltschaft erklärte, sie habe das Untersuchungsverfahren nach «umfangreichen und zeitintensiven Beweiserhebungen» abgeschlossen und die Anklage fristgerecht eingereicht.
Für das laufende Verfahren sind nun die Richterinnen und Richter der Jugendstrafkammer zuständig; das Publikum wird im Verlauf des Prozesses über die weiteren Schritte informiert, soweit dies dem Persönlichkeitsschutz und der Verfahrensordnung entspricht.
Hintergrund: Jugendstrafrecht und Terrorismus
Im Jugendstrafrecht stehen Erziehungs- und Resozialisierungsziele im Vordergrund, ergänzend zu strafrechtlichen Sanktionen. Die Anklage wegen mehrfacher Unterstützung einer terroristischen Organisation ist in der Schweiz strafbar und kann, abhängig von der Schwere der Taten und der konkreten Beteiligung, zu Freiheitsstrafen oder anderen Jugendstrafmassnahmen führen.
Die Staatsanwaltschaft betonte, dass die Untersuchung umfangreich gewesen sei. Details zu den geladenen Beweismitteln, möglichen Mitbeschuldigten oder zum genauen Tatvorwurf wurden bislang nicht veröffentlicht.
Konkrete Fakten im Überblick
- Beschuldigte: Zwei Personen, heute 18 Jahre alt (Schweizer und Italiener laut Medienberichten).
- Vorwurf: Mehrfache Unterstützung einer terroristischen Organisation (IS) und mutmassliche Planung von Anschlägen.
- Festnahme: 2024.
- Verfahrensstand: Anklageeingabe bei der Jugendstrafkammer des Kantonsgerichts Schaffhausen.
- Rechtslage: Unschuldsvermutung gilt weiterhin.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 2024 | Festnahme der beiden Beschuldigten |
| 2026 | Anklageerhebung durch die Jugendanwaltschaft |
Die Staatsanwaltschaft stellt als Ansprechpartner für Rückfragen den Ersten Staatsanwalt Peter Sticher zur Verfügung. Die Kontaktangabe in der Mitteilung lautet: +41 52 632 74 41.
Lokale Relevanz und Sicherheitsaspekte
Für den Kanton Schaffhausen ist ein solcher Fall von besonderer Brisanz, weil er Fragen zur Radikalisierung Jugendlicher und zur Prävention aufwirft. Behörden und Sicherheitsorgane standen in den vergangenen Jahren vermehrt vor der Herausforderung, frühzeitig gefährdende Entwicklungen zu erkennen und einschlägige Präventionsmassnahmen umzusetzen. Konkrete lokale Massnahmen wurden in der Mitteilung nicht genannt.
Die Bevölkerung hat ein berechtigtes Interesse an transparenter Information, darf aber auch erwarten, dass die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten sowie die Integrität des laufenden Verfahrens geschützt werden. Sensible Informationen, die Ermittlungen gefährden könnten, werden aus diesem Grund zurückhaltend behandelt.
Ausblick
Das weitere Vorgehen liegt nun bei der Jugendstrafkammer des Kantonsgerichts. Wann die Anklage verhandelt wird, ist noch offen und wird vom Gericht festgelegt. Medien und Öffentlichkeit werden über Termine und mögliche Urteile informiert, sofern das Gericht entsprechende Verfügungen erlässt.
WE NEWS wird die Entwicklung in diesem Fall weiter verfolgen und informieren, sobald neue, verlässliche Informationen vorliegen.