Der Amoklauf von Aarau hat die Debatte um den Umgang mit halbautomatischen Waffen neu entfacht. Die Kantonspolizei Aargau erklärte an einer Medienkonferenz, der mutmassliche Täter habe mit einer AK-74 über 40 Mal geschossen. Die Waffe sowie zwei weitere mitgeführte Pistolen stammen aus legalem Erwerb vor rund 20 Jahren. Vor diesem Hintergrund verlangt SP-Ständerätin Franziska Roth eine Verschärfung und spricht sich für den Einzug aller halbautomatischen Waffen aus, die vor der Gesetzesrevision von 2019 erworben wurden.
Forderung der SP: Einzug statt Bestandsschutz
Roth argumentiert, dass der heutige rechtliche Status solcher Waffen unhaltbar sei. In einem Interview mit SRF sagte sie laut Medienberichten:
«Das würde bedeuten, dass man Waffen, die früher gekauft wurden, einzieht».
Die Forderung zielt auf die Abschaffung des faktischen Bestandsschutzes ab: Waffen, die vor der Verschärfung des Waffengesetzes 2019 legal erworben worden sind, bleiben in vielen Fällen weiter im Besitz ihrer Besitzerinnen und Besitzer. Roth verlangt, diese Ausnahmeregelung aufzuheben und die Waffen zentral einzuziehen.
Bisheriger Rechtsrahmen und seine Folgen
Das revidierte Waffengesetz, das 2019 vom Stimmvolk deutlich angenommen wurde, schränkte den Erwerb und Besitz halbautomatischer Sturmgewehre stark ein. Seither sind solche Waffen im Grundsatz verboten; Sportschützen, Sammler und Museen können Ausnahmen beantragen. Die beim Attentat verwendete AK-74 fällt in die Kategorie der halbautomatischen Sturmgewehre.
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 2005 | Der mutmassliche Täter erwirbt die drei Waffen legal |
| 2019 | Verschärfung des Waffengesetzes: Einschränkungen für halbautomatische Waffen |
| 2026 | Amoklauf in Aarau mit einer AK-74; politische Forderungen nach weiterem Vorgehen |
Gegenvoten aus bürgerlichen Reihen
Bürgerliche Politiker zeigen sich skeptisch gegenüber einem pauschalen Einzug. Reto Nause (Mitte) hält striktere Regulierungen für bürokratisch und kaum wirkungsvoll. Er betont, der Fokus müsse eher auf der Prävention liegen, weil in vielen Fällen psychische Probleme eine Rolle spielten. In dieselbe Richtung argumentiert auch SVP-Sicherheitspolitiker Werner Salzmann, der die Verantwortung des persönlichen Umfelds und mögliche Warnsignale hervorhebt.
Argumente in der öffentlichen Debatte
- SP: Einzug halbautomatischer Waffen soll Zugang für potenzielle Täter erschweren.
- Bürgerliche Mitte/SVP: Kritik an zusätzlicher Bürokratie; Forderung nach Fokus auf psychische Gesundheitsversorgung und Umfeld-Beobachtung.
- Rechtliche Lage: Waffen, die vor 2019 erworben wurden, unterliegen aktuell nicht automatisch neuen Beschränkungen.
Praktische Fragen und offene Punkte
Unklar bleibt, wie ein möglicher Einzug umgesetzt werden könnte: Wer wäre zuständig für die Vollstreckung, welche Entschädigungsregeln würden gelten und wie sollten Ausnahmeregelungen für Sportschützen, Sammler oder Museen gehandhabt werden? Diese Details müssten bei einer Gesetzesänderung geklärt werden. Auch die Frage, ob ein solcher Eingriff mit verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzprinzipien vereinbar wäre, spielt in der Debatte eine Rolle.
Auswirkungen auf den Kanton Aargau
Für den Kanton Aargau betrifft die Diskussion nicht nur rechtliche, sondern auch polizeiliche und gesellschaftliche Fragen: Die Kantonspolizei muss künftig mit möglichem verstärktem politischem Druck rechnen, Bestände zu überprüfen oder Vollzugsaufgaben umzusetzen. Zudem dürfte die Debatte in betroffenen Gemeinden Emotionen auslösen, besonders bei Schützinnen und Schützen sowie bei Opfern und Angehörigen, die nach klaren Antworten zur öffentlichen Sicherheit verlangen.
Weiteres Vorgehen
Fest steht bisher, dass die Forderung der SP eine parlamentarische und rechtliche Auseinandersetzung auslösen würde. Ob es zu einer formellen Motion, einem parlamentarischen Vorstoss oder gar einer Gesetzesrevision kommt, ist bislang offen. Die politischen Reaktionen zeigen jedoch, dass die Frage des Umgangs mit Bestandswaffen nach dem Aarauer Anschlag auf nationaler Ebene breit diskutiert wird.
Die Diskussion um Einzug oder weitergehende Massnahmen dürfte in den kommenden Tagen und Wochen sowohl in den Parteien als auch in den Medien und bei den Strafverfolgungsbehörden weitergehen.