Der Kanton Luzern hat per Anfang Monat eine überarbeitete Spitalliste in Kraft gesetzt. Für das Kantonsspital Aarau (KSA) hat dies zur Folge, dass es in der neuen Aufstellung nicht mehr als versorgungsrelevantes Spital für Luzerner Patientinnen und Patienten geführt wird – zumindest in den bisher ausgewiesenen Leistungsbereichen Neurochirurgie und Gefässchirurgie.
Worum es bei der Spitalliste geht
Kantone regeln mit einer Spitalliste, welche Kliniken für welche Eingriffe und Behandlungen zuständig sind. Die Luzerner Regierung begründet die Anpassung damit, dass sie die Weiterentwicklung der stationären Versorgung gemäss dem Planungsbericht Gesundheitsversorgung 2024 umsetze. In der Mitteilung der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektion wird die Neuausrichtung als Schritt zu einer stärker integrierten Versorgung beschrieben, in der Qualität, Zusammenarbeit und Vernetzung an Bedeutung gewinnen.
«Die neue Spitalliste ist weit mehr als eine Aktualisierung von Leistungsaufträgen. Sie ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer integrierten Gesundheitsversorgung, in der Qualität, Zusammenarbeit und Vernetzung der Leistungserbringer zunehmend an Bedeutung gewinnen.»
Dieses Zitat stammt von Luzerns Gesundheits- und Sozialdirektorin Michaela Tschuor (Mitte) und fasst den politischen Anspruch zusammen. Konkrete Auswirkungen zeigen sich jedoch im Blick auf die Fallzahlen und die Auswahlkriterien für ausserkantonale Spitäler.
Warum das Kantonsspital Aarau wegfällt
Gemäss der Luzerner Dienststelle Gesundheit und Sport werden nur jene Ausserkanton-Spitäler auf der Liste geführt, die für die Luzerner Wohnbevölkerung von Bedeutung sind. Als Massstab gilt unter anderem der Anteil aller Eingriffe in einer bestimmten Spitalleistungsgruppe: Ausserkantonale Kliniken müssen mindestens 10 Prozent der Eingriffe in einer Leistungsgruppe durchführen, um relevant zu sein.
Beim KSA lagen die Fälle in den relevanten Jahren tief: In der Neurochirurgie habe das Kantonsspital zwischen 2021 und 2023 keine Luzerner Fälle verzeichnet, in der Gefässchirurgie seien es nur vier Fälle gewesen. Deshalb stuft Luzern das KSA für diese beiden Bereiche nicht mehr als versorgungswichtig ein.
Reaktion des Kantonsspitals Aarau
Das KSA bestätigt auf Anfrage, dass in der Vergangenheit vereinzelt Luzerner Patientinnen und Patienten in den genannten Fachbereichen behandelt worden seien. Zuletzt habe es aber keine Fälle mehr gegeben, weshalb die finanziellen Auswirkungen «gering» seien. Gleichzeitig betont das Spital, dass Luzerner Patientinnen und Patienten weiterhin nach Aarau kommen könnten.
Konkrete Zahlen auf einen Blick
| Leistungsbereich | Fälle aus Kanton Luzern (2021–2023) |
|---|---|
| Neurochirurgie | 0 |
| Gefässchirurgie | 4 |
Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten?
Wegfall von der Spitalliste heisst nicht, dass eine Person aus Luzern nicht mehr in Aarau behandelt werden kann. Die Einstufung beeinflusst jedoch, welche Leistungen kantonal anerkannt und allenfalls pauschal abgegolten werden. In der Praxis kann dies Auswirkungen auf die Verweisungspraxis von Hausärzten, auf die Logistik und auf mögliche Kostenübernahmen haben. Das KSA bezeichnet die finanziellen Folgen als gering, weil zuletzt kaum Luzerner Fälle in den betroffenen Bereichen aufgetreten seien.
- Die Spitalliste legt fest, welche Kliniken Leistungen für die Luzerner Bevölkerung erbringen sollen.
- Ausserkantonale Spitäler sind relevant, wenn sie mindestens 10 Prozent der Eingriffe in einer Leistungsgruppe durchführen.
- Für das KSA gab es zwischen 2021 und 2023 in zwei Fachbereichen nur sehr wenige oder keine Luzerner Fälle.
Breitere Bedeutung für die regionale Versorgung
Die Entscheidung zeigt, wie sich Kantone bei der Spitalplanung zunehmend an Zahlen und regionalen Versorgungsprofilen orientieren. Ziele sind Effizienz und koordiniertes Angebot. Kritikerinnen und Kritiker warnen jedoch, dass eine stärkere Fokussierung auf zentrale Leistungserbringer zu längeren Anfahrtswegen und zu einer Entkopplung lokaler Versorgungsnetzwerke führen kann. Für die direkte Nachbarschaft zwischen Aargau und Luzern bleibt die Frage zentral, wie die Zusammenarbeit zwischen Spitälern künftig organisiert wird und wie Patientinnen und Patienten den besten Zugang zu spezialisierten Leistungen erhalten.
Die Luzerner Spitalliste ist ein Beispiel dafür, wie kantonale Planungen über die Kantonsgrenzen hinweg spürbare Folgen haben können. Für das Kantonsspital Aarau sind die unmittelbaren Auswirkungen derzeit begrenzt. Für die regional abgestimmte Gesundheitsversorgung bleibt die Entwicklung allerdings ein Thema, das Politik, Spitäler und Hausärztinnen und Hausärzte weiter beschäftigen wird.