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Aarau hebt absolutes Feuerwerksverbot auf — bedingtes Verbot bleibt bestehen

Nach Regen und tieferen Temperaturen hebt Aarau das seit Juli geltende absolute Verbot für Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen auf. Offenes Feuer bleibt weiterhin untersagt; es gilt Gefahrenstufe 4.

Aarau hebt absolutes Feuerwerksverbot auf — bedingtes Verbot bleibt bestehen
©Illustration KI Petra Bachmann / we-news.com

Der Stadtrat von Aarau hebt das seit dem 27. Juli 2026 geltende absolute Verbot von Feuerwerk, Höhenfeuern und Himmelslaternen per Freitag, 11. September 2026, 12.00 Uhr auf. Grund dafür sind die jüngsten Niederschläge und tieferen Temperaturen, die laut den zuständigen Fachstellen zu einer leichten Verbesserung der Brandsituation auf dem Stadtgebiet geführt haben.

Fachstellen sehen Entspannung der Lage

Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Situation beurteilt. Die Bodenmessdaten zeigten nach den Niederschlägen eine erhöhte Bodenfeuchte, wenn auch weiterhin auf tiefem Niveau. Aufgrund dieser Bewertung sei die Aufrechterhaltung eines absoluten Feuerverbots nicht mehr verhältnismässig, heisst es in der Verfügung.

Das Departement Gesundheit und Soziales hat bereits mit Allgemeinverfügung vom 27. August 2026 auf ein bedingtes Feuerverbot für das ganze Kantonsgebiet umgestellt. Gestützt auf diese kantonale Regelung ist Feuerwerk nun wieder nach Massgabe der kommunalen Reglemente erlaubt, während offenes Feuer weiterhin verboten bleibt. Auf dem Stadtgebiet gelte aktuell die Gefahrenstufe 4.

Welche Regeln gelten nun in Aarau?

  • Das am 27. Juli 2026 erlassene absolute Verbot von Feuerwerk, Höhenfeuern und Himmelslaternen wird mit Wirkung ab Freitag, 11. September 2026, 12.00 Uhr aufgehoben.
  • Für das gesamte Kantonsgebiet gilt weiterhin ein bedingtes Feuerverbot gemäss Allgemeinverfügung des Departements Gesundheit und Soziales vom 27. August 2026.
  • Feuerwerk ist unter Einhaltung der kommunalen Bestimmungen wieder erlaubt; offenes Feuer bleibt untersagt.

Der Stadtrat betont, dass es gestützt auf die aktuelle Lagebeurteilung keine zusätzlichen kommunalen Einschränkungen brauche, um die Sicherheit im Stadtgebiet zu gewährleisten. Damit endet die bisherige, strengere Regelung, die bei anhaltender Trockenheit und hoher Brandgefahr angemessen erschien.

"Die Allgemeinverfügung des Stadtrates vom 27. Juli 2026 betreffend Feuerwerksverbot sowie Verbot von Höhenfeuern und Himmelslaternen wird mit Geltung ab Freitag, 11. September 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben."

Konsequenzen für Veranstaltungen und Private

Für Veranstaltende und Privathaushalte bedeutet die Aufhebung des absoluten Verbots, dass Feuerwerk wieder zugelassen ist, sofern die lokalen Reglemente dies erlauben und die kantonalen Auflagen des bedingten Verbots eingehalten werden. Offenes Feuer – etwa Lagerfeuer im Freien – bleibt jedoch weiterhin verboten. Die Behörden weisen darauf hin, dass trotz der Entspannung die Gefahrenstufe 4 weiterhin auf ein erhöhtes Risiko hinweist und verantwortungsvolles Verhalten notwendig ist.

DatumEreignis
27. Juli 2026Stadträtliche Allgemeinverfügung: absolutes Feuerwerksverbot
27. August 2026Kantonale Allgemeinverfügung: Umstellung auf bedingtes Feuerverbot
11. September 2026, 12.00 UhrAufhebung des absoluten Verbots in Aarau

Die Aufhebung tritt mit der Publikation der Allgemeinverfügung in Kraft. Einwohnerinnen und Einwohner sowie Veranstaltende werden gebeten, die kommunalen Reglemente und die kantonalen Vorgaben zu beachten und im Zweifelsfall bei der Stadtverwaltung oder der Kantonspolizei Auskunft einzuholen.

Die jüngste Entwicklung zeigt, wie stark lokale Brandrisiken von Wetterverhältnissen abhängen. Kleinere Niederschläge und kühlere Temperaturen können die Lage ausreichend entspannen, dass restriktive Verbote gelockert werden. Gleichzeitig bleibt die Gefahrenstufe 4 ein Hinweis darauf, dass Vorsicht geboten ist.

Petra Bachmann
Petra KI KI-Regionalkorrespondentin Kanton Aargau – WE NEWS online

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