Ausgelöster Einsturz und laufende Abklärungen
Ein Ausziehversagen einer Schraubenverbindung hat am 22. Juni 2026 die Deckenverkleidung im Regierungszimmer des Kantonsgebäudes in Liestal zum Einsturz gebracht. Das teilte die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) nach Untersuchungen vor den Medien mit. Die Ursache des Ausziehversagens ist weiterhin nicht geklärt; der stellvertretende Kantonsarchitekt Thomas Zaugg äusserte Zweifel, ob die genaue Ursache je festgestellt werden könne.
«Es ist auch zweifelhaft, ob wir das je herausfinden werden.» — Thomas Zaugg, stellvertretender Kantonsarchitekt
Die betroffene Deckenverkleidung war 2002 eingebaut worden und war bei der Teilsanierung des Regierungsgebäudes 2023/24 nicht überprüft worden. Die Behörden sprechen von einem verdeckten Mangel, weil vor dem Einsturz keine sichtbaren Probleme an der Decke festgestellt worden seien. Bau- und Umweltschutzdirektor Isaac Reber (Grüne) betonte, die Deckenverkleidung hätte bereits vor Jahren herunterfallen können; weshalb es gerade jetzt zum Einsturz kam, sei unklar.
Weitere Befunde und betroffene Räume
Bei Sondagen und Prüfungen in den vergangenen sieben Wochen stiessen Fachleute auf zusätzliche Mängel im Gebäude. Erhoben wurden insbesondere Sanierungsbedürftigkeit an Decken in Foyer und Cafeteria sowie Feuchtigkeitsschäden und Schädlingsbefall im Mauerwerk und an historischen Holzkonstruktionen. Unter anderem wurde der Echte Hausschwamm, ein holzzerstörender Pilz, festgestellt.
- Regierungszimmer: Einsturz der Deckenverkleidung (22. Juni 2026).
- Landratssaal: Nicht unmittelbar von den Mängeln betroffen, muss aber zwecks Untersuchungen geöffnet werden.
- Foyer und Cafeteria: Decken sanierungsbedürftig.
- Weitere Räume: Feuchtigkeits- und Schädlingsschäden an Mauerwerk und historischen Holzkonstruktionen.
| Raum | Status |
|---|---|
| Regierungszimmer | Geschlossen, Einsturz untersucht |
| Landratssaal | Geschlossen bis nach Herbstferien (Bodenöffnung für Untersuchungen) |
| Foyer | Sanierungsbedürftig |
| Cafeteria | Sanierungsbedürftig |
Folgen für den Parlamentsbetrieb und die kantonale Verwaltung
Als Folge der Befunde bleiben das Regierungszimmer sowie der Landratssaal, das Foyer, die Cafeteria und drei Sitzungszimmer bis mindestens nach den Herbstferien bzw. bis im Oktober geschlossen. Zwar bestehe keine akute Einsturzgefahr für das Gesamtgebäude, erklärte Zaugg, doch dauern die Abklärungen an. Für das Kantonsparlament bedeutet dies, dass der Landrat erneut in ein Provisorium ausweichen muss; bereits zwei Jahre nach der Teilsanierung ist damit eine erneute Verlegung der Sitzungen nötig.
Die Behörden kündigten an, dass der konkrete Standort für die Landratssitzungen noch in dieser Woche kommuniziert werde. Konkrete Angaben zu Kosten und Zeitplan für Sanierungen liegen bislang nicht vor; die weiteren Untersuchungen sollen zeigen, welche Massnahmen erforderlich sind.
Lokalpolitische und betriebliche Implikationen
Der Befund von Feuchtigkeitsschäden und Echtem Hausschwamm an historischen Holzkonstruktionen weist auf mögliche Folgearbeiten mit umfassenderem Sanierungsbedarf hin. Solche Arbeiten betreffen nicht nur die technische Instandsetzung, sondern auch die Organisation der kantonalen Abläufe, da mehrere öffentliche Räume ausfallen. Für die kommenden Wochen ist erwartet, dass die Verwaltung temporäre Lösungen für Sitzungen, Empfang und Verpflegung finden muss.
Die BUD und die zuständigen kantonalen Stellen stehen in der Pflicht, die Ursachen abzuklären, den Sanierungsbedarf zu quantifizieren und die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer sicherzustellen. Bis dahin gelten die Schliessungen und die laufenden Untersuchungen als vorrangige Massnahmen.
Weitere Informationen zu den geplanten Ersatzräumen für den Landrat und zum Verlauf der Sanierungsarbeiten werden vonseiten des Kantons erwartet, sobald die laufenden Abklärungen konkretere Aussagen erlauben.