Die Gemeinde Klosters informiert, dass in der gesamten Gemeinde die bisherigen Stromzähler durch intelligente Messeinrichtungen ersetzt werden. Die Umstellung erfolgt im Rahmen der Bundesverordnung über die Stromversorgung (StromVV/734.71), die verlangt, dass Netzbetreiber ihre Messeinrichtungen bis Ende 2027 mit intelligenten Zählern ausstatten.
Wer führt die Arbeiten aus und bis wann?
Laut Mitteilung der Gemeinde beabsichtigt die Repower AG, die Zähler in Klosters bis Oktober 2026 auszutauschen. Die praktischen Arbeiten zur Erneuerung der Messgeräte werden durch den Messdienstleister esolva AG ausgeführt. Damit reagiert die Gemeinde auf die bundesrechtliche Vorgabe und zieht die Umsetzung gegenüber der kantonalen Frist vor.
Was ist für Haushalte zu erwarten?
Während des Austauschvorgangs muss die Stromversorgung vorübergehend unterbrochen werden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass dieser Unterbruch innerhalb des angekündigten Zeitfensters bis zu einer Stunde dauern kann. Konkrete Angaben zu den betroffenen Strassenabschnitten, Zeitfenstern oder zur persönlichen Benachrichtigung werden in der Mitteilung nicht genannt.
Für Haushalte und Betriebe bedeutet das:
- Gelegentliche, kurzzeitige Stromunterbrüche während der Montagearbeiten;
- keine Angaben in der Gemeindemitteilung zu genauen Terminen oder Ablauf der Informationsschritte;
- die Umstellung erfolgt durch einen externen Messdienstleister im Auftrag von Repower AG.
Hintergrund: Bundesverordnung und Zielsetzung
Die Umrüstung folgt der Stromversorgungsverordnung des Bundes (StromVV/734.71). Diese Verordnung verpflichtet alle Elektrizitätsnetzbetreiber in der Schweiz, ihre Messeinrichtungen bis Ende 2027 mit sogenannten intelligenten Zählern auszurüsten. Ziel ist es, den Messbetrieb zu modernisieren und eine zuverlässigere sowie digitalisierte Erfassung des Energieverbrauchs zu ermöglichen. In Klosters haben sich die Verantwortlichen entschieden, die Arbeiten früher abzuschliessen.
Mögliche Auswirkungen und Hinweise
Kurzzeitige Unterbrüche können den Alltag beeinträchtigen, etwa bei Haushaltsgeräten, medizinischen Geräten mit Netzanschluss oder bei Gewerbebetrieben. Die Mitteilung gibt keine Hinweise auf eine Priorisierung besonders sensibler Anschlüsse oder auf Unterstützungsangebote für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
| Aspekt | Information |
|---|---|
| Verantwortlicher Netzbetreiber | Repower AG |
| Messdienstleister | esolva AG |
| Frist Gemeinde | Bis Oktober 2026 |
| Bundesvorgabe | Umrüstung bis Ende 2027 (StromVV/734.71) |
| Dauer einzelner Unterbrüche | Bis zu einer Stunde |
Was Anwohnende jetzt tun können
Die Gemeinde hat keine detaillierten Verhaltenshinweise publiziert. Aus praktischer Sicht lohnt es sich dennoch, an folgenden Punkten zu denken:
- Elektrische Geräte bei angekündigten Arbeiten rechtzeitig ausschalten;
- bei Personen mit stromabhängigen medizinischen Hilfsmitteln frühzeitig Abklärungen treffen;
- bei Gewerbebetrieben prüfen, ob Geschäftsprozesse kurzzeitige Unterbrüche tolerieren oder spezielle Schutzmassnahmen nötig sind.
Konkrete Termininformationen oder eine persönliche Benachrichtigung werden in der Mitteilung nicht erwähnt. Einwohnerinnen und Einwohner, die auf laufende Stromversorgung angewiesen sind oder Fragen zur Umrüstung haben, sollten sich direkt an die Gemeinde Klosters oder an die Repower AG wenden, sobald weitere Informationen verfügbar sind.
Die Modernisierung der Messinfrastruktur ist Teil eines nationalen Schritts zur Digitalisierung der Energieversorgung. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher bringt sie langfristig genauere Verbrauchsdaten und neue Möglichkeiten im Energie-Management. Kurzfristig verlangt die Umsetzung jedoch Aufmerksamkeit und Vorbereitung in den Haushalten und Betrieben der Gemeinde.
Als Korrespondentin in den Bündner Tälern beobachte ich, wie Infrastrukturprojekte diese kleinen Gemeinschaften direkt berühren: Sie verändern den Alltag, verlangen Informationen und Abwägungen — und bieten gleichzeitig die Chance auf modernere Dienstleistungen. In Klosters beginnt nun ein solcher Prozess, der bis Oktober 2026 konkrete Einschnitte im Tagesablauf mit sich bringen kann.